Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament
- rewis.io
Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz
- ra.de
- erbrechtsiegen.de
Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei mittelgradiger bis schwerer vaskulärer Demenz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Lebzeitiges Anfechtungsrecht eines Ehegatten beim gemeinsamen Testament?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 18.10.2013 - VI 1020/10
- OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 957
- FamRZ 2016, 83
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24). - BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04
Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
- OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83). - OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16
Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 2084, 2265
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei zeitnahem Nachversterben beider Ehegatten, wenn Testament eine Regelung für gleichzeitigen Tod infolge Unfalls vorsieht
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB §§ 133, 2084, 2265, 2353
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu gleicher Zeit" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich einer Regelung über einen gemeinsamen Unfalltod
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Bedeutung der Einsetzung von Schlusserben ausschließlich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 26.05.2014 - 6 VI 627/13
- OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 1244
- FGPrax 2016, 30
- FamRZ 2016, 408
- Rpfleger 2016, 32
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 367/03
Auslegung einer von Ehegatten gemeinschaftlich getroffenen testamentarischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint. - OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11
Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint. - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Bei gemeinsamen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist für jede zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Testierenden mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen entsprochen hat, wobei der übereinstimmende Wille zur Zeit der Testamentserrichtung maßgebend ist (BGHZ 112, 229, 233). - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835). - OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Wenn auch hier von einem "gleichzeitigen Tod" nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, so besteht in diesen Situationen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zum gleichzeitigen Tod der Ehegatten im engeren Sinne (OLG München FGPrax 2014, 33, 34). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256). - OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10
Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint. - OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Das gemeinschaftliche Testament erweist sich insoweit als nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig (§ 2084 BGB), als nicht klar ist, ob die Ehegatten allein eine Erbeinsetzung bei ihrem zeitgleichen Ableben (durch Unfall) treffen wollten - ein solch enges Begriffsverständnis zugrunde gelegt, wird indes nur ein sehr seltenes Ereignis beschreiben, das praktisch kaum je vorkommt (OLG Thüringen, ErbR 2015, 249) - oder sie damit auch den Fall geregelt haben, dass sie in geringem zeitlichen Abstand von jedenfalls wenigen Tagen nacheinander versterben.
- OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"
Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten. - OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines …
Darüber hinaus sollen auch Fälle erfasst sein, in denen der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senat FamRZ 2016, 408). - OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22
Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem …
Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511). - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …
(vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164). - AG München, 28.02.2019 - 624 VI 3879/16
Testament bei "gleichzeitigem" Ableben
In diesen Fällen hinge es andernfalls vom Zufall der Reihenfolge ab, ob das gesamte Vermögen den gesetzlichen Erben des Ehemannes oder der Ehefrau zufließt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 408 ff.).
Rechtsprechung
OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nachlasssache: Anspruch des Erben gegen den Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz
- IWW
BGB § 670; BGB § 677; BGB § 683 S. 1; BGB § 994 Abs. 2 Alt. 2; BGB § 995 S. 1; BGB § 2166 Abs. 1 S. 1; BGB § 2185 Alt. 2
- Wolters Kluwer
Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer wegen dessen Verpflichtung zum Ausgleich einer durch eine Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherten Darlehensverbindlichkeit
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer wegen dessen Verpflichtung zum Ausgleich einer durch eine Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherten Darlehensverbindlichkeit
- rechtsportal.de
Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer aus einer Grundschuld auf dem vermachten Grundstück
