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   BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03   

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https://dejure.org/2004,1124
BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - IV ZR 140/03 (https://dejure.org/2004,1124)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2124 Abs. 2, 2126; ZPO (2002) §§ 544 Abs. 6 Satz 3, 551 Abs. 3 Satz 2
    Tilgung von Grundpfandrechten obliegt gesetzlich nicht dem Vorerben, kann ihm aber vom Erblasser als Vermächtnis auferlegt werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Schriftsatz zur Begründung der Revision - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision als Einlegung der Revision - Tilgung eines "geerbten" Darlehens sind dem Charakter nach gewöhnliche Erhaltungskosten - Tilgungsleistungen auf Grundschulddarlehen oder ...

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 544 Abs. 6 Satz 3; ; ZPO (2002) § 551 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 2124 Abs. 2; ; BGB § 2126

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 544 Abs. 6 S. 3; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2
    Begründung einer aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassenen Revision schon vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken bestellten Grundpfandrechten durch den Vorerben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Begründung vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorerbschaft - Ansprüche des Vorerben wegen Aufwendungen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2981
  • MDR 2004, 1422
  • DNotZ 2005, 49
  • FamRZ 2004, 1567
  • VersR 2005, 96
  • WM 2005, 387
  • ZEV 2004, 425
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

    Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Als Gegenstand eines Vermächtnisses kommt alles in Betracht, was als Inhalt der Leistungspflicht eines Schuldners nach § 241 BGB vereinbart werden könnte (BGHZ 148, 187, 190).
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 210/82

    Klage auf eine Teilauseinandersetzung - Auseinandersetzung der Erben - Anspruch

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Diese langfristige Verteilung der Last präge den Tilgungsleistungen den rechtlichen Charakter gewöhnlicher Erhaltungskosten im Sinne von § 2124 Abs. 1 BGB auf; sie seien daher vom Vorerben zu tragen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - IVa ZR 210/82 - unter 4 B b, unveröffentlicht bis auf die auszugsweise Wiedergabe bei Johannsen, WM 1985 Beilage 1 S. 16; zustimmend Staudinger/Avenarius, BGB 2002, § 2124 Rdn. 8).
  • OLG Bremen, 28.05.1998 - 6 U 26/97

    Tilgungsanteile einer Hypothek; Ausgleichsanspruchs des Vorerben ; Einräumung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
    Deshalb seien Tilgungsleistungen auf Grundschuld- oder Hypothekendarlehen zu den anderen Aufwendungen im Sinne von § 2124 Abs. 2 BGB bzw. zu den außerordentlichen, auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegten Lasten (§ 2126 BGB) zu zählen (so auch OLG Stuttgart BWNotZ 1961, 92; OLG Bremen NJWE-FER 1999, 277; Soergel/Harder/Wegmann, BGB 13. Aufl. § 2124 Rdn. 5; § 2126 Rdn. 3; MünchKomm/Grunsky, BGB 3. Aufl. § 2126 Rdn. 3; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2126 Rdn. 1; Palandt/Edenhofer, BGB 63. Aufl. § 2126 Rdn. 1).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Eine Wiederholung der Begründung oder eine Bezugnahme darauf innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ist entbehrlich (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Vorliegend führt auch die weitere Frage - über die in der Literatur Streit besteht (vgl. zu den unterschiedlichen Ansichten u.a. Kanzleiter in ZEV 2005, 181 ff.; Müller in Rpfleger 2005, 493 ff.; Keim in ZEV 2004, 425; Schmucker in ZNotP 2006, 414 ff.; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 2268, Rn. 4; ) -, ob der Bundesgerichtshof in seinem zitierten Urteil tatsächlich entschieden hat, dass dann, wenn eine wechselbezügliche Verfügung nach der Ehescheidung überhaupt weitergilt, sie dann jedenfalls auch wechselbezüglich bleibt, oder die Entscheidung vielmehr dahingehend zu verstehen ist, dass die Wechselbezüglichkeit jedenfalls dann nicht fort gilt, wenn der alleine maßgebliche Wille der Ehegatten nur auf eine eingeschränkte Fortgeltung gerichtet gewesen war, also dahin, dass ihre Verfügungen bei Scheidung nur ihre Wechselbezüglichkeit verlieren, jedoch als einseitige Verfügungen weitergelten sollen, zu keinem unterschiedlichen Ergebnis.
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).

