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   OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07   

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OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07 (https://dejure.org/2007,1548)
OLG München, Entscheidung vom 14.08.2007 - 31 Wx 16/07 (https://dejure.org/2007,1548)
OLG München, Entscheidung vom 14. August 2007 - 31 Wx 16/07 (https://dejure.org/2007,1548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2229 Abs. 4
    Voraussetzungen der Testierunfähigkeit

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 19

    BGB § 2229; FGG § 12; FGG § 15
    Ermessen des Gerichts bei der Wahl zwischen Freiund Strengbeweis zur Frage der Testierfähigkeit - Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei Demenz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testierunfähigkeit, Beweis und Voraussetzungen bei Demenz

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 15; ; BGB § 2229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; FGG § 15; BGB § 2229; BGB § 2358 Abs. 1
    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der Alzheimerkrankheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ein dementer Erblasser kann kein wirksames Testament errichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfbarkeit der nachlassgerichtlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens einer Testierunfähigkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht; Feststellung einer Testierunfähigkeit ohne Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme; Abstufung der Testierfähigkeit nach dem ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Testament - War der demente Großonkel noch "testierfähig"?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ein dementer Erblasser kann kein wirksames Testament errichten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Wer ist testierfähig und wann ist man testierunfähig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Muss über die Frage der Testierfähigkeit Strengbeweis erhoben werden?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Testierunfähigkeit bei Demenz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 164
  • MDR 2008, 212
  • DNotZ 2008, 296
  • FGPrax 2007, 274
  • FamRZ 2007, 2009
  • Rpfleger 2007, 662
  • ZEV 2008, 37
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Das gilt insbesondere dann, wenn das Recht eines Beteiligten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, ansonsten nicht hinreichend gesichert ist (BayObLG v. 17.2.1995 - 1Z BR 50/94, BayObLGReport 1995, 51 = NJW-RR 1996, 583/584 m.w.N.; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl., § 15 Rz. 3).

    Dieser Grundsatz gehört nicht zu den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern ist nur insoweit anzuwenden, als sich das Gericht entschlossen hat, eine förmliche Beweisaufnahme gem. § 15 Abs. 1 FGG durchzuführen (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1982, 384/387; BayObLG v. 17.2.1995 - 1Z BR 50/94, BayObLGReport 1995, 51 = NJW-RR 1996, 583/584; Keidel/Schmidt § 15 Rz. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Es gibt auch keine nach Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und NJW 1992, 2100 jeweils zur Geschäftsfähigkeit; Staudinger/Baumann, BGB, Bearbeitungsstand 2003, § 2229 Rz. 10, 20; Palandt/Edenhofer, BGB, 66. Aufl., § 2229 Rz. 2; a.A. MünchKomm/BGB/Hagena, 4. Aufl., § 2229 Rz. 15).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    aa) Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (vgl. BayObLG v. 28.5.1993 - 1Z BR 7/93, BayObLGReport 1993, 68 = FamRZ 1994, 593/594).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Es gibt auch keine nach Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und NJW 1992, 2100 jeweils zur Geschäftsfähigkeit; Staudinger/Baumann, BGB, Bearbeitungsstand 2003, § 2229 Rz. 10, 20; Palandt/Edenhofer, BGB, 66. Aufl., § 2229 Rz. 2; a.A. MünchKomm/BGB/Hagena, 4. Aufl., § 2229 Rz. 15).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Testierunfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn noch einzelne rudimentär vorhandene intellektuelle Fähigkeiten erhalten sind (vgl. BayObLG v. 9.3.2005 - 1Z BR 112/04, BayObLGReport 2005, 419 = NJW-RR 2005, 1025/1027).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat ferner zu prüfen, ob der Tatrichter von einem zutreffenden Begriff der Testierfähigkeit ausgegangen ist (vgl. BayObLG v. 14.9.2001 - 1Z BR 124/00, BayObLGReport 2002, 80 = FamRZ 2002, 1066).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des LG, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments testierunfähig gewesen, nur daraufhin zu überprüfen, ob das LG Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG v. 6.11.1995 - 1Z BR 56/95, BayObLGReport 1996, 27 = BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG v. 19.11.1998 - 1Z BR 93/98, FamRZ 1999, 819).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 2004, 237/240 f.).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 1Z BR 6/03

