Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20180
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament

  • rewis.io

    Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 957
  • FamRZ 2016, 83
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12

    Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22051
OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich einer Regelung über einen gemeinsamen Unfalltod

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung der Einsetzung von Schlusserben ausschließlich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1244
  • FGPrax 2016, 30
  • FamRZ 2016, 408
  • Rpfleger 2016, 32
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 367/03

    Auslegung einer von Ehegatten gemeinschaftlich getroffenen testamentarischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Bei gemeinsamen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist für jede zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Testierenden mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen entsprochen hat, wobei der übereinstimmende Wille zur Zeit der Testamentserrichtung maßgebend ist (BGHZ 112, 229, 233).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835).
  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Wenn auch hier von einem "gleichzeitigen Tod" nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, so besteht in diesen Situationen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zum gleichzeitigen Tod der Ehegatten im engeren Sinne (OLG München FGPrax 2014, 33, 34).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Das gemeinschaftliche Testament erweist sich insoweit als nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig (§ 2084 BGB), als nicht klar ist, ob die Ehegatten allein eine Erbeinsetzung bei ihrem zeitgleichen Ableben (durch Unfall) treffen wollten - ein solch enges Begriffsverständnis zugrunde gelegt, wird indes nur ein sehr seltenes Ereignis beschreiben, das praktisch kaum je vorkommt (OLG Thüringen, ErbR 2015, 249) - oder sie damit auch den Fall geregelt haben, dass sie in geringem zeitlichen Abstand von jedenfalls wenigen Tagen nacheinander versterben.
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines

    Darüber hinaus sollen auch Fälle erfasst sein, in denen der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senat FamRZ 2016, 408).
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments

    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • AG München, 28.02.2019 - 624 VI 3879/16

    Testament bei "gleichzeitigem" Ableben

    In diesen Fällen hinge es andernfalls vom Zufall der Reihenfolge ab, ob das gesamte Vermögen den gesetzlichen Erben des Ehemannes oder der Ehefrau zufließt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 408 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19806
OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15 (https://dejure.org/2015,19806)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2015 - 6 U 27/15 (https://dejure.org/2015,19806)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 6 U 27/15 (https://dejure.org/2015,19806)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer wegen dessen Verpflichtung zum Ausgleich einer durch eine Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherten Darlehensverbindlichkeit

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer wegen dessen Verpflichtung zum Ausgleich einer durch eine Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherten Darlehensverbindlichkeit

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer aus einer Grundschuld auf dem vermachten Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben auf Verwendungsersatz gegen einen Vermächtnisnehmer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben auf Verwendungsersatz gegen einen Vermächtnisnehmer

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendungsersatzanspruch des Erben gegen den Vermächtnisnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 582
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
    Mit am 26. Juni 2013 verkündetem, zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2013 - 6 U 85/13), wurde die Klägerin verurteilt, das Grundstück an die Beklagten aufzulassen und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch zu bewilligen, Zug um Zug gegen Eintragung der durch Testament zur Sicherung der Rentenzahlung angeordneten Reallast.

    Für Gebrauchsvorteile einer Sache, die zu deren Nutzungen (§ 100 BGB), nicht aber deren Früchten (§ 99 BGB) gehören, hat der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe dem Vermächtnisnehmer keinen Ersatz zu leisten (§ 2184 Satz 2 BGB, vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 6 U 85/13).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
    (1) Die Mieteinnahmen, welche die Klägerin seit dem Anfall des Vermächtnisses in der Zeit von August 2011 bis März 2013 in Höhe von 8.000 EUR erzielt hat, stehen als mittelbare Sachfrüchte des vermachten Grundeigentums (§ 99 Abs. 3 Fall 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, juris Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, juris Rn. 15; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 99 Rn. 8) den Beklagten als Vermächtnisnehmern dem Grunde nach zu.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
    aa) Ein dem Wortlaut nicht entsprechender, vorrangig zu ermittelnder Wille (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, juris Rn. 16 f.) des Erblassers lässt sich anhand der weiteren Umstände nicht feststellen, auch nicht auf Grundlage der Schilderungen des in dem Vorprozess (LG Stade - 5 O 118/11, dort Bl. 194 ff. d. A.) als Zeuge zu Umständen der Testierunfähigkeit vernommenen Notars, welcher lediglich bekundet hat, dass dem Erblasser die möglichen Schwierigkeiten der Beklagten, die Rente durch dauerhafte Mieteinnahme zu erwirtschaften, bewusst gewesen seien.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
    bb) In dem Testament findet der vermeintliche Wille des Erblassers keinen Anklang (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 9. April 1981 - IVa ZB 4/80, juris Rn. 8), dass der Erblasser den Anfall des Untervermächtnisses an die vollständige Räumung und Übergabe des Grundstücks knüpfen wollte.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15
    (1) Die Mieteinnahmen, welche die Klägerin seit dem Anfall des Vermächtnisses in der Zeit von August 2011 bis März 2013 in Höhe von 8.000 EUR erzielt hat, stehen als mittelbare Sachfrüchte des vermachten Grundeigentums (§ 99 Abs. 3 Fall 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, juris Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, juris Rn. 15; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 99 Rn. 8) den Beklagten als Vermächtnisnehmern dem Grunde nach zu.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21948
OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15 (https://dejure.org/2015,21948)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - 2 W 19/15 (https://dejure.org/2015,21948)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 2 W 19/15 (https://dejure.org/2015,21948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 2077 Abs 1 BGB, § 2085 BGB, § 2096 BGB
    Ersatzerbfall: Erbeinsetzung im Falle des Wegfalls des Ehepartners als Bedachten wegen späterer Ehescheidung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2077 Abs. 1, 2085, 2096
    Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung zugunsten des Ehepartners wegen Ehescheidung als Ersatzerbfall wegen Wegfalls i. S. d. § 2096 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Auflösung der Ehe vor dem Tod des Erblassers hinsichtlich der angeordneten Erbfolge

