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   FG Düsseldorf, 21.08.1998 - 4 K 5740/94 Erb   

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https://dejure.org/1998,10953
FG Düsseldorf, 21.08.1998 - 4 K 5740/94 Erb (https://dejure.org/1998,10953)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.1998 - 4 K 5740/94 Erb (https://dejure.org/1998,10953)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 1998 - 4 K 5740/94 Erb (https://dejure.org/1998,10953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines Erbschaftsteuerbescheids; Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer; Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens; Besteuerung des Erbanfalls; Vergleichbarkeit ausländischer Besteuerung; Gleichzeitiges Entstehen der Steuer im Ausland; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZEV 1999, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

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  • BFH, 30.10.1986 - III R 163/82

    Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung -

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  • BFH, 26.04.1995 - II R 13/92

    Kanadische capital gains tax ist nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer

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  • BFH, 28.09.1984 - VI R 48/82

    Steuerliches Wahlrecht - Einkommensteuerfestsetzung - Bestandskraft - Änderung

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  • BFH, 30.11.1994 - XI R 84/92

    Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

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  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

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  • BFH, 11.06.1996 - I R 8/96

    Versteuerung in den USA - Änderung des inländischen Steuerbescheids

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  • BFH, 15.06.1988 - I R 121/86

    Körperschaftsteuer - Steuerentlastung - Antrag - Festsetzungsfrist

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  • BFH, 19.03.1991 - II R 134/88

    Anzurechnende ausländische Erbschaftsteuer ist nach dem Devisenkurs am Tag der

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  • BFH, 22.09.2010 - II R 54/09

    Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG - Zahlung festgesetzter

    Die bis 20. Oktober 1995 bestehende Regelung in § 68c Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1955 (EStDV) rechtfertigt es nicht, die Zahlung festgesetzter ausländischer Steuer hinsichtlich der Frage, ob diese ein rückwirkendes Ereignis darstellt, einkommen- und erbschaftsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen (a.A. Urteil des FG Düsseldorf vom 21. August 1998  4 K 5740/94 Erb, EFG 1998, 1605).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2009 - 3 K 62/07

    Änderung eines Schenkungsteuerbescheids aufgrund eines später von den

    Schließlich handele es sich bei diesem Bescheid um kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; das FA nahm insoweit auf das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 21. August 1998 4 K 5740/94 (EFG 1998, 1605) Bezug.

    Das BFH-Urteil in BFHE 181, 125, BStBl II 1997, 117, bezieht sich nicht (ausschließlich) auf § 34 c EStG, sondern nimmt über Art. 23 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA auch zur Freistellung von Einkünften aus Quellen in den USA Stellung, die sich nicht nach § 34 c EStG regelt und für die deshalb auch § 68 c EStDV a.F. nicht einschlägig sein kann (so auch Jülicher, ZEV 1999, 80).

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 56/07

    Keine Anrechnung der auf Einkünfte eines deutschen Grenzgängers erhobenen

    aa) Aus dem Bedeutungszusammenhang, in dem die Norm (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; vgl. zum Verhältnis dieser Vorschrift zum aufgehobenen § 68c EStDV a.F.: Urteil des FG Düsseldorf vom 21. August 1998 4 K 5740/94 Erb, rechtskräftig, EFG 1998, 1605; Blümich/Wied, a.a.O., § 34c EStG Rn. 148) steht, ergibt sich, dass der Begriff "Ereignis" alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge umfasst.
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