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch eines Erben auf Verwendungsersatz gegen einen Vermächtnisnehmer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines Erben auf Verwendungsersatz gegen einen Vermächtnisnehmer
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verwendungsersatzanspruch des Erben gegen den Vermächtnisnehmer
Verfahrensgang
- LG Stade, 14.01.2015 - 5 O 70/14
- OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 582
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13
Mars unterliegt im Streit um Bounty
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
Mit am 26. Juni 2013 verkündetem, zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2013 - 6 U 85/13), wurde die Klägerin verurteilt, das Grundstück an die Beklagten aufzulassen und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch zu bewilligen, Zug um Zug gegen Eintragung der durch Testament zur Sicherung der Rentenzahlung angeordneten Reallast.Für Gebrauchsvorteile einer Sache, die zu deren Nutzungen (§ 100 BGB), nicht aber deren Früchten (§ 99 BGB) gehören, hat der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe dem Vermächtnisnehmer keinen Ersatz zu leisten (§ 2184 Satz 2 BGB, vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 6 U 85/13).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
(1) Die Mieteinnahmen, welche die Klägerin seit dem Anfall des Vermächtnisses in der Zeit von August 2011 bis März 2013 in Höhe von 8.000 EUR erzielt hat, stehen als mittelbare Sachfrüchte des vermachten Grundeigentums (§ 99 Abs. 3 Fall 1 BGB; vgl. BGH…, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, juris Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, juris Rn. 15;… Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 99 Rn. 8) den Beklagten als Vermächtnisnehmern dem Grunde nach zu. - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
aa) Ein dem Wortlaut nicht entsprechender, vorrangig zu ermittelnder Wille (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, juris Rn. 16 f.) des Erblassers lässt sich anhand der weiteren Umstände nicht feststellen, auch nicht auf Grundlage der Schilderungen des in dem Vorprozess (LG Stade - 5 O 118/11, dort Bl. 194 ff. d. A.) als Zeuge zu Umständen der Testierunfähigkeit vernommenen Notars, welcher lediglich bekundet hat, dass dem Erblasser die möglichen Schwierigkeiten der Beklagten, die Rente durch dauerhafte Mieteinnahme zu erwirtschaften, bewusst gewesen seien. - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
bb) In dem Testament findet der vermeintliche Wille des Erblassers keinen Anklang (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 9. April 1981 - IVa ZB 4/80, juris Rn. 8), dass der Erblasser den Anfall des Untervermächtnisses an die vollständige Räumung und Übergabe des Grundstücks knüpfen wollte. - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
(1) Die Mieteinnahmen, welche die Klägerin seit dem Anfall des Vermächtnisses in der Zeit von August 2011 bis März 2013 in Höhe von 8.000 EUR erzielt hat, stehen als mittelbare Sachfrüchte des vermachten Grundeigentums (§ 99 Abs. 3 Fall 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, juris Rn. 9;… Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, juris Rn. 15;… Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 99 Rn. 8) den Beklagten als Vermächtnisnehmern dem Grunde nach zu.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 2077 Abs 1 BGB, § 2085 BGB, § 2096 BGB
Ersatzerbfall: Erbeinsetzung im Falle des Wegfalls des Ehepartners als Bedachten wegen späterer Ehescheidung - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2077 Abs. 1, 2085, 2096
Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung zugunsten des Ehepartners wegen Ehescheidung als Ersatzerbfall wegen Wegfalls i. S. d. § 2096 BGB - Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Auflösung der Ehe vor dem Tod des Erblassers hinsichtlich der angeordneten Erbfolge
- rechtsportal.de
BGB § 2077 Abs. 1; BGB § 2096
Rechtsfolgen der Auflösung der Ehe vor dem Tod des Erblassers hinsichtlich der angeordneten Erbfolge - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Eintritt des Ersatzerbfalls bei Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung gemäß § 2077 BGB
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.02.2015 - 76 IV - VI 827/00
- AG Hamburg, 06.02.2015 - 76 IV-VI 827/00
- OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1419
- FamRZ 2016, 403
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03
Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15
Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren für die tatsächlichen Umstände zur Feststellung des abweichenden Erblasserwillens trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit des gesamten Testaments beruft (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.4. 2003 - 3 W 48/03;… MüKo/Leipold, 6. Aufl., § 2085 Rn. 2), mithin vorliegend die Beteiligte zu 2.). - OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15
Die Einsetzung von Ersatzerben ist im Verhältnis zur Einsetzung eines zunächst bedachten Erben eine selbstständige Verfügung (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.04.2010 - 31 Wx 83/09).
