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   KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06   

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https://dejure.org/2006,5540
KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06 (https://dejure.org/2006,5540)
KG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 12 U 54/06 (https://dejure.org/2006,5540)
KG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 12 U 54/06 (https://dejure.org/2006,5540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Ablebens des letzten Testamentsvollstreckers bei Anordnung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus "bis zum Tod des Erben oder der Testamentsvollstrecker"; Beendigung einer Dauertestamentsvollstreckung; Auslegung des Worts "oder" ...

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § ... 2109; ; BGB § 2109 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 2163 Abs. 2; ; BGB § 2199 Abs. 2; ; BGB § 2203; ; BGB § 2209; ; BGB § 2210; ; BGB § 2210 Abs. 1; ; BGB § 2210 Satz 1; ; BGB § 2210 Satz 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Bestimmung "Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus bis zum Tod des Erben oder der Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2007, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 15.02.2006 - 28 O 487/04

    Dauertestamentsvollstreckung in den Nachlass eines Kronprinzen; Errichtung eines

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 15. Februar 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 28 O 487/04 - teilweise abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils der Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin vom 15. Februar 2006 - 28 O 487/04 - den Beklagten zu verurteilen, die in der Tabelle auf S. 2 bis 20 der Berufungsbegründung im Einzelnen beschriebenen und mit ihrem Standort bezeichneten Inventarstücke des Hauses K----allee -, -- B------, an die Kläger Dr. R---- Hnnn und J------F------- -------- zu nnnn nnnnnn herauszugeben,.

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    (1) Höchstrichterliche oder obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Auslegungsfrage liegt bisher nicht vor (vgl. BGHZ 41, 23 [26]); HansOLG Hamburg, FamRZ 1985, 538; OLG Zweibrücken RPfl.
  • KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04

    Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen bei der Berechnung der

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    Entsprechendes gilt für den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 27. März 2006 - 3 T 114/05 - (Anlage K 47 im Verfahren 12 U 221/04, Bd. III, Bl. 46-64 - betreffend die Entlassung der Testamentsvollstrecker), in welchem die Fortdauer der Testamentsvollstreckung erneut nicht im Einzelnen begründet, sondern auf Seite 14 kurz auf den vorbezeichneten Beschluss vom 27. September 2005 verwiesen wird.
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03

    Wirksamkeit einer sog. Erbunwürdigkeitsklausel im Erbvertrag; Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    § 2210 BGB gestaltet die in Art. 14 GG garantierte Testierfreiheit inhaltlich aus (vgl. dazu BVerfGE 93, 165; BVerfG, NJW 2004, 2088 - Beschluss zur Ebenbürtigkeitsklausel des streitgegenständlichen Erbvertrages von 1938 - Isensee/Kirchhof/Leisner, Handbuch des Staatsrechts, 2. Aufl. 2001, § 150, Rn. 17 ff.; MüKoBGB/Leipold, a.a.O., Einleitung vor § 1922, Rn. 28 f. m. w. N.).
  • LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    Soweit sich das Landgericht Hechingen im Nachlassverfahren betreffend die letztwilligen Verfügungen des Erblassers W---- P--- v-P----- in seinem Beschluss vom 27. September 2005 - 3 T 15/96 - (Bd. I, Bl. 198-228 - betr. die Erteilung eines Erbscheins für Louis Ferdinand als Alleinerben; dort S. 30 f.) hinsichtlich der Fortdauer der Testamentsvollstreckung kurz der bei Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl. 2006, § 2210 BGB, Rn 3, vertretenen Ansicht angeschlossen hat, bindet dies das Prozessgericht nicht (vgl. dazu und zum Wechsel der Auffassung des LG Hechingen, das auf S. 12 seines Beschlusses vom 17. Februar 1997 - 3 T 15/96 - zunächst die Auffassung vertreten hat, die Testamentsvollstreckung habe mit dem Tode des P---- L---- F----- geendet, die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts auf S. 43 des angefochtenen Urteils).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    § 2210 BGB gestaltet die in Art. 14 GG garantierte Testierfreiheit inhaltlich aus (vgl. dazu BVerfGE 93, 165; BVerfG, NJW 2004, 2088 - Beschluss zur Ebenbürtigkeitsklausel des streitgegenständlichen Erbvertrages von 1938 - Isensee/Kirchhof/Leisner, Handbuch des Staatsrechts, 2. Aufl. 2001, § 150, Rn. 17 ff.; MüKoBGB/Leipold, a.a.O., Einleitung vor § 1922, Rn. 28 f. m. w. N.).
  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    Revision zugelassen und eingelegt, BGH - IV ZR 275/06 -.
  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZEV 2007, 335 ff. abgedruckt ist, hat ausgeführt: Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei die Dauertestamentsvollstreckung nach dem am 20. Mai 1951 (gemeint: 20. Juli 1951) verstorbenen Erblasser nicht beendet.
  • BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08

    Keine Grundrechtsverletzung eines Erben aus Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Auslegung

    Nachdem das Landgericht der Widerklage stattgegeben hatte, wies das Kammergericht auf die Berufung der Kläger die Widerklage ab (Teilurteil des Kammergerichts vom 28. September 2006 - 12 U 54/06 -, ZEV 2007, S. 335).
  • KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04

    Testamentsvollstreckung: Längstmögliche Dauer und Zulässigkeit der Ernennung von

    Die Parteien führen vor dem Senat einen weiteren Berufungsrechtsstreit, in welchem die Kläger als Testamentsvollstrecker die Herausgabe von Inventar des hier streitgegenständlichen Grundstücks verlangen und der Beklagte widerklagend die Feststellung beantragt hat, die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des Wilhelm Prinz von Preußen sei mit dem Tode seines Sohne L. F. Prinz von Preußen am 25. September 1994 unwirksam geworden (12 U 54/06 = 28 O 487/04 LG Berlin).

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Senatsurteil Bezug genommen (ZEV 2007, 335).

    Der Senat hat in seinem Teilurteil vom 28. September 2006 (12 U 54/06) ausgeführt, es sei dem Erblasser darum zu tun gewesen, auch aus familiengeschichtlichen Gründen das Hausvermögen so lange wie möglich zusammenzuhalten.

  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    c) Der erkennende Senat meint (anders als der 12. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 14. Juli 2008 zu 12 U 221/04, juris Rn. 54, und im Schlussurteil vom 14. Juli 2008 zu 12 U 54/06, S. 8, nicht veröffentlicht), dass auch die Frage der richtigen Besetzung des Testamentsvollstreckergremiums vom Prozessgericht zu prüfen ist, weil hiervon abhängt, ob die Kläger als Ersatztestamentsvollstrecker prozessführungsbefugt sind.
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