Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14   

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https://dejure.org/2015,8518
OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden Abstammungsverhältnisse gegenüber dem Nachlassgericht

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Erbschein - Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2354, 2356
    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden Abstammungsverhältnisse gegenüber dem Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachlassgericht muss sich von (Abstammungs-)Verhältnissen ggf. anhand anderweitiger Beweismittel überzeugen können

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachweis der gesetzlichen Erbfolge - Welche Beweise müssen dem Nachlassgericht von Verwandten vorgelegt werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlassgericht muss sich von (Abstammungs-)Verhältnissen ggf. anhand anderweitiger Beweismittel überzeugen können

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 17 VI 72/13
  • OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 262
  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12

    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94

    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • OLG Hamm, 02.11.2012 - 15 W 404/11

    Anforderungen an den Nachweis der gesetzlichen Erbfolge im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • LG Mainz, 11.07.1987 - 8 T 100/87
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Der im Zuge des Beschwerdeverfahrens aus den Personalakten des Erblassers bei seinem Dienstherren in beglaubigter Abschrift vorgelegt Geburtsschein erbringt Beweis nur für den Namen, Ort und Zeit der Geburt des Erblassers; er besagt nichts zu seiner - für die Erteilung des Erbscheins wesentlichen - Abstammung (vgl. LG Mainz, B.v. 11.07.1987 - 8 T 100/87 = BeckRS 2013, 18428).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23
    Die von manchen Obergerichten vertretene Auffassung, dass die "anderen" Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde (z.B. OLG Hamm Beschl. v. 20.3.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.2.2013 - 3 Wx 113/12, FGPrax 2013, 179; so auch noch Senat, Beschluss vom 22.01.2020 - 3 Wx 162/16, BeckRS 2020, 9339 Rn. 13, alle beckonline), findet im Gesetz schon aufgrund des Wortlauts "genügen" keine Stütze.

    Ein Nachweis der Abstammung durch ein Beweismittel, das den verlässlichen Rückschluss der Geburt der Erblasserin als Kind ihrer Eltern belegt und der Beweiskraft öffentlicher Urkunden entspricht, ist zur Überzeugungsbildung i.S. der § 37 FamFG, § 2359 BGB a.F. nicht erforderlich (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157).

  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Frage, ob das Gericht Amtsermittlung zu betreiben hat, wenn die Angaben des Antragstellers den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Anforderungen nicht genügen, wird in der gerichtlichen Praxis denn auch regelmäßig nicht gestellt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2016, 510, 511/513; KG NJW-RR 2018, 1225; KG FamRZ 2020, 1049; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1686; Senat v. 19.10.2021 - 20 W 221/18, Juris; ausdrücklich verneinend OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 494; OLG Naumburg FamRZ 2016, 652, 654; anders andeutungsweise OLG Hamm FamRZ 2016, 262, 263/264).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16

    Erbausschlagungsanfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49240
OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14 (https://dejure.org/2014,49240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2014 - 20 W 114/14 (https://dejure.org/2014,49240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2014 - 20 W 114/14 (https://dejure.org/2014,49240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 82; FamFG § 35 Abs. 5; ZPO §§ 567, 569
    Genaue Bezeichnung der vorzunehmenden Handlung ist Voraussetzung für Grundbuchberichtigungszwang nach § 82 GBO

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen von Maßnahmen des Grundbuchzwangs zur Stellung eines Berichtigungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichtigungszwang nach § 82 GBO erfordert genaue Bezeichnung der vorzunehmenden Handlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berichtigungszwang nach § 82 GBO erfordert genaue Bezeichnung der vorzunehmenden Handlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GBO § 82; FamFG § 35 Abs. 5; ZPO § 567; ZPO § 569
    Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangsverfahrens

Papierfundstellen

  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 15 W 212/10

    Befugnisse des Grundbuchamts im Zwangsberichtigungsverfahren; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14
    Gegen die Zwangsgeldfestsetzung ist nach § 82 GBO i. V. m. § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO statthaft, über die gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 568 ZPO der Einzelrichter des Senates zu entscheiden hat (vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., § 71 Rn. 3 und 81 Rn. 3; Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 82 Rn. 21; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Senatsbeschluss vom 22. März 2011 - 20 W 425/10- dok. bei Juris).

    (so auch Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 82 Rn. 11; Demharter, a.a.O., § 82 Rn. 12; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 82 Rn. 22; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 20 W 561/11- und vom 28. Februar 2012 - 20 W 67/12-).

