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   LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10   

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https://dejure.org/2011,72540
LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10 (https://dejure.org/2011,72540)
LG Rottweil, Entscheidung vom 21.04.2011 - 3 O 83/10 (https://dejure.org/2011,72540)
LG Rottweil, Entscheidung vom 21. April 2011 - 3 O 83/10 (https://dejure.org/2011,72540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist Grundstücksübertragung/Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    10-Jahresfrist für Schenkungen und der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Papierfundstellen

  • ZErb 2012, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10
    Ein Anspruch gem. § 2314 BGB auf Wertermittlung (vgl. insoweit BGH NJW 1984, 487) besteht nur dann, wenn dargelegt und bewiesen ist, dass der übertragene Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört.
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Auszug aus LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10
    Hat der Erblasser andererseits einen spürbaren Vermögensverlust erlitten und musste er daher die Folgen des durch die Eigentumsübertragung geschaffenen Zustandes selbst noch zehn Jahre tragen, beginnt die Frist mit der Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 601; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10
    Verbleibt indessen die Nutzung des übertragenen Gegenstandes im Wesentlichen beim Übertragenden, so beginnt die Frist erst mit Wegfall des Nutzungsrechts (für Nießbrauch: BGH NJW 1994, 1791).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).
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