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   OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 20 W 80/07   

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https://dejure.org/2009,4346
OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 20 W 80/07 (https://dejure.org/2009,4346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2009 - 20 W 80/07 (https://dejure.org/2009,4346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 20 W 80/07 (https://dejure.org/2009,4346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1371, 2369; EGBGB §§ 14, 15, 25
    Keine Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB bei ausländischem Erbstatut, wenn dieses eine entsprechende Quotenbildung für den güterrechtlichen Ausgleich nicht vorsieht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehegattenerbrecht nach schwedischem Recht

  • Judicialis

    BGB § 1371; ; BGB § 2369; ; EGBGB Art. 15; ; EGBGB Art. 25; ; FGG § 73

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwedischer Erblasser: Keine Erhöhung der Erbquote nach deutschem Güterrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehegattenerbrecht nach schwedischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2010, 253
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 96/04

    Ehegattenerbrecht: Verneinung einer Erhöhung der Erbquote bei Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 20 W 80/07
    1 BGB nicht, sofern das ausländische Erbrecht eine solche Quotenregelung nicht kennt (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2005, 8 W 96/04).

    Das Landgericht hat dieses unter Berufung auf das OLG Stuttgart verneint (OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 740 ff = Rpfleger 2005, 362 ff = FGPrax 2005, 168 ff, m.w.N. für das österreichische Recht).

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 90/63

    Rechtsstellung des überlebenden, nicht erbenden Ehegatten; Realisierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 20 W 80/07
    Der Gesetzgeber hat dabei in Kauf genommen, dass der Ehegatte unter Umständen sogar günstiger gestellt wird, als es bei Ausgleich des Zugewinns sonst der Fall sein würde (BGHZ 42, 182 ff = NJW 1964, 2404 ff = MDR 1965, 27 ff).
  • BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14

    Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem

    Der andere mildert die strenge Begrenzung des pauschalierten Zugewinnausgleichs durch die Doppelqualifikation dadurch ab, dass er ihn auch bei ausländischem Erbstatut als eröffnet ansieht, wenn das einschlägige Erbrecht äquivalent zum deutschen Recht eine dem § 1371 Abs. 1 BGB entsprechende Vorschrift kennt (OLG Düsseldorf MittRhNotK 1988, 68, 69 (aufgegeben durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2015 aaO, OLG Frankfurt ZEV 2010, 253, 253 f. (20. Zivilsenat); OLG Stuttgart ZEV 2005, 443, 444).
  • OLG Schleswig, 19.08.2013 - 3 Wx 60/13

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung der Erbquote eines überlebenden Ehegatten bei

    Es werde auf Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. Oktober 2009 (20 W 80/07), des OLG Stuttgart am 8. März 2005 (8 W 96/04) und des OLG Köln vom 5. August 2011 (2 Wx 115/11) verwiesen.

    Jüngere obergerichtliche Judikate beziehen sich indes durchaus auf die Stuttgarter Entscheidung und argumentieren für andere Länder ähnlich (etwa OLG Frankfurt, ZEV 2010, 253 ff, bei juris Rn. 9 und OLG Köln ZEV 2012, 205 ff, bei juris Rn. 17 f - diese Entscheidung kritisiert wiederum Lange in ZEV 2012, 207 f und spricht von einer "äußerst dürftige Auseinandersetzung mit der herrschenden Ansicht" ).

    Eine reine erbrechtliche Qualifikation wird allerdings soweit ersichtlich nur in bereits sehr alter Literatur vertreten (Auflistung bei Mankowski in Staudinger, Neubearbeitung 2011, Art. 15 EGBGB Rn. 343 - wenn Mankowski dort OLG Frankfurt ZEV 2010, 253 f für diese Ansicht anführen will, dürfte das nicht richtig sein. Das OLG Frankfurt folgt a.a.O. Rn. 9 und 12 ff der Lösung des OLG Stuttgart a.a.O., das seinerseits aber wohl der güterrechtlichen Lösung folgen will, im Ergebnis indes der Lösung über die Doppelqualifikation nahe kommt).

    Eine Doppelqualifikation wird offenbar (nicht gänzlich eindeutig) vertreten vom OLG Köln (in ZEV 2012, 205 ff, bei juris Rn. 17) und in der Literatur von Birk (in MüKo-BGB, 5. Auflage 2010, Art. 25 EGBGB Rn. 158; weitere Nachweise für diese Auffassung bei Mankowski in Staudinger a.a.O., Art. 15 EGBGB Rn. 343; in der Literatur wird teilweise ausgeführt, dass die Entscheidungen des OLG Stuttgart a.a.O. und OLG Frankfurt ZEV 2010, 253 ff letztlich eine Lösung vertreten würden, die der Doppelqualifikation nahestehe).

