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Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17   

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https://dejure.org/2017,36062
OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • rewis.io

    Änderungen der Rechte am Grundstück

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Nießbrauchsrecht - Eintragsbewilligung durch Nachtragserklärung des Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständigkeiten sind offensichtliche Unrichtigkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZEV 2017, 596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Ein solcher Wechsel kann jedenfalls durch (Voraus-)Abtretung des Anspruchs (§§ 398, 158 BGB) vereinbart werden (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16, juris).

    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).

    Der Eintragung nur einer Vormerkung für die Beteiligte zu 2 und den Beteiligten zu 1 unter gleichzeitigem Vermerk über die Abtretung (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16) stünde insofern kein Hindernis entgegen.

  • OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14

    Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Wenn der bedingte (Rückübertragungs-)Anspruch zuerst einem Berechtigten und aufschiebend bedingt und befristet auf dessen Ableben - unabhängig davon, ob er schon geltend gemacht wurde oder nicht - aufgrund Abtretung einem Dritten zustehen soll, erfolgt der Wechsel in der Person des Gläubigers unter Wahrung der Identität des Anspruchs (vgl. Schöner/Stöber Rn. 261b; Rastätter BWNotZ 1994, 27ff. [28]; Amann MitBayNot 1990, 225 ff [226]; OLG Jena, Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    aa) Für die Auslegung der Bewilligung als Grundbucherklärung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Schließlich ist unerheblich, dass die nach § 885 Abs. 1 BGB erforderliche materiell-rechtliche Bewilligung zeitlich der Eintragung der Vormerkung nachfolgen kann (BGH NJW 2000, 805/806).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • OLG München, 10.02.2017 - 34 Wx 175/16

    Zum Erfordernis eines Ergänzungspflegers bei einer Grundbuchberichtigung wegen

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Das Grundbuchamt hat das schuldrechtliche Geschäft vielmehr nur darauf zu überprüfen, ob das Bestehen bzw. künftige Entstehen des Anspruchs auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ob eine Bindung des Verpflichteten ausgeschlossen werden kann und ob der Anspruch auf eine dingliche Rechtsänderung abzielt (Kössinger in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48 m. w. N.; Becker FamRZ 2017, 1220).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Mehrere verschiedene Ansprüche können dagegen nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden, vielmehr sind ebenso viele Vormerkungen erforderlich, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 108).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17   

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https://dejure.org/2017,35231
OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17 (https://dejure.org/2017,35231)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2017 - 34 Wx 262/17 (https://dejure.org/2017,35231)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2017 - 34 Wx 262/17 (https://dejure.org/2017,35231)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883 Abs. 1, ... 894, 1922 Abs. 1, 1939, 2147, 2174, 2231 Nr. 1, 2270, 2271, 2276 Abs. 1, 2278, 2289 Abs. 1 S. 1 u. 2; GBO §§ 18 Abs. 1, 19, 22 Abs. 1 S. 1, 29, 35 Abs. 1 S. 1 u. 2, 52, 71 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 1
    Grundbuchberichtigung ohne Erbschein bei Bindungswirkung einer vertragsmäßigen Verfügung und Unaufklärbarkeit tatsächlicher Umstände

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Rahmen einer Grundbuchberichtigung

  • rewis.io

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Rahmen einer Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Rahmen einer Grundbuchberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online

    Grundbuchberichtigung auch ohne Erbschein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung notwendig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1362
  • MDR 2017, 1429
  • FamRZ 2018, 298
  • Rpfleger 2018, 138
  • ZEV 2017, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    b) Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, reicht dies im Allgemeinen zum Nachweis der Erbfolge, mithin des Versterbens des Erblassers sowie der Vermögensnachfolge des in öffentlicher Urkunde bestimmten Erben (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Senat vom 21.10.2016, 34 Wx 331/16 = Rpfleger 2017, 201 m. w. N.; Demharter § 35 Rn. 31 und 46; Böhringer ZEV 2001, 387 ff.).

    Hat der Erblasser neben einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen auch privatschriftliche Testamente hinterlassen, ist das Grundbuchamt - selbst bei schwieriger Rechtslage - verpflichtet, deren Wirksamkeit zu prüfen und deren Inhalt - gegebenenfalls unter Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln - zu würdigen (Senat vom 21.10.2016, 34 Wx 331/16, a. a. O.; OLG Köln Rpfleger 2000, 157/158; Demharter § 35 Rn. 36 m. w. N.).

    a) Im Rechtsmittelverfahren prüft das Beschwerdegericht anstelle des Grundbuchamts in eigener Zuständigkeit, ob und inwieweit sich die privatschriftlichen Testamente auf die Wirksamkeit der Erbeinsetzung in dem notariellen Erbvertrag auswirken können (Senat vom 21.10.2016, 34 Wx 331/16, a. a. O.; BayObLG Rpfleger 2000, 266; Meikel/Krause § 35 Rn. 149).

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Die Prüfung ergibt, dass der Erblasser den Beteiligten mit Erbvertrag vom 18.8.2011 formwirksam (§§ 2231 Nr. 1, 2276 Abs. 1 BGB) und gemäß ausdrücklicher Bestimmung vertragsmäßig bindend (§ 2278 BGB; vgl. BGHZ 26, 204/208; Staudinger/Kanzleiter BGB [2014] § 2278 Rn. 7 mit Rn. 9 und § 2289 Rn. 1) zu seinem Alleinerben eingesetzt hat.

    Lediglich die Möglichkeit, Vermächtnisse auszusetzen und die Ersatzerbeinsetzung zu ändern, hat sich der Erblasser formwirksam (§ 2276 Abs. 1 BGB) und in zulässigem Umfang (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2289 Rn. 8; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 17) vorbehalten.

    Zur Wirksamkeit der nachträglich vom Erblasser verfügten Anordnung wäre ein entsprechender Vorbehalt im Erbvertrag erforderlich gewesen (BGHZ 26, 204/209), der aber nach dem eindeutigen Inhalt der Urkunde nicht gemacht wurde.

  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Einen Erbschein darf und muss es nur dann fordern, wenn sich hierbei ergibt, dass die Erbfolge nicht ausschließlich auf der notariellen Verfügung beruht oder wenn sich hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 GBO; BayObLG Rpfleger 2000, 266; Demharter § 35 Rn. 36 und 42 f.).

    a) Im Rechtsmittelverfahren prüft das Beschwerdegericht anstelle des Grundbuchamts in eigener Zuständigkeit, ob und inwieweit sich die privatschriftlichen Testamente auf die Wirksamkeit der Erbeinsetzung in dem notariellen Erbvertrag auswirken können (Senat vom 21.10.2016, 34 Wx 331/16, a. a. O.; BayObLG Rpfleger 2000, 266; Meikel/Krause § 35 Rn. 149).

    bb) Frühere wechselbezügliche gemeinschaftliche Testamente oder - was hier allein in Betracht kommt - Erbverträge hindern die Wirksamkeit eines späteren Erbvertrags nur insoweit, als durch diesen die Rechte der bereits zuvor mit bindender Wirkung bedachten Personen beeinträchtigt würden (§§ 2270, 2271, 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB; BayObLG Rpfleger 2000, 266; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 6; Palandt/Weidlich § 2289 Rn. 3).

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Lediglich die Möglichkeit, Vermächtnisse auszusetzen und die Ersatzerbeinsetzung zu ändern, hat sich der Erblasser formwirksam (§ 2276 Abs. 1 BGB) und in zulässigem Umfang (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2289 Rn. 8; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 17) vorbehalten.
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Lediglich die Möglichkeit, Vermächtnisse auszusetzen und die Ersatzerbeinsetzung zu ändern, hat sich der Erblasser formwirksam (§ 2276 Abs. 1 BGB) und in zulässigem Umfang (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2289 Rn. 8; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 17) vorbehalten.
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09

    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Eine nach dem Gesetz unwirksame Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Erbrechts liegt auch in der nachträglichen einseitigen Anordnung von Testamentsvollstreckung (BGH NJW 1962, 912; NJW 2011, 1733/1735; Senat vom 3.6.2008, 34 Wx 29/08 = FamRZ 2009, 460; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 7 und Rn. 12a).
  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Lediglich die Möglichkeit, Vermächtnisse auszusetzen und die Ersatzerbeinsetzung zu ändern, hat sich der Erblasser formwirksam (§ 2276 Abs. 1 BGB) und in zulässigem Umfang (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2289 Rn. 8; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 17) vorbehalten.
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Eine nach dem Gesetz unwirksame Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Erbrechts liegt auch in der nachträglichen einseitigen Anordnung von Testamentsvollstreckung (BGH NJW 1962, 912; NJW 2011, 1733/1735; Senat vom 3.6.2008, 34 Wx 29/08 = FamRZ 2009, 460; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 7 und Rn. 12a).
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    Eine nach dem Gesetz unwirksame Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Erbrechts liegt auch in der nachträglichen einseitigen Anordnung von Testamentsvollstreckung (BGH NJW 1962, 912; NJW 2011, 1733/1735; Senat vom 3.6.2008, 34 Wx 29/08 = FamRZ 2009, 460; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 7 und Rn. 12a).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
    bb) Es kann dahinstehen, ob dem Beteiligten im Antragsverfahren der Berichtigung mit Zwischenverfügung aufgegeben werden kann, den Nachweis des Nichtbestehens von Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) zu führen, obgleich nach § 52 GBO ein Testamentsvollstreckervermerk im Amtsverfahren zusammen mit der Eintragung der Erben (BayObLG Rpfleger 1996, 148/149) einzutragen wäre.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

