Rechtsprechung
BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 2270 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2069, 2270 Abs. 2
Keine Wechselbezüglichkeit der allein auf dem Gesetz (§ - Prof. Dr. Lorenz
Bindungswirkung des "Berliner Testaments" nach § 2270 II BGB beim Ersatzerben aufgrund der Vermutungsregel des § 2069 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Ehegattentestament - Testament - Schlusserbe - Ersatzerbe - Wille der testierenden Eheleute
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BGB § 2270 Abs. 2
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Auslegung von Ehegattentestamenten und Ersatzerbeinsetzung
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BGB § 2270 Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BGB §§ 2069, 2270 Abs. 2
Wechselbezüglichkeit der Ersatzschlusserbenberufung aufgrund von § 2069 BGB
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berliner Testament - Zur Wechselbezüglichkeit, wenn der Schlusserbe wegfällt
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erbrecht, Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Ersatzerben des Schlusserben
Papierfundstellen
- BGHZ 149, 363
- NJW 2002, 1126
- MDR 2002, 456
- DNotZ 2002, 661
- FGPrax 2002, 120
- FamRZ 2002, 747
- WM 2002, 935
- Rpfleger 2002, 266
- JR 2002, 507
- ZEV 2002, 150
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81
Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger …
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Fällt der in einem Ehegattentestament eingesetzte Schlußerbe weg, ist § 2270 Abs. 2 BGB auf Ersatzerben nur anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Eheleute feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf § 2069 BGB beruht (Abweichung von BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277 unter a).Da die vorrangige individuelle Auslegung mithin ohne Ergebnis bleibt, kommt die Regel des § 2069 BGB zum Zuge, die auch bei Einsetzung eines Schlußerben im gemeinschaftlichen Testament gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277 unter a; Urteil vom 28. März 2001 - IV ZR 245/99 - ZEV 2001, 237 unter II 3; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 f.;… MünchKomm/Leipold, § 2069 Rdn. 3).
Auch der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, daß die aus § 2069 BGB folgende Berufung von Ersatzerben anstelle des vorverstorbenen Schlußerben aufgrund von § 2270 Abs. 2 BGB ebenso wechselbezüglich sei wie die ursprüngliche Schlußerbeinsetzung selbst (Urteil vom 22. September 1982, aaO = JZ 1983, 147 m. zustimmender Anm. Stürner).
- BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Daran sieht es sich jedoch durch den ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Januar 1998 gehindert (FamRZ 1998, 772), das - im Anschluß an eine frühere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1995, 251, 253 f.) - § 2270 Abs. 2 BGB auch auf Ersatzerben angewandt hat, die allein nach § 2069 BGB berufen waren.Da die vorrangige individuelle Auslegung mithin ohne Ergebnis bleibt, kommt die Regel des § 2069 BGB zum Zuge, die auch bei Einsetzung eines Schlußerben im gemeinschaftlichen Testament gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277 unter a; Urteil vom 28. März 2001 - IV ZR 245/99 - ZEV 2001, 237 unter II 3; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 f.;… MünchKomm/Leipold, § 2069 Rdn. 3).
a) Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, auch wenn testierende Eheleute, die ihr gemeinsames Kind bindend als Schlußerben eines Berliner Testaments einsetzen, eine Ersatzerbfolge nicht bedacht haben, erstrecke sich bei Wegfall des eingesetzten Schlußerben vor dem Tod des überlebenden Ehegatten die Bindungswirkung aus § 2270 Abs. 2 BGB auf die gemäß § 2069 BGB als Ersatzerben berufenen Abkömmlinge (so insbesondere FamRZ 1995, 251, 253 f.).
- OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95
Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Daran sieht es sich jedoch durch den ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Januar 1998 gehindert (FamRZ 1998, 772), das - im Anschluß an eine frühere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1995, 251, 253 f.) - § 2270 Abs. 2 BGB auch auf Ersatzerben angewandt hat, die allein nach § 2069 BGB berufen waren.Trotz dieser Kritik hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluß vom 9. Januar 1998 an der früheren Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts festgehalten (FamRZ 1998, 772, 774).
- BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die weitere Beschwerde mit Beschluß vom 28. September 2001 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (FGPrax 2001, 248). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Dafür hat sich das Landgericht auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, daß ein Elternteil das gemeinsame Kind im Testament nicht nur deshalb bedenke, weil dies auch der andere tut (BayObLG FamRZ 1986, 392, 394; 1996, 1040 = ZEV 1996, 188 m. Anm. Kössinger;… MünchKomm/Musielak, BGB 3. Aufl. § 2270 Rdn. 12). - BGH, 28.03.2001 - IV ZR 245/99
Einsetzung der Abkömmlinge als Schlußerben
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Da die vorrangige individuelle Auslegung mithin ohne Ergebnis bleibt, kommt die Regel des § 2069 BGB zum Zuge, die auch bei Einsetzung eines Schlußerben im gemeinschaftlichen Testament gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277 unter a; Urteil vom 28. März 2001 - IV ZR 245/99 - ZEV 2001, 237 unter II 3; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 f.;… MünchKomm/Leipold, § 2069 Rdn. 3). - BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Dafür hat sich das Landgericht auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, daß ein Elternteil das gemeinsame Kind im Testament nicht nur deshalb bedenke, weil dies auch der andere tut (BayObLG FamRZ 1986, 392, 394; 1996, 1040 = ZEV 1996, 188 m. Anm. Kössinger;… MünchKomm/Musielak, BGB 3. Aufl. § 2270 Rdn. 12). - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Die weitere Beschwerde kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (BayObLGZ 1982, 236, 239). - KG, 08.10.1982 - 1 W 1573/82
Wechselbezüglichkeit der Einsetzung von Adoptivenkeln zu Ersatzschlusserben in …
Auszug aus BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Für die Feststellung, ob das in § 2270 Abs. 2 BGB vorausgesetzte Verwandtschafts- oder Näheverhältnis zu den testierenden Ehegatten gegeben ist, kommt es mithin auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung an (so auch KG FamRZ 1983, 98, 99 im Hinblick auf Änderungen des Adoptionsrechts).
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …
Zwar kann die Wiederverheiratungsklausel im Einzelfall ein Indiz für die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen sein (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, BGHZ 149, 363, 365 f.). - KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der …
Durch das Versterben eines als Schlusserben eingesetzten Kindes nach dem Tod des Erstversterbenden, aber vor Eintritt des Schlusserbfalls entfällt die Bindungswirkung zu Gunsten eines Ersatzerben, wenn sich dessen Berufung nicht aufgrund einer individuellen Auslegung des Testaments ermitteln lässt sondern nur auf der Zweifelsregelung des § 2069 BGB beruht (Anschluss BGH, 16. Januar 2002, IV ZB 20/01, FamRZ 2002, 747)(Rn.18).1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
Da das Testament für keine dieser Varianten einen hinreichenden Anhaltspunkt gibt und das Recht des Ersatzerben gemäß § 2099 BGB dem Anwachsungsrecht vorgeht, kommt vorliegend die Regelung des § 2069 BGB zur Anwendung, die auch bei Wegfall eines eingesetzten Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament entsprechende Anwendung finden kann (so BGH FamRZ 2002, 747 - 749, zitiert nach juris, dort Rdz. 11;… vgl. auch OLG München NJW-RR 2012, 9 - 10, zitiert nach juris, dort Rdz. 10).
- OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Bindung an diese allein aus § 2069 BGB folgende Ersatzerbenberufung unter Anwendung des § 2270 II BGB aber nur dann gegeben, wenn sich aus einer individuellen Auslegung ein Wille der Erblasser für eine solche Ersatzerbeneinsetzung feststellen lässt (vgl. BGH, Urt.v. 16.01.2002, IV ZB 20/01; Palandt-Weidlich, 76.Aufl., § 2270 BGB Rz.10).
- OLG Hamm, 15.02.2019 - 10 W 16/18
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des …
Im Verhältnis einer Schlusserbeneinsetzung einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehegatten als einzigen Erben andererseits unter Ausschluss des gemeinsamen Kindes beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten spricht für eine Wechselbezüglichkeit, dass sich die Ehegatten nur deshalb gegenseitig als Alleinerben beim Tod des zuerst Versterbenden eingesetzt haben, weil auch der Überlebende den gemeinsamen Sohn zu seinem Alleinerben berufen hat (s. dazu auch BGH Beschluss vom 16.01.2002 - IV ZB 20/01- juris Rn. 8). - OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08
Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner …
Regelmäßig stehen bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit (BGH, Beschl. v. 16.01.2002 - IV ZB 20/01, NJW 2002, 1126, 1127). - BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06
Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts
Obwohl das Testament (anders als in BGHZ 149, 363, 366) keine Wiederverheiratungsklausel enthält, liegt nahe, dass der Ehemann die Erblasserin nur deshalb zu seiner Alleinerbin eingesetzt hat, weil auch sie die gemeinsame Tochter und den ältesten Enkel als Vor- und Nacherben für den Fall bestimmt hat, dass sie als letzte starb. - OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines …
- OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung
Unabhängig davon kann in einem Fall wie hier die gegenseitige Abhängigkeit im Verhältnis einer dieser Schlusserbeinsetzungen einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehegatten als einzigen Erben unter Ausschluss der gemeinsamen Kinder beim Tode des zuerst versterbenden Ehegatten andererseits bestehen (vgl. BGH NJW 2002, 1126). - OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes …
Daher fallen nur Personen darunter, zu denen der betroffene Ehegatte enge persönliche und innere Bindungen gehabt hat, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu nahen Verwandten entsprechen (vgl. KG OLGZ 1993, 398;… Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9), wobei maßgeblich für die Beurteilung des Näheverhältnisses der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist (vgl. BGHZ 149, 363). - OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21
Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in …
Die Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 haben für diesen u.a. die Auffassung vertreten, dass die Erblasserin trotz der Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht gehindert gewesen sei, den Beteiligten zu 1 als alleinigen Erben einzusetzen und haben in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2002 (Az. IV ZB 20/01, zitiert nach juris) hingewiesen.Der Verfahrensbevollmächtigte des Beteiligten zu 2 hat für diesen u.a. die Auffassung vertreten, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2002 (aaO) greife nicht, da sich die dortigen Umstände gänzlich anders verhalten hätten.
Die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB könne im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 16.01.2002, aaO) wegen der alleine aus § 2069 BGB folgenden Ersatzschlusserbenstellung des Beteiligten zu 2 keine Anwendung finden.
Vertiefend wird darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 15.07.2003 (…aaO, Rn. 27) gerade mit seiner weiteren Feststellung, wonach dann, wenn der genannte Satz der allgemeinem Lebenserfahrung den Schluss auf eine von den dortigen Ehegatten bei Vorausschau des Vorversterbens ihres Sohnes gewollte Ersatzerbeneinsetzung der Enkelkinder nahelege, auf die sich dann auch, sofern ein abweichender Wille der Ehegatten nicht feststellbar sei, die aufgrund der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB anzunehmende Wechselbezüglichkeit ihrer letztwilligen Verfügung erstrecke, im Ergebnis die aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2002 (aaO) folgende Wertung umgeht.
Ob man dann mit dem Nachlassgericht (…so auch der Senat in seinem Beschluss vom 20.02.2014, aaO) die Wechselbezüglichkeit der lediglich aus § 2069 BGB folgenden Ersatzschlusserbeneinsetzung des Beteiligten zu 2 schon alleine deswegen im Rahmen der individuellen Auslegung verneinen will, weil dann die von den Eheleuten getroffene Ersatzschlusserbeneinsetzung nicht auf deren festgestelltem tatsächlichen Willen aufgrund individueller Auslegung beruht, so dass sie letztlich auch keinen konkreten Willen zur Frage der entsprechenden Wechselbezüglichkeit gebildet haben könnten, oder ob man in diesen Fällen trotzdem eine derartige individuelle Testamentsauslegung im Hinblick auf diese Frage durchzuführen hat (so offensichtlich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2002, aaO, Rn. 13; Oberlandesgericht Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11.09.2015, Az. 21 W 55/15 , zitiert nach beck-online, Rn. 34), kann letztlich offenbleiben.
Eine Wechselbezüglichkeit der aus § 2069 BGB folgenden Ersatzschlusserbenstellung des Beteiligten zu 2 folgt dann auch nicht aus der Anwendung von § 2270 Abs. 2 BGB, was das Nachlassgericht zutreffend unter Hinweis auf die oben bereits in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 16.01.2002, aaO) zur Frage der unzulässigen Kumulation dieser beiden gesetzlichen Bestimmungen festgestellt hat.
- KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18
Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament
- OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16
Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
- OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05
Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 Wx 135/19
Wegfall Bindungswirkung notarieller Erbvertrag bei Vorversterben der Schlusserbin
- OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament …
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
- OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
- OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17
Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2018 - 3 Wx 67/18
Auslegung eines Ehegatten-Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und …
- OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06
Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht
- BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge
- OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21
Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag
- BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06
- OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung
- OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR
- OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem …
- OLG München, 24.08.2020 - 31 Wx 241/18
Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments
- OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11
Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die …
- OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
- OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen …
- BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis
- OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
- OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12
Auslegung eines Ehegattentestaments
- OLG Celle, 05.11.2012 - 6 W 197/12
Auslegung eines Erbvertrags hinsichtlich derr Bindung an die Erbeinsetzung eines …
- LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Errichtung, Aufhebung und …
- OLG Oldenburg, 26.08.2022 - 3 U 37/22
Ersatzerbeneinsetzung; Wechselbezüglichkeit; Anwachsung; Letztwillige Verfügung; …
- OLG Schleswig, 21.02.2013 - 11 U 4/12
Auslegung eines Testaments durch das Gericht im Notarregessprozess
- OLG Zweibrücken, 14.11.2012 - 1 U 195/11
Gemeinschaftliches Testament: Bindungswirkung bei Ehegattentestament mit …
- OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren
- OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und …
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21
Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des …
- LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
Wirksamkeit einer sog. Erbunwürdigkeitsklausel im Erbvertrag; Zulässigkeit einer …
- OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung
- OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
- BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
Gesetzliche Vermutung des § 2270 Abs. 1 BGB bei möglicher Ersatzerbschaft
- AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12
Testamentsauslegung: Formulierung
- OLG Dresden, 10.09.2009 - 3 W 673/09
Nachlass; Erbfolge; Erbscheinserteilungsverfahren
- OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments: Unwirksamkeit der Änderung einer …
- OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
- OLG Köln, 01.07.2019 - 2 Wx 168/19
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 3 Wx 46/11
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben
- KG, 25.08.2015 - 6 W 30/15
Gemeinschaftlichen Testament: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
- OLG Brandenburg, 21.03.2023 - 3 U 34/22
Abgrenzung einer Schenkung unter Lebenden und erbrechtlichen Ansprüchen; …
- OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von …
- AG Ingolstadt, 23.02.2017 - VI 2789/16
Vorzeitiges Versterben des Schlusserben bei gemeinschaftlichem Testament
- OLG München, 09.10.2008 - 6 U 3425/07
- AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01
Zur Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung
- LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft
- OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/12
Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament
- LG Düsseldorf, 07.06.2021 - 25 OH 9/19
Beurkundung der Vollmachten sowie der Betreuungs- und Patientenverfügungen in …
- BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02
Auslegung letztwilliger Verfügungen bei Erbeinsetzung unter Berücksichtigung des …
- OLG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
- LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
- LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 25 OH 7/19
- LG Konstanz, 16.04.2002 - 6 T 208/01
Ehegattentestament: Annahme der Wechselbezüglichkeit zugunsten des Ersatzerben …
- OLG Köln, 01.07.2019 - 2 Wx 168/19 Wx 172/19
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts