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   OLG Köln, 08.08.2016 - I-2 Wx 220/16   

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OLG Köln, 08.08.2016 - I-2 Wx 220/16 (https://dejure.org/2016,55521)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2016 - I-2 Wx 220/16 (https://dejure.org/2016,55521)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2016 - I-2 Wx 220/16 (https://dejure.org/2016,55521)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht Schöneberg

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht Schöneberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wermelskirchen - 46 VI 29/15
  • OLG Köln, 08.08.2016 - I-2 Wx 220/16

Papierfundstellen

  • ZEV 2017, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 05.01.2016 - 1 AR 34/15

    Gerichtsstandsbestimmung in Nachlasssache: Verweisung des Rechtsstreits ohne

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; KG, Beschluss vom 05.01.2016, 1 AR 34/15; Beschluss vom 08.03.2016 - 1 AR 5/16; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).

    Zwar mag der im Verweisungsbeschluss genannte Gesichtspunkt, dass sich im Bezirk eines anderen Gerichts Nachlassgegenstände befinden, ausnahmsweise aus wichtigem Grund eine Verweisung an ein anderes Gericht rechtfertigen; für sich gesehen genügt er zur Anwendung des § 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F. aber nicht (KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 AR 34/15, FGPrax 2016, Heft 3).

  • OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Weicht es von der Gesetzeslage oder der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es dies wenigstens gesehen und die eigene Auffassung begründet haben; fehlt es daran, ist die Verweisung willkürlich (Senat FGPrax 2014, 282, 283; KG, KGR 2000, 68).

    Die Belegenheit eines einzelnen Nachlassgegenstandes im Bezirk eines anderen Gerichts stellt insbesondere dann keinen "wichtigen Grund" dar, wenn es sich - wie hier - um einen solchen handelt, der seiner Natur nach keiner ortsnahen Verwaltung oder Fürsorge bedarf (vgl. für ein Sparguthaben etwa Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 343 Rdn. 66; Senat FGPrax 2014, 282, 283).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Gleiches gilt, wenn das verweisende Gericht die maßgeblichen Umstände weder prüft noch nachvollziehbar aufzeigt (Senat, aaO; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 27).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2013 - 9 AR 11/13

    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13

    Erbscheinsverfahren: Weiterverweisung aus wichtigem Grund bei fehlendem Wohnsitz

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Nicht vom Prüfungsumfang umfasst war hingegen eine mögliche Befugnis des zuständigen Amtsgerichts Schöneberg, die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht zu verweisen (§ 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F.; ebenso KG, MDR 2014, 409 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10

    Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; KG, Beschluss vom 05.01.2016, 1 AR 34/15; Beschluss vom 08.03.2016 - 1 AR 5/16; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).
  • OLG München, 03.03.2016 - 1 AR 5/16

    Rechtsmittel gegen die Abwesenheitsverurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; KG, Beschluss vom 05.01.2016, 1 AR 34/15; Beschluss vom 08.03.2016 - 1 AR 5/16; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; KG, Beschluss vom 05.01.2016, 1 AR 34/15; Beschluss vom 08.03.2016 - 1 AR 5/16; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).
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