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   OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - I-1 U 41/04   

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https://dejure.org/2004,8800
OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - I-1 U 41/04 (https://dejure.org/2004,8800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2004 - I-1 U 41/04 (https://dejure.org/2004,8800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - I-1 U 41/04 (https://dejure.org/2004,8800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung eines Verkäufers; Beschaffenheitsvereinbarung durch "1000tage-Garantieversicherung" ; Zusammenhang zwischen gewöhnlicher Verwendung eines Kaufgegenstandes und Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers

  • Judicialis

    BGB § 346 I n.F.; ; BGB § 434 I n.F.; ; BGB § 437 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 475 I; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmangel bei Gebrauchtwagen: Motor geht aus; Beurteilungskriterien zur Erheblichkeit der Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZGS 2004, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 41/04
    Im Unterschied zur Wandelung nach altem Recht ist Voraussetzung für einen Rücktritt nach neuem Recht zudem, dass die Pflichtverletzung des Verkäufers nicht nur unerheblich ist ( § 323 Abs. 5 S.2 BGB n.F; dazu OLG Düsseldorf Urteil vom 27.02.2003, Am. 3 W 21/04).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 27.02.2003 ( 3 W 21/04) die Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung in dem dort zu entscheidenden Fall am Maßstab der Reparaturkosten festgemacht und bei einem Reparaturaufwand von unter 3 % des Kaufpreises eine erhebliche Pflichtverletzung verneint hat, so sieht darin auch der erkennende Senat grundsätzlich ein praktikables, wenn auch nicht unbedingt allein zu berücksichtigendes Beurteilungskriterium.

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 41/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH NJW 1996, 2647 - 2648) führte schon nach altem Recht eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte, zur vollständigen Mangelbehebung führende Nachbesserung nach erfolgter Wandelungserklärung, bei der es sich - anders als bei der Rücktrittserklärung nach neuem Recht - nicht um ein einseitiges Gestaltungsrecht handelte, dazu, dass der Wandelung der Boden entzogen worden ist.
  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Ob dies allerdings - wie die Revisionserwiderung behauptet - vorbehaltlos geschehen ist und dann möglicherweise als eine einvernehmliche Beseitigung der bereits eingetretenen Rücktrittsfolgen oder als ein Verzicht des Klägers auf die ihm aus dem Rücktritt erwachsenen Rechte verstanden werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf, ZGS 2004, 393, 394; Erman/Westermann, aaO, § 323 Rn. 24), oder ob dies - wie von der Revision vorgetragen - vor dem Hintergrund einer drohenden Inanspruchnahme des Klägers durch die Bank sowie einer ihm nachteiligen Verwertung des an diese sicherungsübereigneten Fahrzeugs und damit allein zur Schadensgeringhaltung geschehen ist, ist zwischen den Parteien streitig.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Anders liegen die Dinge jedoch, wenn der Käufer die Beseitigung des Mangels selbst veranlasst oder jedenfalls darin eingewilligt hat (vgl. Senat, ZGS 2004, 393).
  • LG Köln, 10.05.2021 - 14 O 187/18

    Wirksamkeit von Rücktritt von notariellen Kaufvertrag über Räume und Inventar

    In einem solchen Verhalten nach erklärtem Rücktritt, das auf den Fortbestand der schuldrechtlichen Verbindung gerichtet ist, hat der dortige Senat einen Verzicht auf die Geltendmachung der Rechte aus dem erklärten Rücktritt gefolgert (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.7.2004 - I-1 U 41/04, BeckRS 2004, 11420).

    Dabei ist zunächst das Judiz des OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.7.2004 - I-1 U 41/04, a.a.O.) nach Ansicht des hiesigen Gerichts auf vorliegenden Fall übertragbar und sogar im Wege eines "erst-recht"-Schlusses heran zu ziehen.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über einen Geländewagen - Vorrang

    Das hat der Senat bereits durch Urteil vom 19. Juli 2004 (1 U 41/04, ZGS 2004, 393) in einem ähnlichen gelagerten Fall unter Hinweis auf die im Ergebnis fortgeltende Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 2647) entschieden (zur Konstellation der Mängelbeseitigung mit Zustimmung des Käufers nach erklärtem Rücktritt siehe auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 415).
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