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   OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06   

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https://dejure.org/2006,2252
OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1944 Abs. 2
    Frist für Erbschaftsausschlagung läuft noch nicht, solange berufener Erbe zwar das Testament kennt, aber vertretbar meint, er sei gesetzlicher

  • Judicialis

    BGB § 1944 Abs. 2

  • RA Kotz

    Erbschaftsausschlagung - Fristbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1944 Abs. 2
    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der Berufung bei streitiger Auslegung letztwilliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Leitsatz)

    § 1944 Abs. 2 BGB
    Fristbeginn der Erbausschlagung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1944 Abs. 2
    Frist für Erbschaftsausschlagung läuft noch nicht, solange berufener Erbe zwar das Testament kennt, aber vertretbar meint, er sei gesetzlicher Erbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments; Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins als alleiniger gesetzlicher Erbe; Abgrenzung des Nacherben vom Schlusserben; Anforderungen an die Ermittlung des Erblasserwillens; Ausschlagung der Erbschaft als ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1668
  • FGPrax 2006, 269
  • FamRZ 2008, 445
  • Rpfleger 2007, 28
  • ZEV 2006, 554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des Landgerichts daraufhin zu überprüfen, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH NJW-RR 2000, 1530; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 892).
  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH NJW-RR 2000, 1530; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 892).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann Kenntnis von der Berufung aufgrund Testaments in der Regel erst dann angenommen werden, wenn das Erbscheinsverfahren einen Stand erreicht hat, der dem Beteiligten Gewissheit über die Auslegung des Testaments gibt und die bis dahin vertretene Auffassung als unhaltbar erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 306/308).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Frist bereits mit dem Zugang beim Verfahrensbevollmächtigten beginnt (so BayObLG NJW 1953, 1431/1432; NJW-RR 1999, 590/592; KG NJW-RR 2004, 801/802; Palandt/ Edenhofer BGB 65. Aufl. § 1944 Rn. 6; Soergel/Stein § 1944 Rn. 13) oder erst mit dem Zugang beim Vertretenen (so MünchKommBGB/Leipold § 1944 Rn. 14; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2000 § 1944 Rn. 15; differenzierend Erman/ Schlüter BGB 11. Aufl. § 1944 Rn. 3).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Frist bereits mit dem Zugang beim Verfahrensbevollmächtigten beginnt (so BayObLG NJW 1953, 1431/1432; NJW-RR 1999, 590/592; KG NJW-RR 2004, 801/802; Palandt/ Edenhofer BGB 65. Aufl. § 1944 Rn. 6; Soergel/Stein § 1944 Rn. 13) oder erst mit dem Zugang beim Vertretenen (so MünchKommBGB/Leipold § 1944 Rn. 14; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2000 § 1944 Rn. 15; differenzierend Erman/ Schlüter BGB 11. Aufl. § 1944 Rn. 3).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Bei dieser Bewertung hat die Kammer zum einen zu beachten gehabt, dass ein die Kenntnis ausschließender Rechtsirrtum auch dann vorliegen kann, wenn dem Erben die richtige Einschätzung der Rechtslage als mögliche Betrachtungsweise zwar bekannt ist, er selbst aber die Rechtslage anders beurteilt oder sie jedenfalls für zweifelhaft hält ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG München, ZEV 2006, 554, 555), zum anderen aber auch, dass der Fristbeginn nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB eine positive Kenntnis derjenigen Tatsachen verlangt, aus denen sich der Übergang der Erbschaft ergibt ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 9), fahrlässige Unkenntnis hierfür also gerade nicht ausreichend ist (OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 47 a.E. nach juris; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1594, 1595).
  • OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08

    Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der

    Denn die dem Vertreter anvertraute Willensentscheidung kann nicht von dem Wissen getrennt werden, das ihre Voraussetzung bildet (KG, Beschl. v. 16.03.2004, 1 W 458/01, NJW-RR 2004, 801; BGB-RGRK/Johannsen Rn 12; Soergel/Stein Rn 13; Erman/Schlüter Rn 6; Kipp/Coing § 87 Fn 9; BayObLG NJW 1953, 1431 f; offengelassen von OLG München, Beschl. v. 28.08.2006, 31 Wx 45/06, ZEV 2006, 554, 556; a.A. Staudinger/Gerhard Otte (2008), § 1944 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22

    Aussetzung eines Verfahrens in Erbsachen bei Tod des Klägers; Ausschlagungsfrist

    Die Beschränkung gemäß § 1948 BGB auf die Berufung als eingesetzter Erbe hat aber keine Auswirkung, weil die Erbfolge umfassend durch Testament geregelt ist und die gesetzliche Erbfolge deshalb nicht eintritt (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. August 2006 - 31 Wx 45/06 -, juris).
  • OLG Koblenz, 24.11.2021 - 12 U 50/21

    Auskunftsanspruch für Pflichtteilsberechtigte; Auslegung einer letztwilligen

    Erst aufgrund dieses gerichtlichen Hinweises hatte das Verfahren einen Stand erreicht, der den Klägern Gewissheit über die Auslegung des Testaments der Erblasserin durch das Nachlassgericht gab und ihnen die Gewissheit verschaffte, dass das Nachlassgericht die Testierfähigkeit der Erblasserin und die Wirksamkeit des Testamentes nicht abschließend klären werde (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.08.2006, ZEV 2006, 554, 555).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 9 R 864/11
    Dazu muss er Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Fehlen einer gültigen Verfügung von Todes wegen haben (vgl. Erman, BGB, 13. Auflage, 2011 § 1944 Rn. 3 und 4a; OLG München, Beschluss vom 28.08.2006, 31 Wx 45/06, 31 Wx 045/06, NJW-RR 2006, 1668 und in Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892 und NJW-RR 2006, 1594 und in Juris).
  • LG Bielefeld, 10.01.2022 - 22 S 158/21
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann die Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (OLG München NJW-RR 2006, 1668; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1594).
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