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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8942
OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Nottestament wirksam?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzung für Nottestament ist objektive oder aus Sicht der Testamentszeugen bestehende nahe Todesgefahr - Ersparen von Unannehmlichkeiten durch Hinzuziehung eines Notars genügt nicht für Nottestament

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 905
  • FamRZ 2017, 1783
  • ZEV 2017, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).

    Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).

  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15, Rz. 28).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14

    Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13065
OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16 (https://dejure.org/2017,13065)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2017 - 31 Wx 378/16 (https://dejure.org/2017,13065)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2017 - 31 Wx 378/16 (https://dejure.org/2017,13065)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 133, § 2069
    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments bei Vorversterben der als Erbin eingesetzten Cousine

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2069, 2084
    Ersatzerben bei Erbeinsetzung nur eines Stammes

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den weggefallenen Repräsentanten eines Stammes

  • rewis.io

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments bei Vorversterben der als Erbin eingesetzten Cousine

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung bei Wegfall des bedachten Erben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2069; BGB § 2084
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den weggefallenen Repräsentanten eines Stammes

  • rechtsportal.de

    BGB § 2069 ; BGB § 2084
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den weggefallenen Repräsentanten eines Stammes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer Ersatzerbenberufung nach individueller Testamentsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1972
  • ZEV 2017, 353
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073; OLG München FamRZ 2010, 1846).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073; OLG München FamRZ 2010, 1846).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Die Vermächtnisse sind nach dem Willen der Erblasserin so ausgestaltet, dass die beiden Vermächtnisnehmerinnen jeweils 1/3 des beim Tod der Erblasserin vorhandenen Barvermögens, wozu ohne Weiteres auch das Guthaben auf Konten zählt (BayObLG FamRZ 2004, 312; ::0::Nachlassrecht 10. Auflage 2014 Rn. 1.284) - zugewendet hat.
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    (2) Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, liegt regelmäßig darin, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ; MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073; OLG München FamRZ 2010, 1846).
  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist vielmehr allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München FamRZ 2014, 514; BayObLG FamRZ 1991, 865; KG FamRZ 1977, 344/345 f.; KG FamRZ 2011, 928/929).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    (2) Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, liegt regelmäßig darin, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12

    Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    Nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung muss anzunehmen sein, dass er die Ersatzerbeneinsetzung gewollt hätte, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (OLG München FGPrax 2013, 177 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - 3 Wx 256/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter

    Auszug aus OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin

    Eine ergänzende Auslegung im vorstehend behandelten Sinne erfordert zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch aus außerhalb des Testaments liegenden Umständen - für den Zeitpunkt der Testamentserrichtung - ergibt, dass die Zuwendung dem Bedachten als Erstem seines Stammes und nicht nur ihm persönlich gegolten hat (zu allem Vorstehenden: OLG München ZErb 2017, 199 f; NJW-RR 2017, 907 ff; FamRZ 2016, 2154 ff; FamRZ 2014, 514 f; Senat, NJW-RR 2014, 1287 f; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2069 Rdnr. 38 f m.w.Nachw.).
  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten

    Eine ergänzende Auslegung im vorstehend behandelten Sinne erfordert zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch aus außerhalb des Testaments liegenden Umständen - für den Zeitpunkt der Testamentserrichtung - ergibt, dass die Zuwendung dem Bedachten als Erstem seines Stammes und nicht nur ihm persönlich gegolten hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. April 2017 - 31 Wx 378/16 -, juris; ferner OLG München, Beschluss vom 24. April 2017 - 31 Wx 128/17 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 463/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11800
OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 463/16 (https://dejure.org/2017,11800)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2017 - 31 Wx 463/16 (https://dejure.org/2017,11800)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2017 - 31 Wx 463/16 (https://dejure.org/2017,11800)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2017, 353
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