Rechtsprechung
   OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15329
OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12 (https://dejure.org/2013,15329)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2013 - 31 Wx 266/12 (https://dejure.org/2013,15329)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 31 Wx 266/12 (https://dejure.org/2013,15329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Liegt aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz Testierunfähigkeit vor, ist ein "luzides Intervall" praktisch ausgeschlossen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit bei chronisch-progredienter Demenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit bei chronisch-progredienter Demenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 246
  • ZEV 2013, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12
    Es muss ihm deshalb bei der Testamentserrichtung möglich sein, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vorzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2007, 2009/2011 m.w.N.; Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. 2013 § 2229 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Praktisch ausgeschlossen ist ein solches luzides Intervallum bei chronischprogredienten Störungen der Geistestätigkeit mit einem degenerativen fortschreitenden Abbbauprozess, so wie er bei einer Demenz vom Alzheimertyp gegeben ist (OLG München FamRZ 2014, 246 ff- Juris-Rz.19; Juris-PK - Baumeister, a.a.O. Rz. 14; MünchKomm-Hagena, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 62).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Wenn im Rahmen einer derartigen Erkrankung ihrem Wesen nach chronische psychopathologische Symptome bzw. Syndrome belegt seien, die Testierunfähigkeit bedingten, so seien kurzfristige (Stunden, Tage dauernde) "luzide Intervalle" mit Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit praktisch ausgeschlossen und als ernsthafte Möglichkeit im Sinne der Rechtsprechung nicht in Betracht zu ziehen (in diesem Sinne wohl auch Venzlaff/Foerster, a.a.O., S. 518, 519, soweit sich bei chronisch verlaufenden psychischen Störungen die Beurteilung nach den vorhandenen Dauerveränderungen richte; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 01.07.2013, Az. 31 Wx 266/12, zitiert nach juris, allerdings im Zusammenhang mit einer chronisch-progredienten Demenz).
  • OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17

    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des

    Aufgrund der klinischen Erfahrungen wird heute überwiegend vertreten, den Begriff des luziden Intervalls gänzlich aufzugeben (vgl. nur Losch, ZErb 2017, 188, 192 m.w.N; Herzog, ZErb 2016, 34, 40; Cording, ZEV 2010, 115, 120; OLG München, FamRZ 2014, 246, 247; schon Rasch/Bayerl, Lebensversicherungsmedizin 1985, 3 ff).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Im übrigen entspricht es der Erkenntnis in obergerichtlicher Rechtsprechung, dass, falls aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz - keiner vaskulären Demenz - Testierunfähigkeit vorliegt, ein derartiges Intervall praktisch ausgeschlossen ist (OLG München ZEV 2013, S. 504 ff).
  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des

    Die bei der Erblasserin festgestellten ausgeprägten Beeinträchtigungen der Denk- und Merkfähigkeit können bei einer senilen Demenz vom Alzheimer-Typ nicht wiedergewonnen werden (vgl. dazu auch OLG München ZEV 2013, 504, 506).
  • OLG München, 30.04.2020 - 13 W 463/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe -

    Auf die streitige Frage, ob es bei einer fortschreitenden Demenzerkrankung überhaupt dazu kommen kann, dass die Geschäftsfähigkeit im Rahmen eines luziden Momentes kurzfristig auflebt (verneinend: OLG München, Beschluss vom 01.07.2013 - 31 Wx 266/12 - juris), kommt es daher letztlich nicht mehr an.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17

    Indizien für Testierunfähigkeit einer Erblasserin

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit erheblich von jenem, welcher der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 01.07.2013, Az. 31 Wx 266/12, zitiert nach juris) zugrunde lag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht