Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.2003 - 19 U 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10292
OLG Köln, 01.09.2003 - 19 U 80/03 (https://dejure.org/2003,10292)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2003 - 19 U 80/03 (https://dejure.org/2003,10292)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2003 - 19 U 80/03 (https://dejure.org/2003,10292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Sachmängelhaftung beim Kauf von Standardsoftware, Fristsetzungserfordernis für den Rücktritt, inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung, Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie setzt man eine Nachfrist richtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Standardsoftware für Arztpraxis mangelhaft - Käufer muss vor einem Rücktritt vom Vertrag dem Verkäufer Gelegenheit zur Abhilfe geben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 433 § 437 Nr. 2 § 440 § 323
    Gewährleistung bei Mängeln einer Standard-Software

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform: Wie setzt man eine Nachfrist richtig? (IBR 2004, 131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZGS 2003, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2003 - 19 U 80/03
    Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 b) AGBG anzunehmen bei objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit, Unzulänglichkeit, unberechtigter Verweigerung, ungebührlicher Verzögerung und bei einem misslungenen Versuch der Nachbesserung (vgl. BGH NJW 1994, 1004; BGHZ 93, 29, 62, 63).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2003 - 19 U 80/03
    Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 b) AGBG anzunehmen bei objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit, Unzulänglichkeit, unberechtigter Verweigerung, ungebührlicher Verzögerung und bei einem misslungenen Versuch der Nachbesserung (vgl. BGH NJW 1994, 1004; BGHZ 93, 29, 62, 63).
  • OLG München, 22.07.2021 - 23 U 4002/18

    Rücktritt vom Vertrag über den Kauf neuer Möbel nach Auftreten von

    Zwar können grundsätzlich nicht auszuschließende von der Kaufsache ausgehende erhebliche Gesundheitsgefahren eine Unzumutbarkeit i.S.v. § 440 Satz 1 3. Alt. BGB begründen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2003 - 19 U 80/03 -, Rn. 13, juris).

    Die Beklagte hätte unter Zugrundelegung dieser Grundsätze im Hinblick auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihrer Mitarbeiter und der Erforderlichkeit von Büromöbeln zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Klägerin zumindest eine kurze Frist setzen müssen, um der Klägerin eine Kompensation der Nachteile für die Nachbesserungszeit zu ermöglichen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2003 - 19 U 80/03 -, Rn. 13, juris: Frist von zwei bis drei Werktagen im Rahmen der Nachbesserung bei einem Kaufvertrag über die Lieferung einer Standardsoftware für Arztpraxen).

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