  • KG, 23.06.2020 - 1 W 1276/20

    Grundbuchamt: Vorlage eines Teilerbscheins zum Nachweis der Beteiligung an

    Dabei hat es in gleicher Weise zu verfahren wie bei der Würdigung einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen (OLG München, FamRZ 2018, 298, 300).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2017 - I-10 W 391/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32183
OLG Düsseldorf, 10.08.2017 - I-10 W 391/17 (https://dejure.org/2017,32183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2017 - I-10 W 391/17 (https://dejure.org/2017,32183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2017 - I-10 W 391/17 (https://dejure.org/2017,32183)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

  • rechtsportal.de

    NRW § 124 JustG; Nr. 1401 KV JVKostG

  • rechtsportal.de

    NRW § 124 JustG; Nr. 1401 KV JVKostG
    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

  • rechtsportal.de

    JVKostG -KV Nr, 1401 ; JustG NRW § 124
    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

  • rechtsportal.de

    JVerwKostG § 22 Abs. 1 S. 2
    Kosten für die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren gebührenpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 782
  • ZEV 2017, 596
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 25 W 119/17

    Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2017 - 10 W 391/17
    Die Auskunft ist gerade nicht im Rahmen eines bei dem Nachlassgericht geführten gerichtlichen Verfahrens erteilt worden; ein solches Verfahren existiert im Fall der Negativauskunft nicht (vgl. OLG Hamm,I-25 W 119/17, Beschluss vom 7. Juli 2017).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 10.08.2017 (I-10 W 391/17; abgedruckt u.a. in JurBüro 2017, 600) sowie Hamm vom 07.07.2017 (I-25 W 119/17; abgedruckt u.a. in JurBüro 2017, 598) fest.

    Entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2017, 600) ändert der Verweis in § 124 S. 3 JustGNW auf die ergänzende Geltung des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 zu § 124 JustGNW nichts daran, dass gemäß § 124 S. 1 JustGNW die Kostenerhebung in Justizverwaltungsangelegenheiten nach dem JVKostG nur für die in § 1 Abs. 2 JVKostG enumerativ aufgezählten Fällen gilt: Denn im Falle des § 124 S. 3 JustGNW i.V.m. Anlage 2 handelt es sich nicht um eine - in § 124 S. 1 JustG geregelte - Kostenerhebung nach dem JVKostG.

  • OLG Hamburg, 01.10.2018 - 2 W 98/17

    Gerichtszuständigkeit bei gebührenpflichtigem Auskunftsbegehren

    Sie will nicht Einsicht in eine bestimmte Nachlassakte nehmen, sondern begehrt die Mitteilung, wer nach Auffassung des Nachlassgerichts als Erbe in einem bestimmten Erbfall in Betracht kommt (so zutreffend auch OLG Bremen vom 15.9.2017, 5 W 26/17, FamRZ 20180 783 und jedenfalls für die Negativauskunft auch OLG Brandenburg vom 15.8.2018, 3 W 13/18 -juris-; OLG Düsseldorf vom 1.2.2018, 10 W 407/17, JurBüro 2018, 409; OLG Düsseldorf vom 10.8.2017, 10 W 391/17, JurBüro 2017, 600; OLG Hamm vom 7.7.2017, 25 W 119/17, JurBüro 2017, 598; Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, KV JVKostG Nr. 1400 - 1403 Rn. 13).

    Diese Vorschrift führt das Justizverwaltungskostengesetz als Ganzes - und zwar hinsichtlich der allgemeinen Vorschriften (§§ 2-5), der Verfahrens- und Rechtsschutzvorschriften (§§ 6-22) sowie der Kostentatbestände nach dem Kostenverzeichnis - in das Landesjustizkostengesetz ein und stellt mithin die zentrale Norm dieses Gesetzes dar." Die Gesetzesbegründung stellt damit ausdrücklich klar, dass sämtliche Kostentatbestände des JVKostG auch für die Hamburger Landesjustizverwaltung gelten sollen und § 1 Abs. 2 JVKostG gerade keine Anwendung findet (so auch z.B. OLG Brandenburg vom 15.8.2018, 3 W 13/18 - juris - zum JKGBdb; das OLG Celle vom 26.3.2018, 2 W 54/18, JurBüro 2018, 372 und OLG Oldenburg vom 1.8.2017, 3 W 74/17, JurBüro 2018, 153 zum Niedersächsischen; das OLG Düsseldorf vom 1.2.2018, 10 W 407/17 JurBüro 2018, 372 und OLG Düsseldorf vom 10.8.2017, 10 W 391/17, JurBüro 2017, 600 zu JustG NRW; OLG Bremen vom 15.9.201, 5 W 26/17, FamRZ 2018, 783 zum BremJKostG; A.A. OLG Koblenz vom 22.6.2016, 14 W 295/15, FamRZ 2016, 470, 471 zum wortgleichen LJVwKostG Rheinland-Pfalz; OLG Köln vom 16.5.2017, 2 Wx 108/17, ZEV 2017, 478 für das JustG NRW).

