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   OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06   

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OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Überhöhte Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank; in den Kaufpreis eingerechnete Zinssubventionen des Verkäufers an die finanzierende Bank als der Bank zuzurechnende Vertragsverletzung; Aufklärungspflicht bei Beitritt ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § 278 BGB
    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft bei steuersparenden Erwerbermodellen; Schadernsersatzanspruch wegen überhöhter Verkehrswertfestsetzungen hinsichtlich einer Immobilie durch die finanzierende Bank; Verletzung eines ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 826; BGB § 123; BGB § 458 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank bei vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzung gegenüber dem Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft bei steuersparenden Erwerbermodellen; Schadernsersatzanspruch wegen überhöhter Verkehrswertfestsetzungen hinsichtlich einer Immobilie durch die finanzierende Bank; Verletzung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 826

  • RA Kotz

    Schrottimmobilien: Rechte der Käufer gegenüber der finanzierenden Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 826
    Bankenhaftung - Rückabwicklung des vollfinanzierten Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 826
    Bankenhaftung - Rückabwicklung des vollfinanzierten Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schrottimmobilien: Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich fehlerhafter Verkehrswertfestsetzung der finanzierenden Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rechte von Schrottimmobilien-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank gestärkt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von Schrottimmobilien

  • IWW (Kurzinformation)

    Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabwicklung von Schrottimmobilien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 826
    Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer Wohnung im "Dortmunder Modell" bei vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzung der finanzierenden Bank

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Schrottimmobilien": Finanzierende Banken haften für vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswerts

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht - Verletzung einer Bank beim Erwerb einer vollfinanzierten Steuersparimmobilie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechte von "Schrottimmobilien"-Käufern gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Celle stärkt Rechte von "Schrottimmobilien"-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank - Kaufvertrag ist wegen sittenwidriger Schädigung grundsätzlich rückabzuwickeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsvertrag und Aufklärungsverschulden bei anteilsfinanziertem Fondsbeitritt (IMR 2007, 1142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2161
  • DB 2007, 1698
  • ZGS 2007, 152
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Im Ergebnis ebenso hat es auch der Bundesgerichtshof (V ZR 66/06 vom 13. Oktober 2006 = WM 2007, 174) gesehen und darauf abgestellt, dass die Beratungspflichten bereits verletzt waren, als den Käufern § 8 des Kaufvertrages mit dem Haftungsausschluss bekannt wurde.

    Der Besuchsbericht suggeriert damit fehlerhaft eine Mieteinnahme aus der Wohnung, mit der in Wahrheit wegen einzukalkulierenden Leerständen nicht ernsthaft in dieser angegebenen Höhe zu rechnen war (ebenso BGH V ZR 66/06 = WM 2007, 174).

    d) Ob schließlich ein weiterer Beratungsfehler auch darin liegt, dass in dem Kaufpreis eine ebenfalls nicht erkennbare Innenprovision von netto 18, 75 % enthalten war, kann danach dahingestellt bleiben (inzwischen verneint von BGH V ZR 66/06).

    Lediglich zu Ziffer 3. d) ist die Frage der dort angesprochenen Innenprovision mittlerweile vom BGH (Urteil vom 13. Oktober 2006, V ZR 66/06) dahin entschieden worden, dass der Verkäufer einer Immobilie bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit ungefragt keine Angaben über eine im Kaufpreis eingerechnete Innenprovision zu machen hat.

    Auch unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH V ZR 66/06 vom 21. Oktober 2006), wonach der Verkäufer über eine Innenprovision nicht aufzuklären braucht, weil die Gestaltung des Kaufpreises bis zur Sittenwidrigkeitsgrenze Sache des Verkäufers und damit nicht offenbarungspflichtig ist, vertritt der Senat die Auffassung, dass die Zinssubventionen damit nicht vergleichbar sind.

  • OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04

    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Der Senat hat das in vergleichbaren Parallelfällen, an denen immer die Beklagte beteiligt war, wiederholt entschieden; daran ist festzuhalten (zuletzt u. a. 16 U 187/04 vom 26. April 2005, 16 U 193/04 vom 8. März 2005, 16 U 185/05 vom 2. Mai 2006 sowie 16 U 234/05 vom 23. Mai 2006 - jene Entscheidung betrifft ebenfalls eine Wohnung aus dem Objekt Emden).

