Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04   

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https://dejure.org/2005,3071
OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 2247 Abs. 5 BGB analog
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit in einem Erbscheinverfahren; Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung; Beurteilung der Frage, ob die vom Tatrichter rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen die in der angefochtenen Entscheidung gezogenen Schlüsse ...

  • Judicialis

    BGB § 2247 Abs. 5 analog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4; BGB § 2247 Abs. 5 (analog)
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 2247 Abs. 5 BGB analog
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Undatiertes Testament

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Demente Frau verstorben - Ist ein undatiertes Testament wirksam, obwohl die Erblasserin geistesgestört war?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Frage der Testierfähigkeit bei undatiertem Testament - Feststellungslast für die Testierunfähigkeit trifft denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1247
  • FamRZ 2005, 2021
  • ZEV 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Der Begriff der "Beweisfälligkeit" eines Beteiligten im Sinne der zivilprozessualen Regeln ist dem Erbscheinverfahren daher fremd (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1137).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90

    Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Um eine partielle Testierunfähigkeit handelt es sich nach der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW 1992, 248, 249; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2229, Rn. 2), wenn einem Erblasser lediglich für einen bestimmten, gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten die in § 2229 Abs. 4 BGB vorausgesetzten Fähigkeiten fehlen.
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, bei der Würdigung der Beweismittel nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und schließlich, ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1206; BayObLG NJW-RR 1999, 446).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG Köln, 12.07.2013 - 2 Wx 177/13

    Rückgabe eines Testaments aus amtlicher Verwahrung an den Erblasser bei

    Der Erblasser muss schließlich ohne Einflussnahme Dritter den Inhalt des Testaments selbst bestimmen können (zusammenfassend OLG Jena, NJW-RR 2005, 1247, 1248; Hagena, a.a.O., § 2229 Rdn.2).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung

    Der Erblasser muss eine konkrete Vorstellung seines letzten Willens haben und in der Lage sein, sich über die T ragweite seiner Anordnung und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen ein klares Urteil zu bilden (BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57, FamRZ 1958, 127; OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1988 - 15 W 198/87, FamRZ 1989, 439; BayObLG, Beschluss vom 30.06.1999 - 1Z BR 98/98, FamRZ 1996, 635; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.05.2005 - 9 W 612/04, ZEV 2005, 343; BayObLG, Beschluss vom 24.03.2005 - 1Z BR 107/04, ZEV 2005, 345).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Mit anderen Worten kann allein vom Vorliegen einer Demenzerkrankung auch mittleren Grades nicht ohne weiteres auf eine Testierunfähigkeit geschlossen werden (OLG Thüringen FamRZ 2005, S. 2021 ff; MK-Hagena, BGB, 5. Aufl. 2008, § 2229 Rdnr. 18 m.w.Nachw.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, S. 1064 ff).
  • OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem

    Dies wirkt sich zulasten der Beteiligten zu 2) aus, die als Antragstellerin im Erbscheinsverfahren die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht der Beteiligten zu 3) und 1) vernichtende Tatsache trägt (vgl. z.B. OLG Jena, Beschl. v. 04.05.2005, 9 W 612/04, juris).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10

    Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den

    Grundsätzlich wird auch hier - wie bei der Geschäftsfähigkeit - zwar der Erfahrungssatz greifen, dass die Testierfähigkeit die Regel, die Testierunfähigkeit hingegen die Ausnahme bildet (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2005, 2021/2022).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5864
BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Möglichkeit der Kenntnis von eingeführten Urkunden von Schöffen; Verbindung von Strafsachen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit; Einfluss der teilweisen Aufhebung einer Verurteilung auf die Strafzumessung bei Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 13 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 355; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 358 Abs. 2
    Verschlechterungsverbot bei Aburteilung einer nicht angeklagten Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 464
  • StV 2005, 646
  • ZEV 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N., 12).

    Das Verfahren war deshalb, soweit es den Fall II. 2.21 betrifft, entsprechend § 355 StPO an das Amtsgericht Düsseldorf zu verweisen (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    b) Der Senat kann angesichts der bei der Gesamtstrafenbildung weiterhin zu berücksichtigenden Einzelstrafen (dreimal zwei Jahre und sechs Monate, dreimal zwei Jahre und drei Monate, einmal zwei Jahre, einmal ein Jahr und sechs Monate, einmal sieben Monate) und des damit für die Gesamtstrafenbildung eröffneten Strafrahmens von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu 18 Jahren und drei Monaten) mit Sicherheit - unter maßgeblicher Berücksichtigung der Sicht des Tatgerichts (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2004, 273) - ausschließen, daß das Landgericht eine noch geringere Gesamtstrafe gebildet hätte, wenn es dabei nur diese Einzelstrafen - und nicht zusätzlich noch die für den Fall II. 2.21 erkannte Einzelstrafe von zwei Jahren - zugrundegelegt hätte.
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 493/01