  • OLG Hamm, 03.04.2013 - 15 W 107/13

    Voraussetzungen des Zwangsmittelverfahrens zur Berichtigung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14
    Hierbei ist es nicht zulässig, die gebotene Ermittlung der Erbenstellung auf einen der Angehörigen des Erblassers zu verlagern, von dem lediglich feststeht, dass er überhaupt als testamentarischer oder gesetzlicher Erbe berufen ist, während offen bleibt, ob und welche weiteren Personen neben ihm zu welchen Quoten zu Erben berufen sind (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 03. April 2013 - Az.: 15 W 107/13, dok. bei juris = NJW-Spezial 2013, 264).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2002 - 20 W 486/01

    Berichtigungszwangsverfahren: Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14
    Zurückstellungsgründe hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung auf die gebotene Berücksichtigung der Regelung des § 60 Abs. 4 KostO hingewiesen (vgl. Rpfleger 2002, 433 mit Anm. Dümig).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 20 W 425/10

    Grundbuchberichtigungszwang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14
    Gegen die Zwangsgeldfestsetzung ist nach § 82 GBO i. V. m. § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO statthaft, über die gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 568 ZPO der Einzelrichter des Senates zu entscheiden hat (vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., § 71 Rn. 3 und 81 Rn. 3; Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 82 Rn. 21; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Senatsbeschluss vom 22. März 2011 - 20 W 425/10- dok. bei Juris).
  • OLG Nürnberg, 07.01.2020 - 15 W 4395/19

    Antrag auf Grundbuchberichtigung

    Vielmehr muss das Grundbuchamt gegenüber dem Betroffenen klarstellen, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend ein Erbschein zu beantragen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2014 - 20 W 114/14 -, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 3 Wx 36/20

    Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss eines Grundbuchamts; Nichtbeantragung

    Die vorgenannten Anforderungen zu stellen, ist im Übrigen auch deshalb gerechtfertigt, weil Maßnahmen des Berichtigungszwangs nach § 82 GBO nur dann verhängt werden dürfen, wenn die dem jeweils Betroffenen auferlegte Verpflichtung die vorzunehmende Handlung konkret bezeichnet, wozu es nicht ausreicht, dass das Grundbuchamt ihm lediglich mitteilt, er komme als Erbe oder Miterbe in Betracht, vielmehr gegenüber dem Betroffenen klargestellt werden muss, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen ist und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend ein Erbschein beantragt werden sollte (OLG München, a.a.O.; OLG Frankfurt BeckRS 2015, 8032; OLG Hamm FamRZ 2014, 1326 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 152/16

    Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen des Grundbuchamts vor Klärung der Erbfolge

    Die vorgenannten Anforderungen zu stellen, ist im Übrigen auch deshalb gerechtfertigt, weil Maßnahmen des Berichtigungszwangs nach § 82 GBO nur dann verhängt werden dürfen, wenn die dem jeweils Betroffenen auferlegte Verpflichtung die vorzunehmende Handlung konkret bezeichnet, wozu es nicht ausreicht, dass das Grundbuchamt ihm lediglich mitteilt, er komme als Erbe oder Miterbe in Betracht, vielmehr gegenüber dem Betroffenen klargestellt werden muss, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen ist und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend ein Erbschein beantragt werden sollte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. August 2014 in Sachen 20 W 114/14; OLG Hamm FamRZ 2014, 1326 ff).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2016 - 3 Wx 270/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsmittelfestsetzung durch ein Grundbuchamt;

    Die vorgenannten Anforderungen zu stellen, ist im übrigen auch deshalb gerechtfertigt, weil Maßnahmen des Berichtigungszwangs nach § 82 GBO nur dann verhängt werden dürfen, wenn die dem jeweils Betroffenen auferlegte Verpflichtung die vorzunehmende Handlung konkret bezeichnet, wozu es nicht ausreicht, dass das Grundbuchamt ihm lediglich mitteilt, er komme als Erbe oder Miterbe in Betracht, vielmehr gegenüber dem Betroffenen klargestellt werden muss, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen ist und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend ein Erbschein beantragt werden sollte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. August 2014 in Sachen 20 W 114/14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8445
OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinsamer Wohnungserwerb eines Minderjährigen erfordert familiengerichtliche Genehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinsamer Wohnungserwerb eines Minderjährigen erfordert familiengerichtliche Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 595
  • FGPrax 2015, 155
  • FamRZ 2015, 1410
  • Rpfleger 2015, 541
  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Dem steht auch die Rechtsprechung des BGH nicht entgegen, wonach bei der Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum auf das Mündel grundsätzlich keine familiengerichtliche Genehmigung der Auflassung erforderlich ist (BGH NJW 2010, 3643, 3644).
  • KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10

    Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte: Auflassung eines Bruchteils von

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Sekundärfolge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums im Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 16 Abs. 2 WEG (OLG München, Beschl. vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12, FamRZ 2013, 494; KG, Beschl. vom 15.07.2010 - 1 W 312/10, NZM 2011, 41; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 65).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.1993 - 4 U 148/92

    Auslegung von Unterhaltsvereinbarungen anlässlich der Trennung von Partnern einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Unter § 139 BGB fallen alle Arten der Unwirksamkeit, auch die wegen Fehlens einer Genehmigung des Familiengerichts (Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl. 2015, § 139 Rn. 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 1993, 1478).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72

    Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zu den anerkannten Fallgruppen, die unter § 1822 Nr. 10 BGB fallen, gehört neben der Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung für eine fremde Schuld, sei es durch Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB), auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gem. §§ 421, 427 BGB, z.B. beim Kauf einer Sache durch mehrere Käufer (BGHZ 60, 385, 389; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 64).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 592/12

    Ergänzungspflegerbestellung im Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Ob dies in jedem Fall zu geschehen hat oder gar nicht oder nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, oder ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes reicht, ist im Einzelnen umstritten und die Handhabung in der amtsgerichtlichen Praxis unterschiedlich (Überblick bei Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 41 Rn. 4, 4a m.w.N.; zuletzt: BGH ZEV 2014, 199, 200).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Eine solche Eintragung wäre unzulässig (BGHZ 36, 189; BayObLG Rpfleger 1991, 299; Demharter, GBO, 29. Aufl. 2014, Anhang zu § 44 Rn. 8 sowie § 53 Rn. 51).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Die Anordnung einer solchen Ergänzungspflegschaft beruht auf dem Gedanken, dass der gesetzliche Vertreter, der die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung beantragt, als Antragsteller in diesem Fall im eigenen Namen handelt und daher selbst Beteiligter des Genehmigungsverfahrens wird, er aber gleichzeitig als gesetzlicher Vertreter des Mündels dessen - unter Umständen widerstreitende - Interessen zu vertreten hat (BVerfG NJW 2000, 1709).
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Sekundärfolge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums im Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 16 Abs. 2 WEG (OLG München, Beschl. vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12, FamRZ 2013, 494; KG, Beschl. vom 15.07.2010 - 1 W 312/10, NZM 2011, 41; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 65).
  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93

    Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Während das Prozessgericht bei der Auslegung einer Auflassung alle Umstände zu berücksichtigen hat und durch Beweiserhebung aufklären darf, ist dem Grundbuchamt eine über den Urkundeninhalt hinausgehende Ermittlung verwehrt (BayObLG Rpfleger 1994, 344, 345 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Danach wird verbreitet vertreten, dass in dem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen kann, vielmehr ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2015, 154, [OLG Celle 16.04.2015 - 4 W 57/15] zitiert nach juris, neben weiteren mit ablehnender Anm. von Kesseler DNotZ 2015, 773, und - ebenfalls ablehnend - von Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365, zitiert nach juris, mit ablehnender Anm. von Kreuzer MittBayNot 2015, 163; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.08.2013, 9 W 323/13, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, zitiert nach juris, mit Anmerkung von Reul MittBayNot 2013, 16; vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206; LG Köln ZInsO 2013, 198; LG Berlin Rpfleger 2004, 158, [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] je zitiert nach juris; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.09.2015, Sonderbereich "Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren" Rz. 63; zweifelnd: Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 62).

    Eine Vermutung für eine fehlende Verfügungsbefugnis deshalb, weil diese in der Vergangenheit erkennbar gefehlt hat, gibt es nicht (vgl. Zimmer ZfIR 2014, 434; Weber NotBZ 2014, 419 [OLG Hamm 20.03.2014 - I-15 W 392/13] ; im Ergebnis auch Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ).

    Es hat mithin gerade nicht etwa zu prüfen, ob eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter wirksam erfolgt ist (vgl. dazu Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] m. w. N.).

    Vielmehr hat das Insolvenzgericht das Löschungsersuchen zu stellen, wenn nach seinen Feststellungen (vgl. § 5 InsO) die Freigabe wirksam ist (vgl. Reul MittBayNot 2013, 16 unter VIII.1.; Haarmeyer/Mitter, InsO, 2. Aufl., § 32 Rz. 13; Deutsches Notarinstitut, DNotI-Report 2013, 145; Münchener Kommentar/Schmahl/Busch, InsO, 3. Aufl., § 32 Rz. 80; Keller FGPrax 2015, 155).

  • KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17

    Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers

    Die Verantwortlichkeiten für die Gesetzmäßigkeit des Ersuchens sind mithin zwischen der ersuchenden Behörde und dem Grundbuchamt geteilt (Krause, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 38, Rdn. 13; Keller, FGPrax 2015, 155; Zimmer, ZfIR 2014, 434, 436).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Hierzu gehört auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB (OLG Köln, FamRZ 2015, 1410).
  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
    Zu den anerkannten Fallgruppen, die unter § 1822 Nr. 10 BGB fallen, gehört auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß §§ 421, 427 BGB (vgl. OLG Köln MDR 2015, 595 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2016 - 17 W 1116/16
    Schließlich liegt der Sonderfall der Ubertragung eines Bruchteils von Wohnungseigentum nicht vor (hierzu und zu S 1822 Nr. 10 BGB KG Berlin, NZt/2011,78; vgl. fernerzur Übertragung von Wohnungseigentum an mehrere OLG Köln, Rpfleger 2015, 541).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9217
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Geldern - 26 VI 406/12
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 182
  • FamRZ 2015, 1828
  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Schließlich nötigt die von der Beteiligten zu 2. angesprochene obergerichtliche Rechtsprechung (SchlHolstOLG FamRZ 2013, S. 719 ff.) zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Nach heutiger Gesetzeslage, §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 GNotKG, kann auch nicht - mehr - darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller oder Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte (SchlHolstOLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 in Sachen 3 Wx 104/13).
  • KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11

    Nachlasssache: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung bei Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Ob im Falle der Zurücknahme eines Rechtsmittels - wie hier - die Kostenentscheidung nach § 84 FamFG oder nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu treffen ist, wird nicht einheitlich beantwortet, wenngleich sich die überwiegende Meinung für die erstgenannte Möglichkeit ausspricht (zum Meinungsstand: KG FGPrax 2011, S. 207; OLG Frankfurt FamRZ 2014, S. 688 f.; Keidel-Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 84 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung

    Der Senat vermag in diesem Punkt der gegenteiligen Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 2015, 93) sowie des OLG Düsseldorf (ErbR 2015, 383) nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Auch im Beschwerdeverfahren gilt die Wertvorschrift des § 40 GNotKG; maßgeblich ist daher der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls und nicht - wie noch unter Geltung der KostO - das wirtschaftliche Ziel des Beschwerdeführers (OLG Schleswig, FGPrax 2015, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15, juris Rn. 9).
  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

    Da der Erbscheinsantrag des Antragstellers - den er mit der Beschwerde weiterverfolgt hat - den gesamten Nachlass erfasste, kam eine Halbierung des Nachlasswertes auch im Hinblick auf das hälftige Antragstellerinteresse nicht in Betracht (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2015, 767 - 769, zitiert nach juris, dort LS. und Rdz. 2; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383 - 384, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 6).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Anders als die von Rechtsanwalt Dr. P. zu seiner Unterstützung herangezogenen Beschwerderichter in Schleswig (3 Wx 104/13) und Düsseldorf (3 Wx 30/15) müssen die des Senats nicht danach fragen, ob Kostenlast und verfolgtes wirtschaftliches Interesse außer Verhältnis stehen und die Kostenlast so geeignet sein kann, den Zugang zur Rechtsmittelinstanz zu.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2015 - 14 Wx 54/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens;

    Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren, wie der Senat unlängst (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Anschluss an mehrere Oberlandesgerichte (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15 - 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2015 - 11 Wx 123/14 - a. A. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 - 15 W 341/14 -) entschieden hat.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2015 - 14 Wx 56/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (FGPrax 2015, 182) und der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (ErbR 2015, 499) haben sich dem angeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6193
OLG Köln, 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3
    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3
    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks; Ermittlung des Verkehrswerts bei alsbaldiger Weiterveräußerung zu einem höheren Preis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Muss ein Testamentsvollstreckerzeugnis vom örtlich zuständigen Gericht erteilt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 473
  • FGPrax 2015, 129
  • FamRZ 2015, 1651
  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).

