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   OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04   

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https://dejure.org/2005,5844
OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04 (https://dejure.org/2005,5844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2005 - 3 Wx 70/04 (https://dejure.org/2005,5844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 3 Wx 70/04 (https://dejure.org/2005,5844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbausschlagung: Motivirrtum im Hinblick auf die Erbfolge; Fehlende Verfügung von Todes wegen; Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums; Irrtum über Übergang des Erbteils an bestimmten Miterben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung - Motivirrtum rechtfertigt keine Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 526
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 287/97

    Anfechtung bei irrtümlicher Ausschlagung eines Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04
    Eine Mindermeinung nimmt allerdings an, eine Erbausschlagung könne wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung angefochten werden, wenn der Erklärende angenommen habe, seine Erklärung führe zum unmittelbaren Übergang seines Erbteils auf bestimmte Miterben (KG JW 1938, 858; Palandt/Edenhofer,a.a.O.; Pohl AcP 177, 52, 73 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 150, 151).
  • OLG Hamm, 06.11.1997 - 10 U 52/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Irrtum des die Erbschaft ausschlagenden Miterben, sein Erbteil falle durch die Ausschlagung einem anderen Miterben an, keinen Irrtum über den Inhalt der Ausschlagungserklärung im Sinne von § 119 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Hamm FamRZ 1998, 771f; Staudinger/Otte, BGB, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1997 - 3 Wx 575/96

    Irrtum über gesetzliche Erben als Grund für Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Irrtum des die Erbschaft ausschlagenden Miterben, sein Erbteil falle durch die Ausschlagung einem anderen Miterben an, keinen Irrtum über den Inhalt der Ausschlagungserklärung im Sinne von § 119 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Hamm FamRZ 1998, 771f; Staudinger/Otte, BGB, Neubearb.
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Eine andere Auffassung geht in diesen Fällen hingegen - wie auch das Beschwerdegericht - nur von einem Irrtum über die mittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit von einem unbeachtlichen Motivirrtum aus (vgl. KG ZEV 2020, 152 Rn. 26 f.; OLG Frankfurt ZEV 2017, 515 Rn. 16 ff.; OLG Hamm FGPrax 2011, 236, 236 f. [juris Rn. 7]; OLG München NJW 2010, 687 [juris Rn. 14]; OLG Schleswig ZEV 2005, 526 [juris Rn. 10 f.]; OLG Hamm ZEV 1998, 225; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 150, 151 [juris Rn. 33]; FamRZ 1997, 905 [juris Rn. 17]; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 304, 306 f. [juris Rn. 24]; KG KGJ 35 A Nr. 19 00002; BeckOGK/Heinemann, BGB § 1954 Rn. 25 [Stand: 15. Dezember 2022]; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, § 1954 Rn. 7 [Stand: 1. Mai 2022]; Grüneberg/Weidlich, BGB 82. Aufl. § 1954 Rn. 5; Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 6 [Stand: 30. April 2021]; Naczinsky in Soergel, BGB 14. Aufl. § 1954 Rn. 3; Muscheler in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 22 Rn. 22.101a; Krätzschel in Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht 12. Aufl. § 16 Rn. 20; Reul in Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Ge-staltungspraxis 3. Aufl. § 5 Rn. 11; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 495; Kollmeyer, ZEV 2021, 509; ders., ZEV 2017, 517, 518; Musielak, ZEV 2016, 353, 356; Wendt, ErbR 2021, 562, 567).

    Dieser beinhaltet für den juristischen Laien, dass der Ausschlagende nicht mehr Erbe sein will und er durch die Ausschlagung seine Erbenstellung an eine andere Person verliert (vgl. OLG Schleswig ZEV 2005, 526 [juris Rn. 11 ff.]), nicht aber, dass anstelle des Ausschlagenden ein bestimmter Dritter Erbe werden soll.