    Voraussetzungen der Feststellung der Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Eine Pflicht zur förmlichen Beweisaufnahme besteht nur, wenn durch die sonstigen Ermittlungen eine hinreichend sichere Aufklärung nicht zu erreichen ist (BayObLG FamRZ 2004, 1821/1822).
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des LG, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments testierunfähig gewesen, nur daraufhin zu überprüfen, ob das LG Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG v. 6.11.1995 - 1Z BR 56/95, BayObLGReport 1996, 27 = BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG v. 19.11.1998 - 1Z BR 93/98, FamRZ 1999, 819).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Er musste vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen, insbesondere auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprachen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln" (BGH, IV ZR 251/57, Urteil vom 29. Januar 1958, BeckRS 1958, 31372778; OLG München, 31 Wx 16/07, Beschluss vom 14. August 2007, Rn. 18 bei juris, m. w. N., wonach es nicht ausreicht, dass der Testierende in der Lage ist, die eigenen Bezugspersonen zu erkennen und einfache Sachverhalte zu erfassen; ähnlich OLG Hamm, 15 W 453/17, Beschluss vom 5. Februar 2020, Rn. 23 bei juris; OLG Karlsruhe, 14 U 99/17, Urteil vom 20. Dezember 2019, Rn. 45 bei juris).

    Dabei gibt es keine - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte (relative oder partielle) - Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (ganz hM, vgl. nur OLG Hamm, 10 U 76/13, Urteil vom 6. März 2014, Rn. 81 bei juris; OLG München, 31 Wx 16/07, Beschluss vom 14. August 2007, Rn. 18 bei juris, m. w. N.).

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17

    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des

    Bestätigt wird diese Auffassung durch eine Entscheidung des OLG München (ergangen zum FGG alter Fassung, ZEV 2008, 37, 38 = MDR 2008, 212), dass den Freibeweis gebilligt hat, wenn der objektive Inhalt der Aussagen im Vordergrund steht, nicht die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen, wenn also eine Würdigung der von den Zeugen berichteten Beobachtungen hinsichtlich des Verhaltens des Erblassers auch ohne einen unmittelbaren Eindruck vom Zeugen möglich ist.

    a) Testierunfähig ist - verkürzt ausgedrückt -, wer nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritte zu handeln (ständige Rechtsprechung, Nachweise etwa bei OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

    Auch das BayObLG hat hervorgehoben, dass es auf die konkreten Verhaltensweisen des Erblassers für die Beurteilung der Testierfähigkeit mehr ankommt als auf den genauen hirnorganischen Befund (FamRZ 2002, 1066, 1068; vgl auch OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Es muss ihm deshalb bei der Testamentserrichtung möglich sein, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vorzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2007, 2009/2011 m.w.N.; Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. 2013 § 2229 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Vielmehr kommt es darauf an, ob es einem Erblasser noch möglich war, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und eine Abwägung des Für und Widers sachgerecht vorzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2014, 127- Juris-Rz. 10; FamRZ 2007, 2009 - Juris-Rz. 18; MünchKomm-Hagena, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von möglichen Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. u.a. bereits BGH, Urteil vom 29.01.1958, Az. IV ZR 251/57; BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004, Az. 1Z BR 53/04; OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von möglichen Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. u.a. bereits BGH, Urteil vom 29.01.1958, Az. IV ZR 251/57; BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004, Az. 1Z BR 53/04; OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob die konkrete letztwillige Verfügung ihrem Inhalt nach besonders einfach oder schwierig ist (st. Rspr.; vgl. OLG München FamRZ 2007, 2009/2011 m. w. N.) wie es auch nicht darum geht, den Inhalt letztwilliger Verfügungen auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des

  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13

    Geschäftswert für Beschwerdeverfahren betreffend Beschluss nach § 352 Abs. 1

  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

  • AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16

    Errichtung eines wirksamen Testaments bei betreuter Person

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