    Denn Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers, die nach § 8 BGB zur Unwirksamkeit eines Wohnsitzwechsels führen können, ist im Verfahren der Bestimmung des für ein Erbscheinverfahren zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 387 für das frühere Entmündigungsverfahren) - nichts anderes gilt für das hier vorliegende Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

    Für das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, das das Nachlassverfahren nur vorbereitet, ist deshalb nach allgemeinen Grundsätzen zu unterstellen, dass der Erblasser bei einem für die Zuständigkeit maßgeblichen Wohnsitzwechsel unbeschränkt geschäftsfähig war (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rdn. 41).

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87

    Örtliche Zuständigkeit für einen Entmündigungsantrag bei Aufgabe des Wohnsitzes

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).

    Denn Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers, die nach § 8 BGB zur Unwirksamkeit eines Wohnsitzwechsels führen können, ist im Verfahren der Bestimmung des für ein Erbscheinverfahren zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 387 für das frühere Entmündigungsverfahren) - nichts anderes gilt für das hier vorliegende Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (BGH, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; OLG Saarbrücken, FGPrax 2010, 270 [juris-Rz. 12]; Keidel/Zimmermann, a.a.O, § 81 Rn. 46; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 81 FamFG Rn. 6).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90

    Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    bb) Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person; eine An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde begründet für sich allein noch keinen Wohnsitz; sie kann hierfür allenfalls ein Indiz darstellen (BGH, NJW-RR 1990, 506, 507; Palandt/Ellenberger, BGB, 74 Aufl. 2015, § 7 Rdn. 7).
  • KG, 04.08.2011 - 1 W 509/11

    Nachlassverfahren: Voraussetzungen einer Verweisung an das zuständige Gericht bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    In diesem Zusammenhang entspricht es herrschender, auch vom Nachlassgericht zu Grunde gelegter Auffassung, dass ein derartiger schwerwiegender Fehler auch dann vorliegt, wenn das Testamentsvollstreckerzeugnis von einem örtlich unzuständigen Gericht erteilt worden ist (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2002, 112; KG, NJW-RR 2012, 459; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2361 Rdn. 3; Staudinger/Herzog, BGB, Neubarb. § 2361 Rdn. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Hat der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt zuletzt in ein Pflegeheim verlegt, bildet dieses den maßgeblichen letzten Wohnsitz des Erblassers, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Gesundheitszustand eine nur auf begrenzte Dauer angelegte medizinische und pflegerische Betreuung erfordert hat und nichts dafür spricht, dass eine Rückkehr des Erblassers in die zuletzt von ihm bewohnte, an einem anderen Ort befindliche Wohnung in Betracht zu ziehen war (vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 27; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 343 Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.).
  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14

    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 343 Abs. 1 FamFG; Wirksamkeit

    Es erscheint dem Senat fernliegend, allein in diesem Zusammenhang Ermittlungen anzustellen, die umfangreich und kostenintensiv sein können, die für das weitere Verfahren möglicherweise aber ohne Bedeutung sein werden (so auch bereits zu § 343 FamFG a.F. OLG Köln, 2 Wx 27/15, Beschluss vom 6. Februar 2015, m. w. N., zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges

    Letztlich würde auch ein Wertungswiderspruch zu der bisher einhelligen Rechtsprechung und überwiegenden Literaturmeinung (vgl. die oben angeführten Nachweise und Münchener Kommentar zum BGB / Grziwotz, 7. Auflage 2017, § 2361 Rn.14) entstehen, dass ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein zwingend einzuziehen ist (diese bisher einhellige Praxis in einem obiter dictum in Frage stellend: OLG Köln FGPrax 2015, 129).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Ein gravierender Verfahrensfehler liegt etwa bei einer Unzuständigkeit des Gerichts (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112; KG NJW-RR 2012, 459; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 2; zurückhaltend für die örtliche Unzuständigkeit OLG Köln BeckRS 2015, 7622 Rn. 8), aber auch bei fehlender oder abweichender Antragstellung vor (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 950, 952; MüKoBGB/Grziwotz, 2019, § 2361 Rn. 10; Staudinger/Herzog, BGB, Stand Januar 2016, § 2361 Rn. 28; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 3), sofern die Erteilung des Erbscheins nicht nachher von dem Berechtigten ausdrücklich genehmigt wird.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 138/20

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Einziehungsantrags für Erbschein