- KG, 12.08.2021 - 1 W 305/21
Nachweis über anerkannte Stiftung im Zeitpunkt des Erbfalls: Zwischenverfügung …
Die Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Einsetzung des zunächst berufenen Erben nichtig oder unwirksam ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2015, 1419, 1421).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - I-3 Wx 224/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Erbrecht
- erbrechtsiegen.de
Formnichtige Errichtung eines Dreizeugentestamentes
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein wirksames Dreizeugentestament
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Bei einem Dreizeugentestament muss den Zeugen ihre Rolle bewusst sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein wirksames Dreizeugentestament
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Not-Testaments
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 27.08.2014 - 6 VI 135/14
- OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - I-3 Wx 224/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 1013
- FGPrax 2016, 29
- FamRZ 2016, 166
- FamRZ 2016, 2
- Rpfleger 2015, 708
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
Unheilbar und zur Nichtigkeit des Nottestaments führend ist die Nichtbeachtung wesentlicher Erfordernisse des Errichtungsakts wie z. B. wenn die Niederschrift nicht oder erst nach Ableben des Erblassers erstellt oder von keinem unterschrieben wird oder ihre Vorlesung und ihre Genehmigung durch den Erblasser unterbleibt (NJW 1991, 3210 ;… Palandt-Weidlich, a.a.O.). - OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
Bei möglicher Beiziehung eines Notars ist das Nottestament unwirksam (OLG München NJW 2010, 684 ;… Palandt-Weidlich, a.a.O.). - RG, 30.01.1914 - IV 1058/13
1. Kann sich auf die Ausnahmevorschrift des § 15 Abs. 2 LitUG. berufen, wer ohne …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
46/2014 des Notars L. in Oberhausen vom 03. Februar 2014 beantragt, dem Beteiligten zu 3 auf der Basis der am 24. Januar 2014 (6 IV 1058/13 AG Oberhausen) eröffneten letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 30. September 2013 einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein zu erteilen. - BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70
Drei-Zeugen-Testament
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
Alle Zeugen müssen aufgrund ihrer Beurkundungsfunktion während des gesamten Errichtungsvorgangs ständig anwesend sein, d.h. während der Erklärung des Erblassers, dem Vorlesen der Niederschrift, ihrer Genehmigung und Unterzeichnung durch den Erblasser/Das Fehlen auch nur eines von ihnen bei einem dieser wesentlichen Teilakte macht das Nottestament ebenso unheilbar nichtig (BGH NJW 1970, 1601) wie auch jeder andere Verstoß gegen zwingende Erfordernisse des Errichtungsakts (…Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 4).
- OLG Karlsruhe, 14.02.2017 - 18 WF 239/16
Aufhebung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren …
Eine solche, regelmäßig auf leichter Fahrlässigkeit beruhende schlichte Pflichtverletzung begründet noch keinen besonders groben Sorgfaltsverstoß (…BAG Beschl. v. 19.10.2016 - 8 AZB 23/16, beck-online Rn. 26 f. BAG Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 Rn. 23 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 2016, 2 1026; LAG Berlin-Brandenburg NZA-RR 2016, 157 m.w.N.). - OLG Köln, 05.07.2017 - 2 Wx 86/17
Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
Testamentszeuge ist deshalb nicht, wer nur zufällig anwesend ist und die Erklärung des Erblassers lediglich mit anhört (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, MDR 1971, 281; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 Wx 224/14;… Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2016, § 2250 Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von § …
Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.). - AG Köln, 14.02.2017 - 39 VI 44/16
Nottestament - Voraussetzungen und Formwirksamkeit
Rn. 19ff. [22-24]; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.6.2015 - I - 3 Wx 224/14, 3 Wx 224/14 - zitiert nach juris [1.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung
- rechtsportal.de
Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 27.05.2015 - 11 VI 679/11
- OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 13
- FGPrax 2015, 272
- FamRZ 2016, 86
- ZEV 2015, 548
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff). - OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11
Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Nach dieser Norm kommt im nachlassgerichtlichen Verfahren auf Einziehung eines Erbscheins in Betracht, dass im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben wird, den Erbschein vorläufig zu den Akten zu geben; eine solche Eilentscheidung nimmt insbesondere die Hauptsache nicht vorweg (Senat, Beschl. vom 27.5.2013, 3 Wx 57/13; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 588 ff bei [...] Rn. 12 ff;… Palandt/Weidlich, BGB , 74. A. 2015, § 2361 Rn. 8). - OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht…, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).