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   BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93   

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https://dejure.org/1995,2868
BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93 (https://dejure.org/1995,2868)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1995 - IV ZR 217/93 (https://dejure.org/1995,2868)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 (https://dejure.org/1995,2868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehegattenerbvertrag - Unbenannte Zuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2287
    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 133
  • ZEV 1996, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Nach Erledigung weitergehender Streitpunkte in den Vorinstanzen hat der Senat durch sein Urteil vom 27. November 1991 (BGHZ 116, 167ff. [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]) entschieden, daß die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten im Erbrecht grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln ist.

    bb) Allerdings kann die Pflicht des Ehegatten, gegebenenfalls für eine angemessene Alterssicherung zu sorgen, der Einordnung einer Zuwendung als unentgeltlich entgegenstehen (BGHZ 116, 167, 173 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90] m.w.N.).

    Vielmehr ist auch das Vorliegen der (erst) im Rahmen der Mißbrauchsprüfung zu behandelnden Anspruchsvoraussetzung der Benachteiligungsabsicht (BGHZ 82, 274, 272; 108, 73, 77; 116, 167, 176) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]zu bejahen.

    a) In seinem Urteil vom 27. November 1991 hat der Senat zum Umfang der insoweit erforderlichen Prüfung ausgeführt (BGHZ 116, 167, 175) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]:.

    b) Weiter (BGHZ 116, 167, 177) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90] hat der Senat ausdrücklich zur Nießbrauchsbestellung gesagt:.

  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87

    Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Vielmehr ist auch das Vorliegen der (erst) im Rahmen der Mißbrauchsprüfung zu behandelnden Anspruchsvoraussetzung der Benachteiligungsabsicht (BGHZ 82, 274, 272; 108, 73, 77; 116, 167, 176) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]zu bejahen.
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Das beruht dar auf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 - WM 1991, 1311, 1313).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Dieser Hinweis geht auf die Rechtsprechung des Senats zurück, wonach der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf das beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils des Beschenkten übrig bleibt (BGHZ 88, 269, 272).
  • BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90

    Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers;

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Das beruht dar auf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 - WM 1991, 1311, 1313).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
    Vielmehr ist auch das Vorliegen der (erst) im Rahmen der Mißbrauchsprüfung zu behandelnden Anspruchsvoraussetzung der Benachteiligungsabsicht (BGHZ 82, 274, 272; 108, 73, 77; 116, 167, 176) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]zu bejahen.
  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen

    b) Von seinem Standpunkt aus folgerichtig hat das Berufungsgericht nicht geprüft, ob und gegebenenfalls inwieweit die streitige lebzeitige Verfügung des Vaters im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch des Beklagten nach dem Vater schon objektiv nicht die berechtigten Erberwartungen der Mutter als Vertragserbin beeinträchtigen konnte; der Anspruch aus § 2287 BGB ist auf das beschränkt, was nach Begleichung des Pflichtteils des Beschenkten übrig bleibt (BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
  • OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09

    Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der

    (BGH NJW 1992, 564 ; BGH NJW-RR 1996, 133 ).

    In dem Urteil NJW-RR 1996, 133 hat der BGH das Alterssicherungsargument nicht durchgreifen lassen, weil die beklagte Ehefrau des Erblassers dort auf die Zuwendung des Nießbrauchs (aus dem sie nach dem Erbfall ab 1989 Mieteinnahmen von 1.200 DM mtl. erzielte) für die Alterssicherung nicht angewiesen gewesen sei.

    In der zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1995 (NJW-RR 1996, 133 ) hat der BGH den 2.800 DM, aus denen die Eheleute zur Lebzeiten des dortigen Erblassers neben mietfreiem Wohnen ihren Lebensunterhalt bestritten haben, die nach dem Erbfall der Überlebenden verbleibenden Einkünfte von 2.100 DM zzgl.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 22 U 45/11

    Beeinträchtigende Schenkung: Herausgabepflicht des Sohnes der beschenkten

    Die nach § 2286 BGB bestehende freie Verfügungsmöglichkeit wurde deshalb missbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - zitiert nach Juris Rn 12, 14).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04

    Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben durch Verfügung zu Lebzeiten

    c) Das Berufungsgericht wird den Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB daher noch einmal nachzugehen und auch zu prüfen haben, ob die streitige lebzeitige Verfügung des Erblassers im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Brüder der Beklagten deren nach dem Erbvertrag berechtigte Erberwartungen objektiv überhaupt beeinträchtigt haben (vgl. BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
  • LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kostenfreie Überlassung von Wohnraum;

    Die Kammer übersieht nicht, dass auch die Bestellung eines lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauchrechts an einem Wohngrundstück eine objektiv unentgeltliche Leistung und (damit) eine Schenkung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1995 - IV ZR 217/93, juris).
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Auf die Höhe etwaiger Pflichtteilsansprüche (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 -, juris) kommt es daher nicht an.
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