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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2013 - I-15 W 79/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5792
OLG Hamm, 10.01.2013 - I-15 W 79/12 (https://dejure.org/2013,5792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2013 - I-15 W 79/12 (https://dejure.org/2013,5792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - I-15 W 79/12 (https://dejure.org/2013,5792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    B §§ 164, 168, 172; GBO §§ 20, 29, 35
    Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben; transmortale Vollmacht im Grundbuchverfahren; Erlöschen der Vollmacht durch Konfusion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer dem Alleinerben erteilten Vollmacht nach Versterben des Erblassers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachweis der Erbenstellung bei Auflassungserklärung des vom Erblasser bevollmächtigten Alleinerben

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 164; GBO § 35 (Notarvertreter Jonas Huber, Notarvertreter Sebastian Mensch; BWNotZ 2013, 91-94)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, GBO § 35
    Wirksamkeit einer dem Alleinerben erteilten Vollmacht nach versterben des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erbscheinerfordernis trotz "transmortaler Vollmacht"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Transmortale Vollmacht - Bevollmächtigter darf nicht Alleinerbe sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbscheinerfordernis trotz "transmortaler Vollmacht"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Erlöschen einer transmortalen Vollmacht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbt

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit Tod des Vollmachtgebers

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vollmachtserteilung des Erblassers an sein en Alleinerben; transmortale Vollmacht im Grundbuchverfahren; Erlöschen der Vollmacht durch Konfusion

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Bevollmächtigter beerbt Vollmachtgeber - Konfusion und Grundbuch

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Transmortale Vollmacht erlischt bei Alleinerbenstellung des Bevollmächtigten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alleinerbe benötigt möglicherweise trotz transmortaler Vollmacht einen Erbschein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Im Erbfall erlischt transmortale Vollmacht des Alleinerben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beerbt ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber allein, erlischt die postmortale Vollmacht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbt - Rechtsgeschäftliche Vollmacht nach § 164 BGB erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Reichweite transmortaler und postmortaler Vollmachten unabhängig von Erbfolge und Testamentsvollstreckung

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Erlöschen einer transmortalen Vollmacht bei Alleinerbe

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 164; GBO § 35 (Notarvertreter Jonas Huber, Notarvertreter Sebastian Mensch; BWNotZ 2013, 91-94)

Verfahrensgang

  • AG Rahden - DL-217
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - I-15 W 79/12

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 689
  • FGPrax 2013, 148
  • FamRZ 2013, 1513
  • ZEV 2013, 341
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12
    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur auch die Gegenmeinung vertreten, wonach der Alleinerbe aufgrund der ihm erteilten Vollmacht auch nach dem Tod weiterhin legitimiert ist, rechtsgeschäftlich als Vertreter des Erblassers zu handeln (so LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit zustimmender Anm. Meyer-Stolte; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 168 Rn 4; Hügel in Beck'scher Online-Kommentar GBO "Grundsätze der rechtsgeschäftlichen Vertretung (Vollmacht)" Rn 47; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., AT VII, Rn 112).
  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 15 W 452/10

    Widerlegung der Vermutung für die Berechtigung des abtretenden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12
    Aus der Entscheidung des Senats vom 04.01.2011 (FGPrax 2011, 192) lässt sich ein abweichender Standpunkt nicht ableiten.
  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von KG Berlin, 22. Oktober 2020, 1 W 1357/20, MDR 2021, 162; entgegen OLG Hamm, 10. Januar 2013, I-15 W 79/12, FGPrax 2013, 148 und OLG München, 31. August 2016, 34 Wx 273/16, NJW 2016, 3381).(Rn.3).

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (LG Bremen, Rpfleger 1993, 235; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 168 Rn. 4; a.A. OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, NJW 2016, 3381).

