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   AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710   

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AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710 (https://dejure.org/2007,9065)
AG Siegen, Entscheidung vom 28.09.2007 - 33 XVII B 710 (https://dejure.org/2007,9065)
AG Siegen, Entscheidung vom 28. September 2007 - 33 XVII B 710 (https://dejure.org/2007,9065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens eines an Demenz erkrankten Betreuten im Hinblick auf einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen; Allgemeine Kriterien zur Auslegung einer Patientenverfügung und darin enthaltener Handlungsanweisungen; Aufsicht des ...

  • iqb-info.de PDF (Volltext und Kurzanmerkung)

    Die Chronologie eines - rechts- und verfahrensförmigen - Sterbeprozesses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Patientenverfügung muss präzise sein!

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille

Besprechungen u.ä. (3)

  • iqb-info.de PDF (Volltext und Kurzanmerkung)

    Die Chronologie eines - rechts- und verfahrensförmigen - Sterbeprozesses!

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1837 Abs. 2, 1896, 1908i Abs. 1 S. 1 BGB
    Betreuerin darf Versorgung mit PEG-Sonde ohne erkennbaren Willen des an Demenz Erkrankten nicht beenden [PEG-Sonde, Betreuung, lebenserhaltende Maßnahme, Patientenverfügung, Schutz des Lebens,Vormundschaftsgericht, lebensverlängernde Maßnahme]

  • tolmein.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wie erkennt man den mutmaßlichen Willen? (RA Dr. Oliver Tolmein; F.A.Z., 09.02.2008, Nr. 34 / S. 35);

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZFE 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Das Wohl des Betroffenen ist dabei nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv zu verstehen: "Zum Wohl des Betroffenen gehört auch die Möglichkeit, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten" (§ 1901 Absatz 2 Satz 2 BGB) (BGH, FGPrax 2003, 161 (164)).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof formuliert, ein rechtlicher Rahmen für das Verlangen des Betreuers, die künstliche Ernährung des Betroffenen einzustellen, sei nicht eröffnet, solange eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen habe, nicht zu gewinnen sei (BGH, FGPrax 2003, 161 (164)).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

    Denn diese, verstanden als das fachliche Urteil über den Wert oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall, begrenzt den ärztlichen Heilauftrag (BGH, FGPrax 2003, 161 (166); OLG München, FGPrax 2007, 84 (85); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)).

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    In der medizinischen wie juristischen Literatur ist anerkannt, dass die Versorgung mit Hilfe einer PEG-Sonde unter die Begriffe der "lebensverlängernden Maßnahme" sowie der "Anwendung von Behandlungen" fällt (OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (685); Deutscher Bundestag, Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin vom 13.09.2004, BT-Drucksache 15/3700, Seite 17, mit weiteren Nachweisen; Hufen ZRP 2003, 248 (248); Roth, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2005, Teil D, Rn 15).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

    Zu diesem Grundrecht gehört aber ebenso das Recht zur Selbstbestimmung auch über die Beendigung des Lebens; eine Behandlung des Grundrechtsträgers gegen seinen freien Willen ist daher unabhängig von seinem Gesundheitszustand und der Vernünftigkeit seines Willens unzulässig (OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (685); Coeppicus, FPR 2007, 63 (64)); Höfling, JuS 2000, 111 (117); Hufen, ZRP 2003, 248 (250); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Wie jeder noch handlungsfähige Patient hat auch der zur selbständigen Willensbekundung nicht mehr fähige Kranke das Recht, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu verweigern (BVerfGE 52, 131 (174), abweichendes Votum der Richter I3, Niebler und Steinberger; OLG Karlsruhe, FGPrax 2004, 228 (228f.); Höfling, Jus 2000, 111 (115); Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Kutzer, FPR 2004, 683 (686); Landau, ZRP 2005, 50 (52)).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Ein nach verfassungsrechtlichen Maßstäben unzulässiger Eingriff des Betreuers in diese Schutzbereiche beinhaltete eine mittelbare Grundrechtsverletzung auch durch den Staat, durch dessen Akt der Betreuer erst die Befugnis zu Entscheidungen in Rechtsangelegenheiten und Eingriffen in Rechtspositionen des Betroffenen erlangt hat (BGH, NJW 2006, 1277 (1279)).

    Ein nach verfassungsrechtlichen Maßstäben unzulässiger Eingriff des Betreuers in solche Rechtspositionen des Betroffenen stellt sich letztlich als mittelbare Grundrechtsverletzung auch durch den Staat dar, durch dessen Akt der Betreuer erst die Befugnis zu Entscheidungen in Rechtsangelegenheiten und Eingriffen in Rechtspositionen des Betroffenen erlangt hat (BGH, NJW 2006, 1277 (1279)).

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Denn diese, verstanden als das fachliche Urteil über den Wert oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall, begrenzt den ärztlichen Heilauftrag (BGH, FGPrax 2003, 161 (166); OLG München, FGPrax 2007, 84 (85); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Wie jeder noch handlungsfähige Patient hat auch der zur selbständigen Willensbekundung nicht mehr fähige Kranke das Recht, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu verweigern (BVerfGE 52, 131 (174), abweichendes Votum der Richter I3, Niebler und Steinberger; OLG Karlsruhe, FGPrax 2004, 228 (228f.); Höfling, Jus 2000, 111 (115); Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Kutzer, FPR 2004, 683 (686); Landau, ZRP 2005, 50 (52)).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
    Für die Heranziehung "allgemeiner Vorstellungen menschwürdigen Lebens" oder ähnlicher "allgemeiner Wertvorstellungen" (BGH NJW 1995, 204 (205)) als Entscheidungskriterium ist in diesem grundrechtsrelevanten Bereich ebenso wenig Raum wie für die Heranziehung des Willens oder der Wertvorstellungen des Betreuers (Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Landau ZRP 2005, 50 (53)).
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