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   OLG Köln, 05.02.2018 - I-2 Wx 275/17   

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https://dejure.org/2018,2942
OLG Köln, 05.02.2018 - I-2 Wx 275/17 (https://dejure.org/2018,2942)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2018 - I-2 Wx 275/17 (https://dejure.org/2018,2942)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - I-2 Wx 275/17 (https://dejure.org/2018,2942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 125, 2232, 2247; BeurkG §§ 7 Nr. 1, 27
    Wirksamkeit der Bestimmung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in handschriftlichem Testament im Anschluss an notarielles Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Bestellung desjenigen Notars zum Testamentsvollstrecker, der ein notarielles Testament beurkundet hat

  • notar-drkotz.de

    Bestellung Urkundsnotar zum Testamentsvollstrecker

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2232 ; BGB § 125 ; BeurkG § 7 Nr. 7
    Wirksamkeit der Bestellung desjenigen Notars zum Testamentsvollstrecker, der ein notarielles Testament beurkundet hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 457
  • FGPrax 2018, 85
  • FamRZ 2018, 1031
  • Rpfleger 2018, 464
  • ZEV 2018, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 24.09.2015 - 5 W 23/15

    Anforderungen an die Form der Bestimmung des Testamentsvollstreckers aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 2 Wx 275/17
    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.
  • OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15

    Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 2 Wx 275/17
    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.
  • RG, 01.06.1937 - VII 15/37

    Ist ein Vertragswerk wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 2 Wx 275/17
    Anders ist es hingegen, wenn das Gesetz - lediglich - bestimmte Wege zur Erreichung eines an sich zulässigen Erfolgs verbietet (vgl. RGZ 155, 138, 146; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, Neubearbeitung 2017, § 134 Rz. 144, 145).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 24/21

    Ernennung eines Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem "Nachtrag zu

    Die §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG schließen lediglich einen bestimmten Weg zur Erreichung dieses Zieles aus, nämlich eine Beurkundung der Ernennungserklärung durch den betreffenden Notar (vgl. OLG Köln ZEV 2018, 271 Rn. 19; Reimann in Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung 7. Aufl. § 2 Rn. 223).

    Der Wirksamkeit der Testamentsvollstreckerernennung in einem eigenhändigen Testament steht es daher nicht entgegen, wenn dieses in den Räumen des Notars in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beurkundung einer letztwilligen Verfügung vom Erblasser abgefasst wurde (vgl. OLG Köln ZEV 2018, 271 Rn. 18; Sandkühler in Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung 7. Aufl. § 11 Rn. 28a; Reimann aaO § 2 Rn. 223: "in zeitlicher Nähe"; a.A. Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung 5. Aufl. Kap. D. Rn. 94a) oder der Notar den Text des eigenhändigen Testaments entworfen hat (vgl. BeckOK-BeurkG/Seebach, § 27 Rn. 45.10 (Stand: 1. November 2021); Fröhler in Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung 5. Aufl. Kap. 3 Rn. 364; a.A. BeckOGK/Grziwotz, BeurkG § 27 Rn. 15 (Stand: 1. Oktober 2021): "ohne Veranlassung des Urkundsnotars").

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 61/20

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Wirksamkeit eines Nachtrags in

    Auch das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2018, 457) hat weder einen direkten Verstoß gegen §§ 7, 27 BeurkG, noch eine zur Unwirksamkeit führende Umgehung angenommen in einem Fall, in dem der Erblasser im Anschluss an die notarielle Beurkundung seiner letztwilligen Verfügung ein handschriftliches Testament mit der Bestimmung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker errichtet hatte.
  • AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    In gleicher Weise wird in(OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2018 - I-2 Wx 275/17 -, Rn. 18, juris) folgendes ausgeführt:.
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