  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig vom 15.7.2014, 2 W 48/14; Abgrenzung zu OLG Hamm vom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DNotZ 2013, 689) kann der Vollmachtsurkunde im Grundbuchverkehr zwar grundsätzlich weiterhin Legitimationswirkung zukommen; diese entfalle jedoch, wenn der Urkundsbeteiligte sie dadurch aufhebt, dass er ausdrücklich erklärt, als Alleinerbe berufen zu sein.

    Dann laufe seine Erklärung nämlich darauf hinaus, dass er eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung als Vertreter abgegeben habe, obwohl deren Wirkungen nur ihn selbst als den vertretenen Alleinerben treffen können (OLG Hamm DNotZ 2013, 689/690).

    Der gegebene Fall unterscheidet sich in der unmissverständlichen Eindeutigkeit der Eintragungsunterlagen gerade von der gewählten - doppeldeutigen - Übertragungsform, die das Oberlandesgericht Hamm (DNotZ 2013, 689/690) zu beurteilen hatte.

  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16

    Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der

    Wird der der transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein dadurch zerstört, dass der Bevollmächtigte zugleich erklärt, Alleinerbe der Vollmachtgeberin zu sein und als solcher zu handeln, ist die Verfügungsbefugnis ohne den Erbennachweis gemäß § 35GBO nicht belegt (insoweit Anschluss an OLG Hammvom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Ob die Vollmacht vom 5.3.2009, die nicht durch den Tod der Vollmachtgeberin erlöschen soll, in diesem Sinne (noch) eingesetzt werden könnte, braucht im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hammvom 10.1.2013 (I-15 W 79/12 = FGPrax 2013, 148 = DNotZ 2013, 2013, 689 mit Anm. Keim) nicht abschließend geklärt zu werden, weil hier einerseits die Legitimationswirkung der Vollmachtsurkunde (vgl. § 173BGB) gegenüber dem Grundbuchamt nicht fortbesteht und andererseits die Erbenstellung des Beteiligten zu 1 gemäß § 35GBO nicht nachgewiesen ist.

    Häufig wird vertreten, dass die (transmortale) Vollmacht durch Konfusion erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird (OLG Hamm FGPrax 2013, 148; OLG Stuttgart JfG12, 274; NJW 1947/1948, 627; Staudinger/Reimann BGB Bearb. Nov. 2011 Vorbem zu §§ 2197 ff. Rn. 70; J. Mayer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 2197 Rn. 43; Bestelmeyer notar2013, 147/160).

    Die Sicherheit des Grundbuchverkehrs lässt auch dann keine Einschränkungen dieses Grundsatzes zu, sofern nur absehbar wäre, dass die Vornahme der beantragten Eintragung nicht zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führt (OLG Hamm FGPrax 2013, 148/149).

    Im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2013, 148/149 a. E.) stellt auch der Senat ausdrücklich klar, dass seine Entscheidung nur an den Inhalt der eigenen Erklärung des Beteiligten zu 1 in der notariellen Urkunde vom 27.6.2016 anknüpft.

  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Die Rechtspflegerin hat für ihre Rechtsauffassung die Entscheidung des OLG Hamm vom 10. Januar 2013 (15 W 79/12) angeführt, der ein entsprechender Sachverhalt zugrunde liege.

    Das Grundbuchamt bezieht sich auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 10. Januar 2013 (ZEV 2013, S. 341 ff.), nach der die transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird.

    Das OLG Hamm hat dazu ausgeführt, eine Vollmacht erlösche durch Konfusion, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbe, da § 164 BGB eine Personenverschiedenheit zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraussetze (so auch OLG Stuttgart, NJW 1947/48, S. 627; Huber, BWNotZ 2013, S. 91 ff.).

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gegenauffassung wird die durch die wirksam erteilte transmortale Vollmacht geschaffene Legitimationswirkung auch durch das Zusammenfallen der Positionen des Bevollmächtigten und des Alleinerben nicht beseitigt (LG Bremen, Rpfleger 1993, S. 235, mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte; Wilsch in: Hügel, Beck"scher Online-Kommentar GBO, § 35 Rn. 69; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 168 Rn. 4; Mensch, BWNotZ 2013, S. 91 ff.; Keim, DNotZ 2013, S. 692 ff.; Dutta, FamRZ 2013, S. 1513 ff.; Lange, ZEV 2013, S. 343).