    Der IV. Zivilsenat hat durch Urteil vom 7. Juli 2004 (IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) entschieden, dass die aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassene Revision nicht erst innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde oder durch davon unabhängige, auch zusätzliche Ausführungen begründet werden müsse.

    Ergänze der Revisionsführer seine Revisionsbegründung innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses beginnenden Revisionsbegründungsfrist, verlängere sich die Frist für die Anschlussrevision entsprechend (so aber BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 aaO).

    Er durfte im Hinblick auf das Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004 (aaO) darauf vertrauen, dass er mit seiner Verfahrensweise die Revisionsbegründungsfrist wahrte.

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen fehlenden Vertrauens

    Außerdem habe er die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht sogleich mit einer Revisionsbegründung verbunden (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I).

    Eine solche Revisionsbegründung ist auch dann nicht entbehrlich, wenn schon in dem Schriftsatz, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist, die Revisionsanträge gestellt und begründet worden waren (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588; der IV. Zivilsenat hat an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I vertretenen Auffassung nicht festgehalten).

  • OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und

    In diesem Zusammenhang konnte die Kammer die rechtliche Möglichkeit, dass die Ehegatten ihre letztwillige Verfügung als einseitig getroffene ohne Bindungswirkung durch ihre ursprünglich gewollte Wechselbezüglichkeit hätten fortbestehen lassen wollen (vgl. hierzu Kanzleiter ZEV 2005, 181, 182; Keim ZEV 2004, 425), unerörtert lassen.
  • BVerwG, 07.01.2008 - 1 C 27.06

    Berufung; Begründung; Berufungsbegründung.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) fest.
  • BVerwG, 15.07.2022 - 3 B 17.21

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Anforderungen an die

    Für die Annahme, dass die Frist für die Anschlussberufung alternativ durch die Zustellung des Zulassungsbeschlusses in Lauf gesetzt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981), findet sich in der Verwaltungsgerichtsordnung kein Anhaltspunkt.

    Der Verweis auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs zu § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) genügt hierfür nicht, da diese Entscheidung anderslautende Regelungen in einer anderen Verfahrensordnung betrifft.

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Dennoch bleibt das Erfordernis der selbständigen Begründung in Form der Bezugnahme erhalten (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 1 der Gründe; BVerwG 8. März 2004 - 4 C 6/03 - NVwZ-RR 2004, 541, zu 1 der Gründe; 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117, zu A 2 a der Gründe; Büttner NJW 2004, 3524; anderer, aber laut Beschluss vom 20. Dezember 2007 nicht mehr aufrechterhaltener Ansicht BGH 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZR 159/03

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Ist die Revision aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden, kann zur Begründung der Revision gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03, NJW 2004, 2981).
  • BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Das Vorliegen einer --den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügenden-- Beschwerdebegründung des ehemaligen Beschwerdeführers und nunmehrigen Revisionsführers genügt also für sich genommen zur Begründung einer Revision nicht; das Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (NJW 2004, 2981), das etwas anderes angenommen hatte, ist überholt (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2008, 588).
  • BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07

    Begründung im als Revisionsverfahren fortgesetzten Beschwerdeverfahren

  • BGH, 30.03.2006 - III ZR 6/05

    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 1 B 11.11

    Ausweisung eines Ausländers; Verfassungsmäßigkeit der Berufungsbegründungsfrist;

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 45/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der auf Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 21.08.2006 - 24 B 06.28

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss; keine Begründung der Berufung nach ihrer

  • BVerwG, 06.10.2005 - 5 B 26.05

    Begründung einer Berufung bereits vor der Zulassungsentscheidung des

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