  • OLG München, 10.09.2018 - 11 W 899/18

    Gesuch um Einsicht in Nachlassakten

    Die vom Bezirksrevisor angeführten, eine Kostenpflicht in vergleichbaren Fällen bejahenden, Beschlüsse (etwa OLG Hamm, Beschl. v. 07.07.2017 - 25 W 119/17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2017 - 10 W 391/17 etc.) beachten auch nach Auffassung des Senates zu wenig die Unterscheidung zwischen einer Angelegenheit der Justizverwaltung einerseits und einer solchen der freiwilligen Gerichtsbarkeit andererseits; demnach ist den überzeugenden Ausführungen in dem bereits von der Antragstellerin zitierten Beschlüssen des OLG Koblenz v. 22.06.2016 - 14 W 295/16 sowie des OLG Köln v. 08.2018 - 2 Wx 277/17 und v. 15.05.2017 - 2 Wx 108/17 zu folgen:.
  • LG Wuppertal, 18.09.2017 - 16 T 132/17

    Aufhebung des Kostenansatzes (hier: Gebühr Nr. 1401 KV JVKostG) in der

    Die Kammer schließt sich insoweit der der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2017 - 10 W 391/17) entgegenstehenden Rechtsauffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -,juris) und des OLG Köln (Beschluss vom 15. Mai 2017 - I-2 Wx 108/17, juris) an.

    Insbesondere spricht insoweit gegen die Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2017 - 10 W 391/17), wonach die vorliegende Auskunft nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erteilt werde, so dass §§ 13, 357 FamFG nicht einschlägig seien, dass § 13 Abs. 7 FamFG anders als § 299 ZPO gerade nicht zwischen Anträgen von Verfahrensbeteiligten und Dritten bzw. anhängigen und abgeschlossenen Verfahren differenziert (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -, Rn. 8, juris).

  • OLG Bremen, 15.09.2017 - 5 W 26/17
    Ob bei sog. Negativauskünften in Nachlasssachen der Anwendungsbereich dieser Vorschriften tatsächlich eröffnet ist, ist in der jüngeren Rechtsprechung umstritten (für die Anwendung des JVKostG auf Negativauskünfte: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2017, 10 W 391/17; OLG Hamm, Beschl. v. 7.07.2017, 25 W 119/17; dagegen: OLG Koblenz, Beschl. v. 6.03.2017, 14 W 60/17; OLG Köln, Beschl. v. 15.05.2017, 2 Wx 108/17).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 25 W 23/18

    Keine Gebühr nach §§ 1 Abs. 1 JKostG HE, 1 Abs. 2 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV zu §

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 10.08.2017 (I-10 W 391/17, abgedruckt u.a. in JurBüro 2017, 600 in) sowie Hamm vom 07.07.2017 (I-25 W 119/17, abgedruckt u.a. in JurBüro 2017, 598) fest.

    Entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2017, 600) ändert der Verweis in § 124 S. 3 JustGNW auf die ergänzende Geltung des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 zu § 124 JustGNW nichts daran, dass gemäß § 124 S. 1 JustGNW die Kostenerhebung in Justizverwaltungsangelegenheiten nach dem JVKostG nur für die in § 1 Abs. 2 JVKostG enumerativ aufgezählten Fällen gilt: Denn im Falle des § 124 S. 3 JustGNW i.V.m. Anlage 2 handelt es sich nicht um eine - in § 124 S. 1 JustG geregelte - Kostenerhebung nach dem JVKostG.

  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Vielmehr ist mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf davon auszugehen, dass die Negativauskunft eine Justizverwaltungsangelegenheit darstellt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.8.2017, 10 W 391/17, BeckRS 2017, 123139).

    Die Gebühr nach Nr. 1401 der Anlage zum JVKostG fällt daher über die Verweisung in § 1 Hessisches Justizkostengesetz für alle Negativbescheinigungen der Justizbehörden des Landes Hessen in Justizverwaltungsangelegenheiten an, soweit keine speziellere Regelung existiert (so auch für die vergleichbare Rechtslage in NRW OLG Düsseldorf, Beschl.v. 10.8.2017, a.a.O.).

  • AG Aachen, 01.12.2017 - 700Sc AR 767/17

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft zum

    Sie bezieht sich insoweit auf den Erlass des Ministeriums der Justiz NW  5600-Z.307/JVKostG und auf die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 17/11471 S. 309. Entsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamm in I 25 W 119/17 und Düsseldorf in 10 W 391/17 entschieden.
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