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Gleichwohl ist für den Vollzug der Eintragung im Grundbuch im Allgemeinen ein Erbnachweis in der Form des § 35 GBO nicht zu führen, weil der bzw. die Erben durch die postmortale Vollmacht des Erblassers gebunden sind, solange diese Vollmacht nicht widerrufen wird (so ebenfalls OLG Hamm, Beschluss vom 10.1.2013 - 15 W 79/12, ZEV 2013, 341, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Dabei kann dahinstehen, ob der streitigen Rechtsauffassung, die trans- oder postmortale Vollmacht erlösche durch "Konfusion", wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird, weil rechtsgeschäftliche Stellvertretung eine Personenverschiedenheit zwischen Vertreter und Vertretenem voraussetze (so OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12; kritisch mit beachtlichen Argumenten: Weinland in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 168 BGB, Rn. 13 m.w.N.) zu folgen ist.
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Die Frage, ob die Vollmacht durch Konfusion erlischt, wenn der Bevollmächtigte Allein- oder Miterbe des Vollmachtgebers wurde und ob der Rechtsschein der Vollmacht durch die nicht durch Erbschein belegte Angabe des Bevollmächtigten gegenüber dem Grundbuchamt, er sei Erbe oder Miterbe, zerstört wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12; OLG Schleswig a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16 und Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16; Wendt, ErbR 2016 74; 2017, 19), bedarf mithin an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Teilweise wird vertreten, dass eine Eigentumsumschreibung aufgrund eines mit einer solchen Vollmacht vorgenommenen Verfügungsgeschäfts nicht erfolgen könne, da diese durch Vereinigung der Position des Vertreters und des Vertretenen wirkungslos werde (z.B. OLG Stuttgart, Urt. v. 12.5. 1948 - 1 RS 49/48, NJW 1947/48, 627: ", ..., ..., die Fiktion eines Fortbestehens der Vollmacht [kann] nur da eingreifen, wo überhaupt ein Handeln des Bevollmächtigten auf Grund der Vollmacht mit Wirkung für einen Dritten noch rechtlich möglich ist. Diese rechtliche Möglichkeit ist aber hier deshalb nicht gegeben, weil die Bevollmächtigte nach dem Tode ihres Vollmachtgebers dessen Alleinerbin geworden ist.") bzw. durch sog. "Konfusion" erlösche (OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - I-15 W 79/12, ErbR 2013, 187 = FGPrax 2013, 148 = DNotZ 2013, 689 m. Anm. Keim = ZEV 2013, 341 m. Anm. Lange: "Eine solche Form der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung ist nach Auffassung des Senats durch § 164 BGB ausgeschlossen, der eine Personenverschiedenheit zwischen dem Vertreter und dem rechtsgeschäftlich Vertretenen voraussetzt.
  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 382/16

    Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit

    Nichts anderes gilt, falls die Vollmacht durch Konfusion erloschen ist, weil der Bevollmächtigte Alleinerbe der Vollmachtgeberin geworden ist (OLG Hamm FGPrax 2013, 148; OLG Stuttgart JfG 12, 274; NJW 1947/1948, 627; Staudinger/Reimann BGB Bearb. Nov. 2011 Vorbem zu §§ 2197 ff. Rn. 70; J. Mayer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 2197 Rn. 43; Bestelmeyer notar 2013, 147/160).
  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Nach Auffassung des Senats ist die Vollmacht auch nicht dadurch erloschen, dass beide gemeinschaftlich Bevollmächtigte auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollen (anders für den bevollmächtigten Alleinerben: OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2013, 15 W 79/12 - FGPrax 2013, 148; differenzierend: OLG München Beschl. v. 31.8.2016 - 34 Wx 273/16 Rn. 18/19 - juris, wie hier: Kammergericht Beschl. v. 2.3.2021 - 1 W 1503/20 Rn. 4/5 - beck-online).
  • KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20

