Rechtsprechung
   AG Rostock, 08.07.2005 - 46 C 261/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17741
AG Rostock, 08.07.2005 - 46 C 261/05 (https://dejure.org/2005,17741)
AG Rostock, Entscheidung vom 08.07.2005 - 46 C 261/05 (https://dejure.org/2005,17741)
AG Rostock, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 46 C 261/05 (https://dejure.org/2005,17741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Erbengemeinschaft auf Wiedereinräumung des Besitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwister streiten ums Erbe - Gegenstände aus dem Haus der verstorbenen Mutter mitgenommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Darf man Nachlassgegenstände durch Wegnahme sichern?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besitzschutz unter Miterben bei verbotener Eigenmacht - § 861 Abs. 1 BGB

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1533
  • ZEV 2006, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18

    Kein unbeschränkter Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers

    Der Erbe kann daher gemäß §§ 861, 858, 857 BGB verlangen, dass Nachlassgegenstände in das Haus des Erblassers zurückgebracht werden, die ein Mitglied der (unstreitig bestehenden) Erbengemeinschaft von dort mitgenommen hat (vgl. AG Rostock, NJW-RR 2005, 1533, eingereicht von der Verfügungsklägerin als Anlage ASt 24), und der Erbe des Mieters kann vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm nicht den Zutritt zur Wohnung verweigert, wenn keine berechtigten Zweifel an seiner Erbenstellung bestehen (so im Fall des LG Köln, Beschluss vom 24. April 1996 - 1 T 82/96 -, Rz. 1, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2184
OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247
    Formwirksame Testamentserrichtung bei handschriftlichen Änderungen und Ergänzungen auf Kopie

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Formwirksames Testament durch eigenhändige Änderungen auf Kopie eines eigenhändigen Testaments

  • Judicialis

    BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des eigenhändigen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 68 (Leitsatz)

    BGB § 2247
    Formwirksames Testament durch eigenhändige Änderungen auf Kopie eines handschriftlichen Testaments

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fotokopie des Testaments abändern?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellung eines formwirksamen Testamentes; Änderung der Fotokopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamentes; Vorliegen eines Testierwillens in Form eines Aufhebungswillens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament geändert - Sind Änderungen gültig, die auf einer Fotokopie des Originaltestaments vorgenommen werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 11
  • Rpfleger 2006, 74
  • ZEV 2006, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Es ist daher unschädlich, wenn die Niederschrift auf mehreren, nicht miteinander verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich ein Ganzes sind und eine einheitliche Willenserklärung enthalten (vgl. BayObLG vom 6.9.1990 FamRZ 1991, 370/371; Staudinger/ Baumann, § 2247 Rn. 53).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Da der Erblasser früher Geschriebenes handschriftlich auf weiteren Blättern zu einem formgültigen Testament ergänzen kann, ist zu folgern, dass diese Ergänzung auch auf einer hierzu gefertigten Kopie erfolgen kann; dies gilt insbesondere dann, wenn für die Erblasserin - wie hier - hierfür ein Bedürfnis besteht, weil sie das Original weggegeben hatte und zudem schwer krank war (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653/655).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    (1) Die formwirksame Errichtung eines eigenhändig geschriebenen ordentlichen Testaments muss weder in einem einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB, vgl. BayObLG vom 5.6.1992, BayObLGZ 1992, 181/187).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (BayObLG aaO; BGHZ 47, 68/70; Staudinger/Baumann BGB (2003) § 2247 Rn. 33).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Todeszeitpunkt eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BayObLG vom 24.7.1984, BayObLGZ 1984, 194/196, 197).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    "Eigenhändigkeit" im Sinn von § 2247 BGB bedeutet, dass der Erblasser den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst schreiben muss (BayObLG vom 30.11.1989, FamRZ 1990, 441/442).
  • OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20

    Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der

    Maßgeblich ist daher, dass die letztwillige Verfügung am Ende der erforderlichen Form entspricht und der Erblasser sie als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung ansah und als solche behandelt wissen wollte (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.10.2005, 31 Wx 72/05 m.w.N.).
  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Zum Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments anbringt (im Anschluss an OLG München NJW-RR 2006, 11).

    Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (OLG München NJW-RR 2006, 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    2 Z 5/90">FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19

    Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden

    Der Satz ist unvollständig und enthält insbesondere keine Anordnung, die aus sich heraus verständlich wäre, weil sich ihm nicht entnehmen lässt, wem das Genannte zugewandt werden soll; es fehlt somit an einem eigenständigen Sinn des Geschriebenen (vgl. in OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34) m.w.N.).

    Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42); BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie").

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • AG Leverkusen, 20.05.2020 - 9 VI 174/19
    " Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen des Erblassers in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 11 m. w. Nachw.) oder die eigenhändige Ergänzung der Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen unvollständigen Textes (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 185) Teil eines formwirksamen Testaments sein." (NJW-RR 2011, 164).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1301
BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament: Widerruf aufgrund durchstreichens des Testaments samt Unterschrift

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2255

  • Prof. Dr. Lorenz

    Widerruf nach § 2255 BGB, Vermutung des Aufhebungswillens, Auslegung von letztwilligen Verfügungen: Widerrufenes Testament als Auslegungshilfe eines späteren unvollständigen Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 2084 § 2255
    Widerruf des Testaments durch persönliche Streichung - Auslegung eines späteren unvollständigen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testament durchgestrichen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Widerruf einer Verfügung von Todes; Vermutung des Widerrufs bei Streichung des Textes und der Unterschrift durch den Erblasser; Heranziehung eines widerrufenen Testaments zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament unvollständig - Widerrufenes älteres Testament kann zur Auslegung des neuen Testaments herangezogen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein durchgestrichenes Testament gilt als widerrufen - Heranziehung des widerrufenen Testaments zu Auslegungszwecken

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Testament durchgestrichen - was nun?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1668 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 525
  • FGPrax 2005, 26
  • FamRZ 2005, 1779
  • Rpfleger 2005, 258
  • BayObLGZ 2004, 358
  • ZEV 2006, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04
    Das widerrufene Testament kann jedoch zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments herangezogen werden, wenn der Erblasser dieses Testament gemeinsam mit dem widerrufenen Testament in einem Umschlag verschlossen und aufbewahrt hat (Fortführung und Abgrenzung von BayObLGZ 1997, 209).

    So kann es insbesondere liegen, wenn die Veränderung aus der Sicht des Erblassers lediglich der Vorbereitung eines neuen Testaments dient, in dem er die durchgestrichenen Verfügungen inhaltlich aufrechterhalten will (vgl. BayObLGZ 1997, 209 = FamRZ 1998, 258).

    Über den Zeitpunkt und die näheren Umstände des Durchstreichens haben die Tatsacheninstanzen keine außerhalb der Testamentsurkunden liegenden Erkenntnisse gewinnen können; auch insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Senatsrechtsprechung in BayObLGZ 1997, 209 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04
    Die Auslegung letztwilliger Verfügungen (§§ 133, 2084 BGB) hat neben dem gesamten Inhalt der Testamentsurkunde alle Umstände, auch solche außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen; dazu gehört auch der Inhalt früher errichteter, widerrufener Testamente (BGH JR 1981, 23; BayObLGZ 1982, 159/164 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16

    Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen

    (BayObLG, NJW-RR 2005, 525 und NJW-RR 1997, 1302).

    Nicht jede äußerlich endgültige Handlung, die im Durchstreichen des Textes durch den Erblasser liegt, muss auch (s)eine unbedingte Widerrufsabsicht ausdrücken (BayObLG, NJW-RR 2005, 525), vielmehr kann es auch dem Willen des Erblassers entsprechen, dass der durch diese Veränderung nahegelegte Widerruf der Verfügung erst mit der Errichtung eines neuen Testaments gelten soll (Palandt/Weidlich, BGB, § 2255, 2+7; BayObLG, NJW-RR 1997, 1302).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04 (Zust)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17437
OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04 (Zust) (https://dejure.org/2004,17437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 1 AR 17/04 (Zust) (https://dejure.org/2004,17437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 1 AR 17/04 (Zust) (https://dejure.org/2004,17437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des erweiterten Gerichtsstandes der Erbschaft; Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand

  • Judicialis

    ZPO § 27; ; ZPO § 28; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 37; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 2320

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 , 37 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZEV 2006, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98

    Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04
    Der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft erfasst aber auch Streitigkeiten unter den Miterben, wenn - wie hier - Anlass des Ausgleichsanspruchs eine Nachlassverbindlichkeit ist und die Miterben für diese Nachlassverbindlichkeit noch gesamtschuldnerisch einzustehen haben (vgl. OLGR Karlsruhe 2003, 347; BayObLG FamRZ 1999, 1175).
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