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   OLG Köln, 22.11.2017 - I-2 Wx 219/17   

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https://dejure.org/2017,54759
OLG Köln, 22.11.2017 - I-2 Wx 219/17 (https://dejure.org/2017,54759)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2017 - I-2 Wx 219/17 (https://dejure.org/2017,54759)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2017 - I-2 Wx 219/17 (https://dejure.org/2017,54759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bei Erwerb der Anwartschaft des Nacherben durch den Vorerben

  • erbrechtsiegen.de

    Ausweisung Nacherbschaft im Erbschein

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bei Erwerb der Anwartschaft des Nacherben durch den Vorerben

  • rechtsportal.de

    BGB § 2100
    Erfordernis der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bei Erwerb der Anwartschaft des Nacherben durch den Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 364
  • FGPrax 2018, 34
  • FamRZ 2018, 637
  • Rpfleger 2018, 386
  • ZEV 2018, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17
    Zur Begründung hat es sich auf einen Beschluss des OLG Braunschweig vom 27.01.2004, 2 W 249/03, gestützt und u.a. ausgeführt, dass sich die Übertragungen der Nacherbenanwartschaftsrechte der Beteiligten zu 2) und 3) nicht auf deren Rechtsstellung als Nacherben ausgewirkt hätten und deshalb im Erbschein der Vorerbin nicht zu berücksichtigen seien.

    Dementsprechend ist er auch nicht in den Erbschein aufzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298; BayObLG, FGPrax 2001, 207-209; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 352b Rn. 19; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 40).

    Dem steht entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts auch die oben genannte Entscheidung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298) nicht entgegen.

  • OLG Köln, 11.06.1990 - 2 Wx 9/90

    Ausweisung einer Ersatznacherbfolge im Erbschein trotz vorheriger Übertragung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17
    Denn wenn die Beschränkung des Vorerben gegenstandslos wird, weil er die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat, bedarf es der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein nicht mehr (Senat, Beschluss vom 11.06.1990 - 2 Wx 9/90, MittRhNotK 1990, 223, 224; LG Berlin, DNotZ 1976, 569; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 352b Rn. 19; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 40).

    Denn das OLG Braunschweig hatte insoweit über einen anderen Sachverhalt zu entscheiden und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vom OLG Köln entschiedenen Fall (aaO, Beschluss vom 11.06.1990 - 2 Wx 9/90, MittRhNotK 1990, 223, 224) um einen Sonderfall handelt.

  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17
    Denn selbst wenn der eingesetzte Nacherbe ein Abkömmling des Erblassers ist - so wie hier -, genügt dies allein noch nicht ohne weiteres zu der Annahme, dass der Erblasser die Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft nicht gewollt hat (BGH NJW 1963, 1150-1152; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, § 2108 Rn. 2).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 52/94

    Untergang des Nacherbenanwartschaftsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17
    Das Anwartschaftsrecht des Nacherben erlischt zwar ausnahmsweise dann nicht, wenn es die Rücksichtnahme auf Rechte Dritter gebietet (BGH ZEV 1995, 453; Staudinger/Avenarius, BGB, Neubearb. 2013, § 2100 Rn. 85; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 35).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17
    Dementsprechend ist er auch nicht in den Erbschein aufzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298; BayObLG, FGPrax 2001, 207-209; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 352b Rn. 19; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 40).
  • OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 3 W 74/20

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ohne Nacherbenvermerk; Anordnung einer

    Vor diesem Hintergrund hat das Nachlassgericht den beantragten Erbschein - ohne Nacherbenvermerk (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2017 - 2 Wx 219/17 -, ZEV 2018, S. 138 [140 Rn. 24] m.w.N.) - zu erteilen.
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Rechtsstellung des Nacherben; Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei

    Der Erbwerber der Nacherbenanwartschaft wird daher mit Eintritt des Nacherbfalls nur vermögensrechtlicher Gesamtnachfolger des Erblassers, während der Veräußerer formal weiter als Nacherbe fungiert und als solcher auch in den Erbschein aufzunehmen ist (BayObLG, FamRZ 2002, 350; OLG Schleswig, ZEV 2010, 574; OLG Köln, ZEV 2018, 138; OLG München, NJW-RR 2018, 71; Staudinger/Avenarius (2019) BGB § 2100, Rn. 84; Schneider, in: jurisPK-BGB a.a.O., § 2100 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 11.05.2022 - 10 W 159/21

    Vererblichkeit des Nacherbrechts; Anwachsung

    Da aber ein einseitiger Verzicht des Nacherben auf sein Recht nicht möglich ist, weil dies den Vorschriften über die Erbausschlagung zuwiderliefe, ist der dem Vorerben gegenüber erklärte Verzicht in eine zulässige Übertragung der Anwartschaft auf den Vorerben umzudeuten (OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2017 - I-2 Wx 219/17 -, juris; Schneider in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2100 BGB (Stand: 03.04.2020) Rn. 25).
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