    Voreintragung der Erben im Grundbuch; Verfügung über Wohnungseigentum durch eine

  • OLG Braunschweig, 15.07.2019 - 1 W 12/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Verweisung auf eine

  • OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht

  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

  • OLG Hamm, 25.11.2022 - 15 W 114/22

    Keine analoge Anwendung des § 40 GBO bei isolierter Bestellung von

  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 383/16

    Berichtigung des Grundbuchs bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht und

  • AG Weißenburg, 28.09.2023 - GU-8282

    Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronisches Dokument, Grundbuchamt,

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5666
OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2013, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 11).

    Dieser wird durch zwei Elemente bestimmt, nämlich durch den Klageantrag, mit dem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 15).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Ein besonderes Vertrauensverhältnis kann, gerade auch in Bezug auf die Einräumung einer Kontovollmacht, für ein Gefälligkeitsverhältnis sprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 im Verhältnis von Ehegatten zueinander; OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 02637 in Bezug auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).

    Darin liegt der Unterschied zu dem besonderen Vertrauensverhältnis, wie es zwischen Ehegatten besteht (vgl. BGH, NJW 2000, 3199, 3200).

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Ein Bindungswille wird deshalb in der Regel bei dem sogenannten Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im rein gesellschaftlichen Verkehr oder bei Vorgängen, die diesem ähnlich sind, zu verneinen sein (BGH, Urteil vom 21.6.2012 - III ZR 290/11, BeckRS 2012, 14989 Rn. 14).

    Die Darlegung- und Beweislast für die auftragsgemäße (abredegemäße) Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Mittel trifft hingegen den Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; NJW-RR 2008, 1373 Rn. 15; Horn/Schabel, NJW 2012, 2473, 2477).

  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Der Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit umfangreichen Befugnissen zugunsten des Bevollmächtigten hingegen liegt in der Regel nicht nur ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein Auftragsverhältnis zugrunde (Senat, Urteil vom 7.12.2011 - 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; Palandt/Diederichsen, a.a.O., vor § 1896 Rn. 6).

    Dieser Entscheidung ist aber nicht notwendig zu entnehmen, dass die Annahme eines Gefälligkeitsverhältnisses stets ausscheidet, soweit es um die (Rechts)Beziehung von Personen geht, die zwar familiär miteinander verbunden, nicht jedoch verheiratet sind (Senat, Urteil vom 7.12.2011 - 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Vielmehr ist eine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu ziehen (vgl. BGH, NJW 1970, 1680, 1681; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 104 Rn. 6).
  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Wer allerdings gestützt auf eine Bankvollmacht Beträge vom Konto des Vollmachtgebers abgehoben hat, trägt im Rückforderungsprozess die Beweislast für die Behauptung, mit der Abhebung ein formnichtiges Schenkungsversprechen des Vollmachtgebers mit dessen Willen vollzogen zu haben (BGH, NJW-RR 2007, 488, 489 f.).
  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 27/06

    Erfüllung des Anspruchs auf Herausgabe der erlangten eines mit der Veräußerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Die Darlegung- und Beweislast für die auftragsgemäße (abredegemäße) Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Mittel trifft hingegen den Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; NJW-RR 2008, 1373 Rn. 15; Horn/Schabel, NJW 2012, 2473, 2477).
  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Der BGH hat aber auch entschieden, dass seine Rechtsprechung, nach der zwischen Eheleuten ein Auftragsverhältnis im Sinne der §§ 662 ff. BGB selbst dann nicht besteht, wenn sie übereingekommen sind, während ihres Zusammenlebens die Aufgabenbereiche in der Weise zu regeln, dass einer von ihnen die Wirtschaftsführung allein übernimmt und die verfügbaren Mittel im Wesentlichen aus den Einkünften oder dem Vermögen des anderen Ehegatten zufließen, auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Urteil vom 26.6.2008 - III ZR 30/08, BeckRS 2008, 17591).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 12 U 171/08