  • rechtsportal.de

    BGB § 2077 Abs. 1; BGB § 2096
    Rechtsfolgen der Auflösung der Ehe vor dem Tod des Erblassers hinsichtlich der angeordneten Erbfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eintritt des Ersatzerbfalls bei Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung gemäß § 2077 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1419
  • FamRZ 2016, 403
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15
    Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren für die tatsächlichen Umstände zur Feststellung des abweichenden Erblasserwillens trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit des gesamten Testaments beruft (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.4. 2003 - 3 W 48/03; MüKo/Leipold, 6. Aufl., § 2085 Rn. 2), mithin vorliegend die Beteiligte zu 2.).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2015 - 2 W 19/15
    Die Einsetzung von Ersatzerben ist im Verhältnis zur Einsetzung eines zunächst bedachten Erben eine selbstständige Verfügung (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.04.2010 - 31 Wx 83/09).
  • KG, 12.08.2021 - 1 W 305/21

    Nachweis über anerkannte Stiftung im Zeitpunkt des Erbfalls: Zwischenverfügung

    Die Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Einsetzung des zunächst berufenen Erben nichtig oder unwirksam ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2015, 1419, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - I-3 Wx 224/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22052
OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - I-3 Wx 224/14 (https://dejure.org/2015,22052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2015 - I-3 Wx 224/14 (https://dejure.org/2015,22052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - I-3 Wx 224/14 (https://dejure.org/2015,22052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein wirksames Dreizeugentestament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bei einem Dreizeugentestament muss den Zeugen ihre Rolle bewusst sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein wirksames Dreizeugentestament

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Not-Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1013
  • FGPrax 2016, 29
  • FamRZ 2016, 166
  • FamRZ 2016, 2
  • Rpfleger 2015, 708
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
    Unheilbar und zur Nichtigkeit des Nottestaments führend ist die Nichtbeachtung wesentlicher Erfordernisse des Errichtungsakts wie z. B. wenn die Niederschrift nicht oder erst nach Ableben des Erblassers erstellt oder von keinem unterschrieben wird oder ihre Vorlesung und ihre Genehmigung durch den Erblasser unterbleibt (NJW 1991, 3210 ; Palandt-Weidlich, a.a.O.).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
    Bei möglicher Beiziehung eines Notars ist das Nottestament unwirksam (OLG München NJW 2010, 684 ; Palandt-Weidlich, a.a.O.).
  • RG, 30.01.1914 - IV 1058/13

    1. Kann sich auf die Ausnahmevorschrift des § 15 Abs. 2 LitUG. berufen, wer ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
    46/2014 des Notars L. in Oberhausen vom 03. Februar 2014 beantragt, dem Beteiligten zu 3 auf der Basis der am 24. Januar 2014 (6 IV 1058/13 AG Oberhausen) eröffneten letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 30. September 2013 einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein zu erteilen.
  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
    Alle Zeugen müssen aufgrund ihrer Beurkundungsfunktion während des gesamten Errichtungsvorgangs ständig anwesend sein, d.h. während der Erklärung des Erblassers, dem Vorlesen der Niederschrift, ihrer Genehmigung und Unterzeichnung durch den Erblasser/Das Fehlen auch nur eines von ihnen bei einem dieser wesentlichen Teilakte macht das Nottestament ebenso unheilbar nichtig (BGH NJW 1970, 1601) wie auch jeder andere Verstoß gegen zwingende Erfordernisse des Errichtungsakts (Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2017 - 18 WF 239/16

    Aufhebung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren

    Eine solche, regelmäßig auf leichter Fahrlässigkeit beruhende schlichte Pflichtverletzung begründet noch keinen besonders groben Sorgfaltsverstoß (BAG Beschl. v. 19.10.2016 - 8 AZB 23/16, beck-online Rn. 26 f. BAG Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 Rn. 23 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 2016, 2 1026; LAG Berlin-Brandenburg NZA-RR 2016, 157 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 2 Wx 86/17

    Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen

    Testamentszeuge ist deshalb nicht, wer nur zufällig anwesend ist und die Erklärung des Erblassers lediglich mit anhört (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, MDR 1971, 281; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 Wx 224/14; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2016, § 2250 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
  • AG Köln, 14.02.2017 - 39 VI 44/16

    Nottestament - Voraussetzungen und Formwirksamkeit

    Rn. 19ff. [22-24]; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.6.2015 - I - 3 Wx 224/14, 3 Wx 224/14 - zitiert nach juris [1.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18750
OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15 (https://dejure.org/2015,18750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2015 - 3 Wx 68/15 (https://dejure.org/2015,18750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 3 Wx 68/15 (https://dejure.org/2015,18750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 13
  • FGPrax 2015, 272
  • FamRZ 2016, 86
  • ZEV 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
    Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11

    Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
    Nach dieser Norm kommt im nachlassgerichtlichen Verfahren auf Einziehung eines Erbscheins in Betracht, dass im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben wird, den Erbschein vorläufig zu den Akten zu geben; eine solche Eilentscheidung nimmt insbesondere die Hauptsache nicht vorweg (Senat, Beschl. vom 27.5.2013, 3 Wx 57/13; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 588 ff bei [...] Rn. 12 ff; Palandt/Weidlich, BGB , 74. A. 2015, § 2361 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
    Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).
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