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Diese sind - wie dem Senat aus anderen vergleichbaren Verfahren bekannt ist (vgl. etwa 16 U 193/04) - mit wenigstens 100 bis 150 DM realistisch zu veranschlagen und hätten als weitere Belastung auch in dem Besuchsbericht genannt werden müssen, um dem Erwerber ein zutreffendes Bild des nötigen eigenen Aufwandes vor Augen zu führen.

    Zu den Steuervorteilen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils vom 8. März 2005 (16 U 193/04 = OLGR Celle 2005, 262).".

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das ist zu bejahen, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung an den Bauträger (oder Verkäufer) als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann BGH XI ZR 6/04 vom 16. Mai 2006 - NJW 2006, 2099 ff.).

    Nach Auffassung des Senats sind die vom BGH im Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) unter Leitsatz 3 aufgestellten (eingeschränkten) Voraussetzungen der Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten hier erfüllt.

    Im Übrigen wird auch in der Entscheidung BGH XI ZR 6/04 (Rdn. 61) vom Mai 2006 die hier vertretene Kausalitätsprüfung für möglich gehalten.

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das folgt zwar nicht allein aus der Finanzierungsdauer von wenigstens 27 bis 30 Jahren (dazu bereits Senatsurteil 16 U 127/04) und auch nicht aus den ansteigenden Bausparraten, deren Dynamik unten auf dem Besuchsbericht - wenn auch erst mit einiger Mühe - erkennbar war.

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Da - wie in 16 U 127/04 und 126/04 OLG Celle ausführlich dargelegt - und auch gar nicht streitig, mit der Zuteilung des ersten Bausparvertrages frühestens nach zwölf Jahren zu rechnen war und dann erst mit der Ansparung des zweiten Bausparvertrages begonnen wurde, dessen Zuteilungsreife jedenfalls nicht vor dem 20. Jahr nach der Kreditaufnahme bei der Beklagten erfolgte, bedurfte der Austritt aus dem Mietpool 20 Jahre lang der Zustimmung der Beklagten (K 14 - Bl. 74, 77).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwischen dem Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag im Vorfeld eines Wohnungskaufes zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGHR 2004, 75 m. w. N.).

    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken sind dies zunächst die Aufwendungen, die der Interessent aufbringen muss, um das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Betrachtung seit mehr als einem Jahrzehnt für richtig befunden (z. B. BGH WM 1989, 665, 667; BGH NJW-RR 2004, 632, Rdn. 32), und zwar mit dem Argument, es könne nur Ersatz des Schadens verlangt werden, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte.

    Der Bundesgerichtshof hat auch in seiner ersten grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1988 die erwähnten Kausalitätsprüfung ausdrücklich auf der Grundlage eines Sachverhaltes entwickelt, bei dem die Kunden vorgetragen hatten, sie hätten bei richtiger Beratung eine andere Finanzierung gewählt (BGH WM 1989, 665 Rdn. 24), während im vorliegenden Fall mit Sicherheit davon auszugehen und auch vorgetragen ist, dass die Erwerber bei zutreffender Information über die Risiken das Objekt sich "aufklärungsrichtig" verhalten (BGH MDR 2007, 74) und die Wohnung überhaupt nicht erworben hätten.

  • KG, 24.11.2006 - 21 U 121/04
    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Bereits daraus und aus der ebenfalls mehrfach vorgenommenen Finanzierung von Eigentumswohnungen aus dem Objekt Emden durch die Beklagte ergibt sich unschwer und unzweideutig, dass die vom BGH genannten Voraussetzungen hier erfüllt sind (ebenso KG, Urteil v. 24. November 2006, 21 U 121/04, Seite 13).

    Allerdings widerspricht die von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte vorgenommene Kausalitätsprüfung (wie hier aber OLG Oldenburg, 8 U 146 und 147/05, OLG Karlsruhe, zuletzt 15 W 56/06 vom 15. Januar 2007, Kammergericht, 21 U 121/04) nach Auffassung des Senats wesentlichen Prinzipien des Schadensersatzrechts.

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 50/02

    Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (15 U 64/04, 15 U 50/02 vom 21. Juni 2006) hat ein Beratungsverschulden der Bank in Bezug auf die Unüblichkeit des Mietpools als solchem, die besondere Unüblichkeit des zwangsweisen Beitritts im Sinne des Abhängigmachens von der Kreditvergabe und schließlich wegen der Beeinträchtigung der Befugnisse des Eigentümers gesehen.

    Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (S. 29 ff. 15 U 50/02) überzeugend ausführt, liegt ein Wesensmerkmal des Erwerbs einer vermieteten Immobilie darin, dass der Kapitalanleger in Zukunft die Möglichkeit hat, Einfluss auf die Rendite zu nehmen, und zwar im Sinne von Bemühungen um die Suche nach geeigneten und solventen Mietern, die Festlegung der Miethöhe, die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Mietern, insbesondere die Entscheidung über Reparaturen und Investitionen (Modernisierung).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Der Bundesgerichtshof hat auch in seiner ersten grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1988 die erwähnten Kausalitätsprüfung ausdrücklich auf der Grundlage eines Sachverhaltes entwickelt, bei dem die Kunden vorgetragen hatten, sie hätten bei richtiger Beratung eine andere Finanzierung gewählt (BGH WM 1989, 665 Rdn. 24), während im vorliegenden Fall mit Sicherheit davon auszugehen und auch vorgetragen ist, dass die Erwerber bei zutreffender Information über die Risiken das Objekt sich "aufklärungsrichtig" verhalten (BGH MDR 2007, 74) und die Wohnung überhaupt nicht erworben hätten.

    Eine Begrenzung auf den Differenzschaden - Vergleich mit dem Nichtbeitritt zum Mietpool - auch in diesen Fällen würde eines der Grundprinzipien des Schadensersatzrechts für eine gesellschaftliche Gruppe (die Banken) außer Kraft setzen, nämlich die Kausalitätsprüfung dahin, wie sich die Vermögenslage darstellen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre und der Käufer nicht erworben hätte, eine rechtliche Einordnung, die im Verhältnis zum Verkäufer seit vielen Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit ist (zuletzt BGH MDR 2007, 74).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen und ihn treffe deshalb ein mitwirkendes Verschulden (BGH NJW 2003, 1811, 1814; BGH NJW 1998, 302).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04

    Beanspruchung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnraum;

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

  • OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2007 - 15 W 56/06

    Prozesskostenhilfe; culpa in contrahendo; unerlaubte Handlung: Erfolgsaussicht

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04
  • OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04

    Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2006 - L 16 U 185/05
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Entscheidendes Beurteilungskriterium für die Schaffung eines besonderen Gefährdungstatbestands ist nicht die (statistische) Marktüblichkeit der Klausel über den Beitritt zu einem Mietpool, sondern die aus der Bedingung resultierende besondere Gefährdung (ebenso OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 19 f.).

    Eine weitergehende Aufklärung über die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen schuldete die Beklagte hierzu nicht (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2005 - 4 U 175/04, juris Tz. 82, insoweit in ZIP 2006, 605 und ZflR 2006, 136 nicht abgedruckt; a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 20 ff.).

    (3) Von Rechtsirrtum beeinflusst ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 27), die Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts rechtfertige einen Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge.

    Da eine Aufklärungspflicht über die allgemeinen Nachteile einer Mietpoolbeteiligung auch nur vor diesen, nicht aber vor speziellen Risiken des gesamten Objekts/Anlagegeschäfts schützen soll, folgt aus ihrer Verletzung nur ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten/Mindereinnahmen, die sich durch die Mietpoolbeteiligung gegenüber einer eigenständigen Verwaltung ergeben haben (a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 27 f.).

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 aaO; a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 30 ff.).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    (1) Rechtsfehlerfrei ist entgegen der Auffassung der Revision, die insoweit auf das Urteil eines anderen Senats des Berufungsgerichts verweist (OLG Celle ZGS 2007, 152 ff.), die Ansicht des Berufungsgerichts, in der von den Klägern behaupteten fehlerhaften Ermittlung des Beleihungswerts durch die Beklagte liege keine einen Schadensersatzanspruch auslösende Aufklärungspflichtverletzung.

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senat, BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZGS 2007, 152 ff. veröffentlicht ist, hat - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; aA OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 aaO und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem

    Der Gutachter muss eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder dem in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt haben, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für die Entschließungen hatte, als gewissenlos bezeichnet werden muss (vgl. auch OLGR Celle 2007, 216, zur Haftung einer Bank aus § 826 BGB wegen vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzungen).
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