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   OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10   

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https://dejure.org/2010,2876
OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10 (https://dejure.org/2010,2876)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.2010 - 31 Wx 38/10 (https://dejure.org/2010,2876)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 31 Wx 38/10 (https://dejure.org/2010,2876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 140, 2247, 2265, 2267, 2270
    Umdeutung eines wegen Testierunfähigkeit eines Ehepartners unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Deutsches Notarinstitut PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265; BGB § 140
    Rechtsfolgen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 2265 ; BGB § 140
    Rechtsfolgen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments kann ein wirksames Einzeltestament vorliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1382
  • MDR 2010, 1266
  • FGPrax 2010, 195
  • FamRZ 2010, 1769
  • ZEV 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00

    Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; 2000, 1534; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 771/772; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/ Musielak 5. Aufl. § 2265 Rn. 4, 8).

    Die Auslegung des Landgerichts, die Beteiligte zu 1 sei alleinige befreite Vorerbin, die Enkelkinder Nacherben zu gleichen Teilen, ist aufgrund der gesamten Umstände nicht nur möglich, sondern naheliegend (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, 1534 a. E.).

  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Auf. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 156 ff.).
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; 2000, 1534; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 771/772; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/ Musielak 5. Aufl. § 2265 Rn. 4, 8).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Auf. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 156 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 3 Wx 335/96
    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; 2000, 1534; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 771/772; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/ Musielak 5. Aufl. § 2265 Rn. 4, 8).
  • BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Eine Umdeutung (§ 140 BGB) kommt deshalb nicht nur dann in Betracht, wenn Nichtehegatten ein gemeinschaftliches Testament verfassen, sondern auch im Fall des fehlenden Beitritts des anderen Ehegatten oder der Unwirksamkeit von dessen Erklärung wegen Testierunfähigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung bei Testierunfähigkeit eines Ehegatten

    a) Das gilt nicht nur dann, wenn es an den formellen Voraussetzungen fehlt (wie etwa bei Nichtehegatten oder wegen des fehlenden Beitritts eines Ehegatten), sondern auch, wenn wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht wirksam errichtet wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/Busche 6. Aufl. 2012 § 140 Rn. 26; Palandt/Ellenberger BGB 73. Aufl. 2014 § 140 Rn. 10).

    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; NJW-RR 2000, 1534; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14

    Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten

    Maßgeblich ist, dass der Erblasser auch in Kenntnis der fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Ehegatten seine eigene Verfügung treffen wollte (OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 3 Wx 198/11

    Keine wechselseitige Verfügung in gemeinschaftlichem Testament ohne gegenseitige

    Die Verfügung der Erblasserin vom 15. Februar 1999 hat nämlich entweder auch bei Unwirksamkeit der Verfügungen ihres Ehemannes Bestand (§ 2270 Abs. 1 BGB; vgl. Zimmer Anm. zu OLG München, Beschluss vom 19.5. 2010 - 31 Wx 38/10 in ZEV 2010, 472 f.) oder das Testament ist in diesem Fall als gemeinschaftliches gescheitert , dann aber gemäß § 140 BGB in ein Einzeltestament der Erblasserin umzudeuten (vgl. OLG München, a. a. O., 471; s. a. MüKo-BGB-Busche § 140 Rdz. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2009 - 8 W 427/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14834
OLG Stuttgart, 12.11.2009 - 8 W 427/09 (https://dejure.org/2009,14834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2009 - 8 W 427/09 (https://dejure.org/2009,14834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2009 - 8 W 427/09 (https://dejure.org/2009,14834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachlassverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht für Amtsverfahren bzw. Antragsverfahren nach der Übergangsvorschrift des neuen Rechts

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG-RG Art. 111 Abs. 1 S. 1
    Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in Nachlasssachen

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen einem Amtsverfahren oder Antragsverfahren im Hinblick auf die Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 des FGG-Reformgesetzes (FGG-RG) im Nachlassrecht

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 60
  • FamRZ 2010, 673
  • ZEV 2010, 471
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