Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.04.2010

Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09   

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https://dejure.org/2010,894
BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesfinanzhof

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997
    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Betriebs-Berater

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rewis.io

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11; EStG § 17 Abs. 2
    Bestimmung des Zeitpunkts für die Entstehung eines Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 Eimkommensteuergesetz ( EStG ) bei Stundung des Kaufpreises; Anforderungen an die wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Zeitpunkts für die Entstehung eines Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 Eimkommensteuergesetz (EStG) bei Stundung des Kaufpreises; Anforderungen an die wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wahlrecht zur Gewinnbesteuerung bei Anteilsveräußerung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsgewinn bei Anteilsverkauf und Kaufpreisstundung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 380
  • NJW-RR 2011, 392
  • BB 2010, 2467
  • BB 2010, 2742
  • DB 2010, 2143
  • BStBl II 2010, 969
  • NZG 2010, 1220
  • ZEV 2010, 572
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Nach der Rechtsprechung sei ein Wahlrecht zwischen der Erfassung des Barwertes des Rechts auf die wiederkehrenden Bezüge im Zeitpunkt der Veräußerung oder aber der Summe der in den Folgejahren tatsächlich zufließenden Bezüge zu eben diesen Zeitpunkten jedenfalls dann gegeben, wenn der Veräußerungspreis in langfristig wiederkehrenden Bezügen bestehe, die wagnisbehaftet seien oder die Bestimmungen hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers getroffen worden seien (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N., insbes.

    Dabei seien die für die Zubilligung des Wahlrechts bestimmenden Komponenten "Wagnis" und "Versorgung" in gewissem Umfang kompensierbar (BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.).

    Der BFH hat ein Wahlrecht im dargelegten Sinne grundsätzlich anerkannt; seine Rechtsgrundlage findet dieses Wahlrecht in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.; vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).

    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    b) Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteil in BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Veräußerungspreises ist grundsätzlich der des Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts (Blümich/ Ebling, § 17 EStG Rz 176); auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1658, m.w.N.).

  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass der Berechtigte alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben kann, also neben dem Gewinnbezugsrecht und der Teilhabe an Wertveränderungen der Anteile alle Verwaltungsrechte einschließlich des Stimmrechts (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    auf BFH-Urteil vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Der BFH hat ein Wahlrecht im dargelegten Sinne grundsätzlich anerkannt; seine Rechtsgrundlage findet dieses Wahlrecht in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.; vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    So hat der BFH angenommen, dass dann, wenn ein Gesellschaftsanteil gegen abgekürzte Leibrente veräußert wird und sich der Steuerpflichtige für die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns entscheidet, der Tod des Rentenberechtigten vor dem Ende der Laufzeit der Rente kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung darstellt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Kommt es aber bei einer ratenweisen Kaufpreiszahlung über einen langen Zeitraum (zum Teil) zu einem Ausfall der Kaufpreisforderung, ändert sich der steuerbare Veräußerungsgewinn nachträglich (Großer Senat des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 35/16

    Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    Die Verwaltungs-GmbH war allerdings --ebenso wie die Handels-GmbH, an die sie ihren Grundbesitz vermietete-- gewerbesteuerrechtlich Organgesellschaft des E. Die durch die Organschaft bedingten Besonderheiten verlangen (methodisch im Wege einer sog. teleologischen Reduktion; dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969), von der Anwendung der erweiterten Kürzung abzusehen.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob die Gegenleistung sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann sie dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 4/14

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge - Wahl der

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein solches Wahlrecht im Grundsatz gebilligt, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

    Führt die Realisierung des von Beginn an bewusst in Kauf genommenen Risikos (Tod des Rentenberechtigten) nicht zu einer rückwirkenden Änderung des Kaufpreises, rechtfertigt dies eine teleologische Reduktion von § 17 Abs. 2 EStG mit der Folge, dass beim Verkäufer ausnahmsweise die im Konzept des § 17 Abs. 2 EStG nicht vorgesehene Besteuerung nach dem Zufluss gerechtfertigt sein kann (Senatsurteil in BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Eine Begründung für dieses Wahlrecht hat der BFH später nachgeliefert: Es beruhe auf einer teleologischen Reduktion des --grundsätzlich zwingenden-- Anwendungsbereichs der §§ 1634 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1.; ebenso BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, unter II.1.c, und vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, unter II.1.c).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 12/17

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Dieses Wahlrecht beruht auf einer teleologischen Reduktion des grundsätzlich zwingenden Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG i.V.m. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1.; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, unter II.1.c; vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, unter II.1.c; vom 17. Juli 2013 X R 40/10, BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883, Rz 28).

    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (BFH-Urteil in BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

    aaa) Nach den Urteilen des BFH vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 443, vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BStBl II 2010, 969, vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857 und vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46 ist für die Annahme eines Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Übergang des Gewinnbezugsrechts erforderlich.
  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe aber mit Urteil vom 20.07.2010 (IX R 45/09, Bundessteuerblatt BStBl II 2010, 969) entschieden, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen voraussetze, dass der Berechtigte "alle" mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben könne.

    Er verweist gegenüber dem Urteil des BFH vom 20.07.2010 (IX R 45/09), auf das sich der Kläger berufe und dem dieser entnehme, dass alle wesentlichen Rechte auf den Erwerber übergegangen sein müssen, insbesondere auch ein Dividendenbezugsrecht, auf das Urteil des BFH vom 09.10.2008 (IX R 73/06).

    Nach Urteilen des BFH vom 18.12.2011 (VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 443), vom 20.07.2010 (IX R 45/09, BStBl II 2010, 969), vom 18.05.2005 (VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857) und vom 17.02.2004 (VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46) ist für die Annahme eines Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Übergang des Gewinnbezugsrechts zwingend erforderlich.