  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Der Senat folgt insoweit nicht der von dem Nachlassgericht angeführten Entscheidung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts (Beschluss vom 11.05.2005, Az. 3 Wx 70/04, zitiert nach juris, Rn. 10 ff.), welches als für eine Fehlvorstellung wesentlichen Anknüpfungspunkt allein die Rechtsfolge des Verlustes des eigenen Erbrechts angesehen hat, jedenfalls dann, wenn weitere gewollte Wirkungen keinen Ausdruck in der Anfechtungserklärung gefunden haben.
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein

    Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der falschen Vorstellung darüber, wem die Erbschaft infolge der Ausschlagung zugutekommt, lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele (Senat, ZEV 1997, 258 m.N.; OLG Schleswig, ZEV 2005, 526; OLG München NJW 2010, 687; OLG Hamm, FGPrax 2011, 236).
  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Diese Auffassung entspricht der immer noch ganz herrschenden Meinung, wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugute kommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt v. 4.5.2017, 20 W 197/16, Rn. 18; OLG Hamm v. 31.5.2011, I-15 W 176/11; OLG München v. 4.8.2009; 31 Wx 060/09 Rn. 14; BayObLG v. 27.10.2003, 1Z BR 60/03, Rn. 28; OLG Schleswig v. 11.5.2005, 3 Wx 70/04; OLG Düsseldorf v. 8.1.1997, 3 Wx 575/96, Rn. 17; KG v. 30.12.1907, 1 X 1479/1907; so auch - wenn auch kritisch - Staudinger-Otte, BGB 2017, § 1954 Rn. 6 und Musielak, Der Irrtum des Erblassers und der Erben in ZEV 2016, 353, 355 f. sowie Eickelberg, Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489 ff.; aA OLG Düsseldorf v. 21.9.2017, 3 Wx 173/17; OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17; MüKo-Leiphold, BGB 7. A., § 1954 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums

    Dies rechtfertigt es aber nicht, zum Ersten die in § 1953 BGB angeordneten Wirkungen als gestuft zu verstehen und es zum Zweiten dem Ausschlagenden zu versagen, an dieser Reihenfolge für seine Person etwas zu ändern (so aber, zumindest im Ergebnis: SchlHOLG ZEV 2005, 526 f; OLG Hamm FGPrax 2011, 236 f; wohingegen OLG München FamRZ 2009, 2119 einen Sonderfall betraf), letzteres etwa mit der Überlegung, ihm verbleibe statt der Ausschlagung die rechtssichere Möglichkeit einer Erbschafts- oder Erbteilsübertragung (so Heinemann a.a.O., Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Nach der (früher) ganz herrschenden Auffassung stellt ein solcher Irrtum in aller Regel lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, weil der Ausschlagende nicht über die primäre Rechtsfolge (Verlust der Erbenstellung), sondern über eine weitere, von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolge, nämlich den Anfall bei einer bestimmten Person geirrt hat (Senat sowie OLG Düsseldorf, jew. a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 11.05.2005 - 3 Wx 70/04, ZEV 2005, 526f; in der Begründung ebenfalls OLG München, Beschl.v. 04.08.2009 - 31 Wx 60/09, NJW 2010, 687 sowie KG, Beschl.v. 11.07.2019 - 19 W 50/19, ZEV 2020, 152f, dort jedoch jeweils mit Besonderheiten im Sachverhalt).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11

    Anfechtung der Ausschlagung

    Ein solcher Irrtum darüber, wem der Erbteil infolge der Ausschlagung anfällt bzw. wem die Ausschlagung letztlich zugutekommt, ist aber nur ein (Motiv-)Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge und berechtigt nicht zur Anfechtung (OLG München, NJW 2010, 687; Schleswig-Holsteinisches OLG, ZEV 2005, 526 f.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 905; Erman/Schlüter, BGB, 12. Aufl., § 1954, Rn. 3; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 1954, Rn. 5).
  • OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09

    Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der

    Der Irrtum darüber, wem der Erbteil in Folge der Ausschlagung anfällt, ist aber ein Irrtum über mittelbare Rechtsfolgen, der nicht zur Anfechtung berechtigt (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Schleswig ZEV 2005, 526; Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 2; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. Rn. 7; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2007 § 1954 Rn. 6 a.E.; Keim RNotZ 2006, 602/607; Kraiß BwNotZ 1992, 31/34).
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