    Ob auch die fehlende örtliche Zuständigkeit des erteilenden Gerichts die Einziehung eines Erbscheins rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung mit Blick auf die Regelung in § 2 Abs. 3 FamFG angezweifelt worden (OLG Köln FamRZ 2015, 1651; verneinend: Keidel/Sternal, a.a.O., § 2 Rn. 36 a; MüKoFamFG/Papst, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 50, mit Verweis auch auf § 65 Abs. 4 FamFG).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.2015 - I-15 W 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7516
OLG Hamm, 16.04.2015 - I-15 W 13/15 (https://dejure.org/2015,7516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2015 - I-15 W 13/15 (https://dejure.org/2015,7516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2015 - I-15 W 13/15 (https://dejure.org/2015,7516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG KV Nr. 15110, Nr. 15112; HöfeO §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 1
    Gebührensatz für Genehmigung eines Hofübergabevertrags lediglich 0,5

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Gerichtsgebühren im Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GNotKG KV Nr. 15110 und 15112
    Höhe der Gerichtsgebühren im Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Beckum - 100 Lw 53/14
  • OLG Hamm, 16.04.2015 - I-15 W 13/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 183
  • FamRZ 2015, 1830
  • Rpfleger 2015, 672
  • ZEV 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15

    Gerichtsgebühren in Hofesfeststellungsverfahren

    Diese Verfahren unterfallen daher auch nach neuem Recht nicht als "sonstige Anträge und Streitigkeiten" der Ziffer 4 der Nr. 15110 KV-GNotKG, sondern als "Verfahren im Übrigen" dem Auffangtatbestand der Nr. 15112 KV-GNotKG, sodass nur die Hälfte der vollen Gebühr in Ansatz zu bringen ist (so auch HK-GNotKG/Giers, 1. Auflage 2013, Nr. 15110 KV-GNotKG, Rn. 4 und Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 1; BeckOK KostR/Zimmermann, Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 4; Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl. 2015, Nr. 1510 KV, Rn. 11 und Nr. 15112 KV, Rn. 19; vgl. ferner für die Genehmigung von Hofübergabeverträgen: Senatsbeschl. v. 22.04.2015 - 7 W 18/15, sowie Beschl. d. OLG Hamm v. 16.04.2015 - I-15 W 13/15, 15 W 13/15 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 24.11.2015 - 10 W 19/15

    Gerichtskosten eines landwirtschaftsgerichtlichen Verfahrens auf Genehmigung

    Der Senat schließt sich insoweit den Auffassungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle an (OLG Hamm, Beschluss vom 16.4.2015, I -15 W 13/15 - Rpfleger 2015, 672; OLG Celle, Beschluss vom 13.4.2015 - 7 W 15/15 - NdsRpfl 2015, 207; vgl. auch Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - RdL 2015, 281 zum Feststellungsverfahren der Hofeseigenschaft).
  • AG Beckum, 03.09.2015 - 100 Lw 47/15

    Löschung Hofvermerk; Kosten; Gebührenpflicht

    Die Ungenauigkeit der Formulierung in der Gesetzesbegründung mag Folge des " begrifflichen Minenfeldes " (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2015 - 15 W 13/15 - unter 16.) sein, das durch die Kostenbestimmungen des GNotKG für das Landwirtschaftsrecht stellenweise entstanden ist.
  • AG Kempen, 04.08.2015 - 23 Lw 7/14

    Gebührenansatz für das Verfahren auf Genehmigung des Hofübertragungsvertrages;

    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei den Verfahren nach § 17 Abs. 3 HöfeO dem Wortlaut nach überhaupt um "sonstige Anträge" im Sinne von Nr. 15110 Ziff. 4 KV GNotKG handelt (str., so ausdrücklich OLG Hamm, Beschl. vom 16.04.2015, I-15 W 13/15, Rn. 10 ff.; a. A. allerdings OLG Celle, Beschl. vom 13.04.2015, 7 W 15/15 (L), Rn. 10; AG Coesfeld, Beschl. vom 17.11.2014, 2 Lw 36/14, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Hamm, 02.05.2023 - 10 W 25/22

    Vereinigung der zu einem Hof gehörenden Grundstücke/Grundstück, Gerichtskosten

    Auch mit dem Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages nach § 17 Abs. 3 HöfeVfO, für welche eine Gebühr nach KV 151112 anfällt (vgl. ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2015 - 15 W 13/15, BeckRS 2015, 8159, beck-online), ist der vorliegende Sachverhalt nicht zu vergleichen.
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