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Allein aufgrund einer eingeräumten Kontovollmacht kann noch nicht auf das Vorliegen eines Auftrages geschlossen werden (OLG Brandenburg, 12. Zivilsenat, Urteil vom 19.3.2009 - 12 U 171/08, BeckRS 2009, 10120).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1991 - 5 U 256/90

    Haftung von Baubetreuer und Treuhänder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Die insoweit erforderliche Gleichstufigkeit ist im Verhältnis von Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen gegeben (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 914).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2006 - 4 U 102/05

    Zum Auskunftsanspruch eines Erben wegen Abhebungen aufgrund einer Kontovollmacht

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben gegen einen anderen

    Eine vertragliche Bindung wird insbesondere dann zu bejahen sein, wenn erkennbar ist, dass für den Leistungsempfänger, also den Auftraggeber, wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage des Leistenden verlässt (Senatsurteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Bei derartigen Vertrauensverhältnissen soll der Handelnde grundsätzlich auch im Nachhinein nicht dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer angeben und belegen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13 - juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12 - juris Rn.83; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11 - juris Rn. 6 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07 Rn. 31- juris Rn. 31 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2006, 4 U 102/05 - juris Rn.23; BGH NJW 2000, 3199).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, bei juris Rn. 82; Palandt/Götz, 73. Aufl. 2014, Einf.

    Dass die Beklagte sich um die Erblasserin gekümmert hat, begründet im Übrigen nicht schon ein besonderes Vertrauensverhältnis, in dem die Erblasserin auf Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe des Erlangten von vornherein verzichten wollte (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, a.a.O., Rn. 86).

  • OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20

    Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen

    Ein Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung also solcher abgeleitet werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, Rn. 82, juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012 - I-16 U 196/11, Rn. 6, juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 778; FG Köln, Urt. v. 14.10.2020 - 14 K 1414/19, Rn. 44, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2018 - 7 U 44/18

    Miterbengemeinschaft - Auskunftsanspruch bzgl. erhaltener Zuwendungen und

    a) Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht ist allerdings - wie auch hier - in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen (OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397 ff., juris Tz. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12, juris Tz. 81 ff.; vgl. auch: Horn/Schabel, NJW 2012, 3473 f.).
  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Beschl. v. 28.7.2015, XII ZB 674/14, Rz. 13, zitiert nach juris; OLG Schleswig-Holstein, Urt. 18.3.2014, 3 U 50/13; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris; OLG München, Be- schl.

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 27.01.2015 - 12 U 20/13

    Verwertbarkeit eines im Betreuungsverfahren erstatteten Gutachtens hinsichtlich

    Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit umfangreichen Befugnissen zugunsten des Bevollmächtigten lässt hingegen regelmäßig auf einen Rechtsbindungswillen des Bevollmächtigten schließen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris, Rn. 80 - 82).
  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

    Denn es dürfte sich bei der vorliegenden Vollmacht am ehesten um eine Vollmacht auf das Alter der Mutter bzw. den Betreuungsfall gehandelt haben, vergleichbar einer sog. Betreuungsvollmacht, der im Innenverhältnis typischerweise ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, welches beginnt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst auftreten kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 3 U 1/12, juris, Rn. 82; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.03.2014 3 U 50/13, FamRZ 2014, 1397, unter II.1.a.aa, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 21 U 19/20
    In Bezug auf die Verfügungen in Höhe von insgesamt 3.532,78 EUR vom Girokonto (00000006) bei der Bbank Q hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass die Klägerin nach entsprechendem Bestreiten durch die Beklagte bereits nicht bewiesen hat, dass es zu einer Entnahme durch die Beklagte gekommen ist, die Beklagte mithin etwas erlangt habe (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2013 - 3 U 1/12 -, Rn. 90, juris).
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