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18

    Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß

  • FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12

    Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

  • BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10

    Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der

  • FG München, 16.03.2017 - 10 K 2391/16

    Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - 12 Ns 508 Js 2272/20

    Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

  • BFH, 11.08.2011 - VIII B 34/11

    NZB - Wahlrecht bei Praxisveräußerung

  • BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung,

  • FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12

    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20

    Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten

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Rechtsprechung
   OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2917
OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10 (https://dejure.org/2010,2917)
OLG München, Entscheidung vom 22.04.2010 - 31 Wx 11/10 (https://dejure.org/2010,2917)
OLG München, Entscheidung vom 22. April 2010 - 31 Wx 11/10 (https://dejure.org/2010,2917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2355; 2356
    Zum Nachweis eines nicht auffindbaren Testaments

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verschwundenes Testament - wirksam oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit eines nicht auffindbaren Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Letztes Testament des Vaters verschwunden? - Ein Zeuge, der es nicht einmal gesehen hat, reicht als Existenzbeweis nicht

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Verschollenes Testament/ Erbeinsetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorhandensein eines nicht auffindbaren Testaments kann durch Zeugen oder andere Beweismittel nachgewiesen werden - Angaben des Erblassers über angebliche Testamente unzureichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1664 (Ls.)
  • MDR 2010, 1123
  • FamRZ 2011, 1097
  • ZEV 2010, 572
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; FamRZ 2001, 771/772; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 9).

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; FamRZ 2001, 771/772; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 9).

    Alle diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintan zu halten (BGHZ 80, 242/246 = FamRZ 1981, 662; BayObLG FamRZ 2001, 771/772).

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Alle diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintan zu halten (BGHZ 80, 242/246 = FamRZ 1981, 662; BayObLG FamRZ 2001, 771/772).
  • OLG Hamm, 25.01.2008 - 20 U 89/07

    Lebensversicherung: Anzeige einer Abtretung an den Versicherer;

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Fraglich ist bereits, ob der Austausch des Türschlosses im Hinblick darauf, dass dem Beteiligte zu 1 gemäß der Teilungsanordnung im Testament vom 6.5.1998 das Anwesen am Ende sowieso zugewiesen ist, ein missbilligenswertes Verhalten des Beteiligten zu 1 darstellt (BGH NJW-RR 1996, 1534; 2008, 982/985) und daher die Grundsätze der Beweisvereitelung überhaupt zum Tragen kommen.
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; FamRZ 2001, 771/772; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 9).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Fraglich ist bereits, ob der Austausch des Türschlosses im Hinblick darauf, dass dem Beteiligte zu 1 gemäß der Teilungsanordnung im Testament vom 6.5.1998 das Anwesen am Ende sowieso zugewiesen ist, ein missbilligenswertes Verhalten des Beteiligten zu 1 darstellt (BGH NJW-RR 1996, 1534; 2008, 982/985) und daher die Grundsätze der Beweisvereitelung überhaupt zum Tragen kommen.
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    An die Beweisführung, bei der die Feststellungslast nach allgemeinen Regeln dem vom Testament Begünstigten obliegt, sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (OLG Naumburg, Beschluss vom 29. März 2012 - 2 Wx 60/11, juris; OLG München, ZEV 2010, 572).
  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Die Eigenhändigkeit soll nach der Wertung des Gesetzes zudem eine erhöhte Sicherheit vor Verfälschungen des Erblasserwillens bieten (OLG München, Beschluss vom 22.04.2010 zu 31 Wx 11/10, MDR 2010, 1123 - 1124, zitiert nach juris, dort Rdz. 12; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2002 zu 1 Z BR 105/02, FamRZ 2003, 1786 - 1788, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242 - 246, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - 3 Wx 134/13

    Nachweis der Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren handschriftlichen

    Gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der letztwilligen Verfügung vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird (OLG München, ZEV 2010, 572; Siegmann/Höger in BeckOK- Bamberger/Roth, BGB Stand: 01.05.2012 § 2356 Rdz. 2; Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2356 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10

    Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313 ff; Hagena, in: MüKo BGB, 5. Auflage, § 2255, Rn. 16).
  • OLG Köln, 28.05.2015 - 2 Wx 126/15

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit

    An den Nachweis sind wegen der ausschlaggebenden Bedeutung für die Entscheidung aber strenge Anforderungen zu stellen (Senat, NJW-RR 1993, 970; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG München FamRZ 2011, 1097).

    Äußerungen von Zeugen, die das Testament nicht gesehen haben, reichen in der Regel nicht aus (OLG München FamRZ 2011, 1097; OLG München FamRZ 2012, 333).

  • AG Köln, 14.02.2018 - 33 VI 293/16

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge und Einsetzung eines Alleinerben durch

    Jedoch sind nach §§ 2331ff. BGB wegen der Formstrenge im Erbrecht hinsichtlich des Nachweises erhöhte Anforderungen zu stellen (OLG München, ZEV 2010, 572).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 78/10

    Rechtsanwaltskosten: Verfahrensgebühr für die Vertretung im Beschwerdeverfahren

    Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 22.4.2010 (Az.: 31 Wx 011/10) die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts, dem Beteiligten zu 1 einen Erbschein zu erteilen, zurückgewiesen und der Beteiligten zu 2 die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt.
  • OLG Köln, 28.04.2022 - 24 U 119/21
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLGZ 2004, 91, 92; OLG München, FamRZ 2011, 1097; OLG München FamRZ 2012, 333, 335; Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 2255 Rn. 9; Staudinger/Baumann BGB, Neubearbeitung 2018, § 2255 Rn. 35).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13

    Anforderungen an den Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 11 W 73/21

    Begünstigenden Testament - Widerruf durch Zerreißen

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