Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 19.01.1995 - 1 U 4776/94   

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https://dejure.org/1995,11148
OLG München, 19.01.1995 - 1 U 4776/94 (https://dejure.org/1995,11148)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.1995 - 1 U 4776/94 (https://dejure.org/1995,11148)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 1 U 4776/94 (https://dejure.org/1995,11148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Notars wegen Unterlassen eines Hinweises auf die Unwirksamkeit eines Testaments und die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 1996, 145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09

    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

    Dass einseitige letztwillige Verfügungen von § 14 HeimG erfasst sein können, ist nicht zweifelhaft (vgl. BGH ZEV 1996, 145 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1996 - IX ZR 112/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16343
BGH, 11.01.1996 - IX ZR 112/95 (https://dejure.org/1996,16343)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1996 - IX ZR 112/95 (https://dejure.org/1996,16343)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - IX ZR 112/95 (https://dejure.org/1996,16343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimgesetz - Verfassungmäßigkeit - Verfassungskonforme Auslegung

Papierfundstellen

  • ZEV 1996, 145
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Gemessen an diesen Grundsätzen stellt das Testierverbot des § 14 HeimG a.F. eine verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit dar (BVerwG, NJW 1990, S. 2268; BGH, ZEV 1996, S. 145 f.; BayObLG, NW 1992, S. 55 f.; NJW 1993, S. 1143 f.).

    Hingegen verhindert § 14 HeimG a.F. bereits die Ausübung offenen oder versteckten Drucks und entfaltet damit eine umfassendere Schutzwirkung (BGH, ZEV 1996, S. 145 f.).

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Da die Bestimmung insoweit auch der Sicherung der Testierfreiheit der Heimbewohner dient, werden von ihr auch einseitige letztwillige Verfügungen erfaßt, wie bereits zu § 14 Abs. 1 HeimG a.F. nicht zweifelhaft war und durch den Gesetzgeber in seiner Begründung des Änderungsgesetzes von 1990 (in BT-DS 11/5120) ausdrücklich zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl.a. BVerwG NJW 1990, 2268; BayObLG a.a.O.; BGH ZEV 1996, 145; Staudinger/Otte, BGB, 13. Aufl., Vorbem. §§ 2064ff. Rdn. 144ff.; Rossak, ZEV 1996, 41/43ff.).

    Eine solche Schranke bildet die zum wirkungsvollen Schutz der Heimbewohner geschaffene, durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) gebotene Bestimmung (ebenso BVerwG NJW 1988, 984/985 und 1990, 2268; BayObLGZ 1991, 251/255; BGH ZEV 1996, 145; Rossak a.a.O. S. 44 und 146; a.A. Münzel NJW 1997, 112).

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Die darin liegende Einschränkung der Testierfähigkeit und der Erbrechtsgarantie sind verfassungsgemäß (BayObLGZ 1991, 251/255 f.; BVerfG NJW 1998, 2964; BGH ZEV 1996, 145).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 1Z BR 176/98

    Betreiben eines Heimes

    Die darin liegenden Einschränkungen der Testierfreiheit und der Erbrechtsgarantie sind verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1998, 2964 ; BGH ZEV 1996, 145 ).
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