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   OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - I-3 Wx 74/16   

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https://dejure.org/2016,34215
OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - I-3 Wx 74/16 (https://dejure.org/2016,34215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2016 - I-3 Wx 74/16 (https://dejure.org/2016,34215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2016 - I-3 Wx 74/16 (https://dejure.org/2016,34215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Testamentsauslegung hinsichtlich Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Zuwendung von Einzelgegenständen in Testamenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 485
  • ZEV 2017, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. März 1972 (FamRZ 1972, 561) abgelehnt und ausgeführt, maßgebend für die Auslegung sei nur der bei Testamentserrichtung vorhanden gewesene Wille des Erblassers.

    Klärungsbedürftig ist vorliegend im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1972 (FamRZ 1972, 561) die Frage, ob im Falle eines nachträgliches Vermögenserwerbs eine ergänzende Testamentsauslegung dazu führen kann, dass eine durch Einzelzuwendung getroffene Einsetzung zum Alleinerben nunmehr als Teilerbeinsetzung anzusehen ist.

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Dabei ist im Hinblick auf das Wertverhältnis von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2000, 1174; 1997, 517; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2087 Rn. 8 ff.).

    Die ergänzende Auslegung kommt nach Auffassung des Senats auch im Falle nachträglicher Änderungen in dem bei Testamentserrichtung vorhandenen Vermögensbestand, wenn es für die Auslegung auf das Wertverhältnis der zugewendeten Gegenstände ankommt, zur Anwendung (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 517; KG NJW 1971, 1992; Rudy, a.a.O.).

  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Denn anderenfalls würde die Anwendung des § 2087 Abs. 2 BGB zu dem mutmaßlich nicht gewollten Ergebnis führen, dass das Testament überhaupt keine Erbeinsetzung enthält (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2002, 873; Litzenburger, in: Bamberger/Roth, Beck´scher Online-Kommentar, Stand: 01.05.2016, § 2087 Rn. 13).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 31/78

    Auslegung der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Vielmehr genügt es, wenn er - wie hier - die intendierte Folge weder ausgeschlossen hat, noch bei Kenntnis der Lückenhaftigkeit seiner Willensbildung ausgeschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1276; NJW 1981, 2744; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2016, § 2084 Rn. 51).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Denn anderenfalls würde die Anwendung des § 2087 Abs. 2 BGB zu dem mutmaßlich nicht gewollten Ergebnis führen, dass das Testament überhaupt keine Erbeinsetzung enthält (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2002, 873; Litzenburger, in: Bamberger/Roth, Beck´scher Online-Kommentar, Stand: 01.05.2016, § 2087 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Dabei ist im Hinblick auf das Wertverhältnis von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2000, 1174; 1997, 517; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2087 Rn. 8 ff.).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16
    Dabei ist im Hinblick auf das Wertverhältnis von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2000, 1174; 1997, 517; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2087 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteiligte zu 3 sei nicht Alleinerbin nach der Erblasserin geworden.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

    Bei erneuter Einziehung wird das Nachlassgericht allerdings zu prüfen haben, ob das Testament vom 31. Juli 2013 tatsächlich eine Vielzahl von Vermächtnissen enthält, oder ob die Einzelzuwendungen nicht vielmehr als Erbeinsetzungen aufzufassen sind, weil die Erblasserin möglicherweise bei Errichtung des Testaments davon ausging, damit nahezu über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2016 - Az. I-3 Wx 74/16; BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2016, § 2087 Rn. 13; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 2087 Rn. 10).
  • FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15

    Abgewiesene Klage im Streit um die Ermittlung des Wertes des

    Ausnahmen hiervon sind denkbar, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 19. Januar 2000 IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf Beschluss vom 5. August 2016 I -3 Wx 74/16, 3 Wx 74/16, FamRZ 2017, 485).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 3 W 31/22

    "Verschenken" eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung

    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 130/99, BeckRS 2000, 4390 Rn. 20; OLG Düsseldorf, ZEV 2017, 143 Rn. 19, Burandt/Rojahn/Czubayko, Erbrecht, 4. Aufl., BGB § 2087 Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.07.2022 - 10 W 12/22

    Voraussetzungen der Erteilung eines quotenlosen Erbscheins

    Denn die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB würde in diesen Fällen ansonsten zu dem mutmaßlich nicht gewollten Ergebnis führen, dass das Testament gar keine Erbeinsetzung enthält (BeckOGK/Gierl, 01.06.2022, BGB § 2087 Rn. 28 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2016, I-3 Wx 74/16, Rn. 23 juris, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 3 W 31/22

    Ausstellung eines Erbscheins; Auslegung eines Dokuments als Testament;

    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14 ; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 130/99, BeckRS 2000, 4390 Rn. 20; OLG Düsseldorf, ZEV 2017, 143 Rn. 19, Burandt/Rojahn/Czubayko, Erbrecht, 4. Aufl., BGB § 2087 Rn. 7 m. w. N.).
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