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   OLG München, 26.07.2006 - 32 Wx 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4293
OLG München, 26.07.2006 - 32 Wx 88/06 (https://dejure.org/2006,4293)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2006 - 32 Wx 88/06 (https://dejure.org/2006,4293)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 32 Wx 88/06 (https://dejure.org/2006,4293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2084; EGBGB Art. 25, 26
    Ergänzende Testamentsauslegung bei Vermächtnis über Wohnhaus bei späterer Änderung des Wohnsitzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung eines am Ort der Testamentserrichtung gelegenen Wohnhauses durch das im Inland gelegene Wohnhaus in Folge einer ergänzenden Auslegung des im Ausland errichteten Testamentes; Einordnung der testamentarischen Vermögenszuwendung über einen Trust in den Ländern des ...

  • Judicialis

    BGB § 2084

  • RA Kotz

    Testamentsauslegung eines im Ausland errichteten Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084
    Ergänzende Auslegung eines im Ausland errichteten Testaments zur Überlassung eines Wohnhauses bei späterem Inlandswohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Auslegung eines ausländischen Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2006, 456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 32 Wx 88/06
    Dieses Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLGZ 1986, 466/473).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    c) Beim Ausfüllen der Lücke stellt sich die Frage, wie der Erblasser seine Verfügung inhaltlich gestaltet hätte, wenn er bei Errichtung des Testaments die später eingetretene Entwicklung der für ihn relevanten Verhältnisse vorausschauend berücksichtigt hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 32 Wx 88/06, juris Rn. 18; MünchKommBGB/Leipold, 7. Aufl. § 2084 Rn. 92).
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