    Unter Hinweis auf diese Argumentation des OLG Stuttgart formuliert das OLG Köln (in ZEV 2012, 205 ff) dahin, die im ausländischen Recht verankerten Erbquoten müssten abschließend bleiben, und deswegen könne § 1371 Abs. 1 BGB keine Anwendung finden, weil diese Norm ihr Ziel mit einem erbrechtlichen Instrument, nämlich der pauschalen Erhöhung der Erbquoten, umsetze und sich insoweit auf die Erbquote des ausländischen Rechts auswirke (ähnlich wohl auch die Auffassung des OLG Frankfurt in ZEV 2010, 253 ff).

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 12/12

    Erbscheinsverfahren: Anwendbares Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse nach

    Die Frage der Qualifikation der pauschalen Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten im Fall der Beendigung des Güterstandes durch Tod um 1/4 wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (zur Problematik etwa OLG Frankfurt ZEV 2010, 253, 254; OLG Stuttgart ZEV 2005, 443, 444; OLG Düsseldorf MittRheinNotK 1988, 68; Staudinger/Mankowski, BGB 2011 Art. 15 EGBGB Rn. 341 ff.; Staudinger/Dörner, BGB 2007 Art. 25 EGBGB Rn. 34-38; MünchKomm-BGB/Birk, Internationales Privatrecht Art. 25-248 EGBGB 5. Aufl. Art. 25 Rn. 156-159; MünchKomm-BGB/Siehr, Internationales Privatrecht Art. 1-24 EGBGB 5. Aufl., Art. 15 EGBGB Rn. 114-117; Palandt/Thorn, BGB 71. Aufl. Art. 15 EGBGB Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2014 - 21 W 47/14

    Erhöhung des Erbteils nach § 1371 BGB trotz Anwendung ausländischen Rechts

    Das Oberlandesgericht Köln (vgl. Beschluss vom 05. August 2011, FamRZ 2012, 819) und der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2009, FamRZ 2010, 767) verneinen diese Möglichkeit.
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Wx 115/11

    Pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um das güterrechtliche Viertel bei

    Vor diesem Hintergrund müssen die im ausländischen Recht verankerten Erbquoten abschließend bleiben (OLG Düsseldorf MittRhNotK 1988, 68; OLG Frankfurt ZEV 2010, 253; OLG Stuttgart ZEV 2005, 443; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf ZEV 2009, 190).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 Wx 196/14

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Versterben des Ehepartners bei Anwendung

    Demgegenüber haben das OLG Köln (Beschluss vom 05.08.2011, 2 Wx 115/11 = FamRZ 2012, 819 ff.), der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt (Beschluss vom 20.10.2009, 20 W 80/07 = FamRZ 2010, 767 ff.) und das OLG Stuttgart (Beschluss vom 08.03.2005, 8 W 96/04 = NJW-RR 2005, 740) die Anwendbarkeit des § 1371 Abs. 1 BGB mit der Folge einer Erhöhung des ausländischen gesetzlichen Erbteils verneint.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 21 W 17/13

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung der Erbquote eines überlebenden Ehegatten bei

    Das Oberlandesgericht Köln (vgl. Beschluss vom 05. August 2011, FamRZ 2012, 819) und der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2009, FamRZ 2010, 767) verneinen diese Möglichkeit.

    Die abweichende Auffassung wird im Wesentlichen damit begründet, dass mit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB in das ausländische Erbrecht eingegriffen werde und damit die nach ausländischem Erbrecht festzustellenden Erbquoten zum Nachteil der gesetzlichen Erben verändert würden (OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 767; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 740; OLG Köln FamRZ 2012, 819).

  • OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12

    Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut

    Wie im Einzelfall ein Normenwiderspruch zwischen einem ausländischen Erbrecht und dem deutschen Güterrecht zu lösen ist, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. OLG Frankfurt ZEV 2010, 253 zum schwedischen Erbrecht; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 740 zum österreichischem Erbrecht; Clausnitzer FGPrax 2005, 169; Ludwig DNotZ 2005, 586).
  • LG Hamburg, 26.03.2013 - 327 O 318/12

    Erbrechtsstatut: Schwedische Staatsangehörigkeit des Erblassers

    In diesem Fall wären die hier Beteiligten alle zu gleichen Teilen Erben geworden (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 767), hätte es kein Testament gegeben (so auch die anfängliche Auffassung der Kläger, vgl. Schriftsatz vom 29.06.2012, dort S. 2).
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