    Zuständigkeit; Verbindung von Strafsachen (bei sachlicher Zuständigkeit nur durch

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Der in der übernommenen Sache erlassene Eröffnungsbeschluß entbehrt jedoch - da die Anklage an das Amtsgericht Düsseldorf gerichtet war - der notwendigen Grundlage und ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 493/01).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Dieser geringfügige Teilerfolg läßt es nicht unbillig erscheinen, den Angeklagten mit den gesamten Kosten des Rechtsmittels zu belasten (vgl. BGH NJW 2004, 3788).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    c) Dem Senat wäre - wenn er ein Beruhen des Strafausspruchs auf dem Rechtsfehler nicht hätte ausschließen können - auch eine Entscheidung nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO möglich gewesen (vgl. BGH NJW 2005, 913).
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).

    Damit beruht der Strafausspruch nicht auf dem Rechtsfehler (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 25. Juli 2001 - 2 StR 290/01).

    Diese könnte wegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO wiederum nicht höher sein als drei Jahre und drei Monate (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464).

    Dieser geringfügige Erfolg lässt es nicht unbillig erscheinen, den Angeklagten mit den gesamten Kosten des Verfahrens zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04).

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).
  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464, und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9, jew. mwN):.
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Eine solche Verbindung kann vielmehr in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - hier des Bundesgerichtshofs - herbeigeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Beschlüsse vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99, NStZ 2000, 435 f.; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13

    Unwirksamkeit der Verbindung von Strafsachen (Zuständigkeit für die

    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 jew. mwN).
  • OLG Oldenburg, 24.03.2011 - 1 Ws 128/11

    Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen; Vorrang vor Verfahrensverbindung

    Bis heute steht nicht fest, wann - der von der 2. großen Strafkammer erlassene Eröffnungsbeschluss ist gegenstandslos, vgl. BGH NStZ 2005, 464 - über die Eröffnung des Verfahrens vor der 3. großen Strafkammer entschieden und mit der Hauptverhandlung begonnen werden wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7376
BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05 (https://dejure.org/2005,7376)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - 2 StR 150/05 (https://dejure.org/2005,7376)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 2 StR 150/05 (https://dejure.org/2005,7376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristablauf bei nicht vollständig eingegangener Revisionsbegründung; Angemessene Dauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung als Vorbereitungszeit für das anwaltliche Plädoyer

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 650
  • StV 2006, 461 (Ls.)
  • ZEV 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05
    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05
    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
  • BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05
    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge:

    Danach kann es je nach Umfang und Dauer der Hauptverhandlung sowie dem konkreten Prozessverlauf notwendig sein, zur Ausarbeitung der Schlussvorträge eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88, BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlussvortrag 1; vom 11. Mai 2005 - 2 StR 150/05, NStZ 2005, 650).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Versäumt es ein Beschwerdeführer eine bestimmte Verfahrensrüge fristgerecht zu begründen, so ist ihm auch bei einer im Übrigen form- und fristgerechten Revision ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn er unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, diese Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht anzubringen (BGH NStZ 2008, 705, 706; wistra 1993, 347; 2005, 344).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 311/07

    Verwerfung einer Revision als unbegründet nach vorheriger Gewährung von

    Dem Angeklagten wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 1. August 2007 gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der mit Schriftsatz seines Verteidigers Rechtsanwalt K. vom 1. Juni 2006 vorgetragenen Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (vgl. auch BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH StV 2006, 461).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2005 - 2 StR 51/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17462
BGH, 23.03.2005 - 2 StR 51/05 (https://dejure.org/2005,17462)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2005 - 2 StR 51/05 (https://dejure.org/2005,17462)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2005 - 2 StR 51/05 (https://dejure.org/2005,17462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 StR 51/05
    Die Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH NStZ 2000, 552).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 105/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30452
OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 105/05 (https://dejure.org/2005,30452)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.05.2005 - 1 Ss 105/05 (https://dejure.org/2005,30452)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 1 Ss 105/05 (https://dejure.org/2005,30452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ein Beschlussverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06

    Beschlußverfahren, Widerspruch, keine Zustimmung, Schweigen ist keine Zustimmung,

    Der Betroffene hatte nämlich der gewählten Verfahrensweise rechtzeitig widersprochen, indem er schon gegenüber der Verwaltungsbehörde zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren nicht einverstanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2000 - 1 Ss OWi 647/00 - Thüringer OLG, VRS 109, 123; OLG Schleswig, NJW 2004, 3133, 3134).

    Auch ist es nicht erforderlich, den schon bei den Akten befindlichen Widerspruch nach Erhalt des Hinweisschreibens nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG nochmals zu erklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 - Thüringer OLG, VRS 109, 123).

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