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   BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99   

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https://dejure.org/2000,895
BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99 (https://dejure.org/2000,895)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2000 - II ZR 189/99 (https://dejure.org/2000,895)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - II ZR 189/99 (https://dejure.org/2000,895)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Alleingesellschafter, Einlagenrückgewähr, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kapitalerhaltung, Schadensersatzanspruch, Stammkapital, Weisung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Beratungsfehler

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1571
  • ZIP 2000, 493
  • MDR 2000, 529
  • NZI 2000, 212
  • NZI 2001, 71
  • WM 2000, 575
  • BB 2000, 581
  • DB 2000, 661
  • NZG 2000, 544
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat und die Revision im Ansatz auch nicht verkennt, haftet ein GmbH-Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, der GmbH gegenüber - außerhalb der Fälle der §§ 30, 33, 43 Abs. 3, 64 Abs. 2 GmbHG - grundsätzlich nicht für eine durch ihn herbeigeführte Minderung des Gesellschaftsvermögens (vgl. BGHZ 31, 258, 278; 119, 257; 122, 333, 336; vgl. auch Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, ZIP 1999, 1352).

    Zwar kann auch der Verzicht einer GmbH auf ein - entstandenes und zur Deckung des Stammkapitals erforderliches - Forderungsrecht gegenüber einem ihrer Gesellschafter als "Auszahlung" i.S.v. § 30 GmbHG zu qualifizieren sein (vgl. BGHZ 122, 333, 338; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 15. Aufl. § 30 Rdn. 8).

    Der Senat hat allerdings bisher offengelassen, ob eine Haftung auch des Alleingesellschafters gegenüber der GmbH dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine die Existenz der GmbH gefährdende Maßnahme handelt (BGHZ 122, 333, 336).

  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat und die Revision im Ansatz auch nicht verkennt, haftet ein GmbH-Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, der GmbH gegenüber - außerhalb der Fälle der §§ 30, 33, 43 Abs. 3, 64 Abs. 2 GmbHG - grundsätzlich nicht für eine durch ihn herbeigeführte Minderung des Gesellschaftsvermögens (vgl. BGHZ 31, 258, 278; 119, 257; 122, 333, 336; vgl. auch Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, ZIP 1999, 1352).

    Dies folgt hinsichtlich weisungsgemäßen Handelns schon aus einem Umkehrschluß zu § 43 Abs. 3 GmbHG (vgl. BGHZ 31, 258, 278), dem ersichtlich die - erst recht für den Alleingesellschafter geltende - Erwägung zugrunde liegt, daß der Wille der GmbH durch denjenigen ihrer Gesellschafter gebildet wird und ein damit konformes Verhalten des Geschäftsführers deshalb auch keine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung gegenüber der GmbH darstellen kann (vgl. BGHZ 119, 257, 259 f.), soweit nicht spezielle, im Interesse des Gläubigerschutzes unverzichtbare Regeln der Kapitalerhaltung verletzt sind.

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat und die Revision im Ansatz auch nicht verkennt, haftet ein GmbH-Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, der GmbH gegenüber - außerhalb der Fälle der §§ 30, 33, 43 Abs. 3, 64 Abs. 2 GmbHG - grundsätzlich nicht für eine durch ihn herbeigeführte Minderung des Gesellschaftsvermögens (vgl. BGHZ 31, 258, 278; 119, 257; 122, 333, 336; vgl. auch Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, ZIP 1999, 1352).

    Dies folgt hinsichtlich weisungsgemäßen Handelns schon aus einem Umkehrschluß zu § 43 Abs. 3 GmbHG (vgl. BGHZ 31, 258, 278), dem ersichtlich die - erst recht für den Alleingesellschafter geltende - Erwägung zugrunde liegt, daß der Wille der GmbH durch denjenigen ihrer Gesellschafter gebildet wird und ein damit konformes Verhalten des Geschäftsführers deshalb auch keine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung gegenüber der GmbH darstellen kann (vgl. BGHZ 119, 257, 259 f.), soweit nicht spezielle, im Interesse des Gläubigerschutzes unverzichtbare Regeln der Kapitalerhaltung verletzt sind.

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
    Die Revision, deren Zulassung nur wegen einer den angeblichen Anspruch der Klägerin aus übergegangenem Recht der GmbH betreffenden Rechtsfrage erfolgt und daher auf diesen Anspruch beschränkt ist (vgl. BGHZ 48, 134), bleibt ohne Erfolg.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat und die Revision im Ansatz auch nicht verkennt, haftet ein GmbH-Geschäftsführer, der eine Weisung der Gesellschafter befolgt oder selbst alleiniger Gesellschafter ist, der GmbH gegenüber - außerhalb der Fälle der §§ 30, 33, 43 Abs. 3, 64 Abs. 2 GmbHG - grundsätzlich nicht für eine durch ihn herbeigeführte Minderung des Gesellschaftsvermögens (vgl. BGHZ 31, 258, 278; 119, 257; 122, 333, 336; vgl. auch Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, ZIP 1999, 1352).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Bei einer Gesellschafterweisung oder einem Handeln des Geschäftsführers im Einverständnis mit den Gesellschaftern bzw. - wie hier - den Mitgesellschaftern entfällt nach der Rechtsprechung des Senats - solange kein Fall des § 43 Abs. 3 GmbHG oder der Existenzvernichtung vorliegt - grundsätzlich die Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG (st.Rspr. vgl. nur BGHZ 142, 92, 95; Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, ZIP 2000, 493; Sen.Urt. v. 25. Juni 2001 - II ZR 38/99, ZIP 2001, 1458).
  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 199/17

    Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der

    Ob, wie das Berufungsgericht meint, existenzvernichtende Eingriffe nur solche Vorgänge sein können, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Auszahlung im Sinne von § 30 Abs. 1 GmbHG darstellen, hat der Senat bislang nicht allgemein beantwortet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, ZIP 2000, 493, 494).

    Soweit der Senat entschieden hat, dass die bloße Belastung des Gesellschaftsvermögens mit Ansprüchen Dritter keine Auszahlung an den Gesellschafter ist (BGH, Urteil vom 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, ZIP 2000, 493, 494), steht nicht die Einordnung dieses Vorgangs als Leistung, sondern der Zufluss an den Gesellschafter in Frage (vgl. OLG Rostock, GmbHR 1998, 329, 330; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 30 Rn. 25; MünchKommGmbHG/ Ekkenga, 2. Aufl., § 30 Rn. 132; Ulmer/Habersack, GmbHG, 2. Aufl., § 30 Rn. 52).

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Veruntreuung von Firmengeldern

    Nach der Rechtsprechung des Senates wird der Wille einer GmbH im Verhältnis zu ihrem Geschäftsführer grundsätzlich durch denjenigen ihrer Gesellschafter repräsentiert (vgl. Sen.Urt. v. 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, ZIP 2000, 493 m.w.N.); ein Handeln oder Unterlassen des Geschäftsführers im - auch stillschweigenden - Einverständnis mit sämtlichen Gesellschaftern (vgl. dazu Sen.Urt. v. 15. November 1999 - II ZR 122/98, ZIP 2000, 135 f. zu 1) stellt daher grundsätzlich keine (haftungsbegründende) Pflichtverletzung im Sinne von § 43 Abs. 2 GmbHG dar.
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 24/15

    ConsulTrust - Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der

    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Personengleichheit mit dem Gesellschafter, der in der Gesellschaft letztlich allein weisungsberechtigt ist, praktisch seine eigenen Weisungen ausführt (BGH, Urteil vom 28. September 1992 - II ZR 299/91, BGHZ 119, 257, 261; Urteil vom 10. Mai 1993 - II ZR 74/92, BGHZ 122, 333, 336; Urteil vom 21. Juni 1999 - II ZR 47/98, BGHZ 142, 92, 95; Urteil vom 31. Januar 2000 - II ZR 189/99, NJW 2000, 1571).
  • OLG Dresden, 06.06.2002 - 7 U 2325/01

    GmbH; Kapitalerhaltung; Auszahlungsverbot

    Die Weisung des H an den Beklagten, die Schuldübernahme- und Rücktrittsvereinbarung vom 06.12.1994 zu unterzeichnen, lässt unter dem Gesichtspunkt der Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers daher eine Pflichtverletzung i.S.d. § 43 Abs. 2 GmbHG entfallen (vgl. nur BGH, NJW 1993, 193; NJW 2000, 1571).

    Zwar ist zutreffend, dass eine Haftung des Geschäftsführers auch im Falle einer Weisung des Gesellschafters dann nicht entfällt, wenn den Bestimmungen des § 30 GmbHG zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht werden, da die im Interesse des Gläubigerschutzes statuierten Kapitalerhaltungsvorschriften unverzichtbar sind (vgl. nur BGH, NJW 2000, 1571).

    Demgegenüber fällt die bloße Belastung des Gesellschaftsvermögens mit Ansprüchen Dritter nicht unter den Begriff der Auszahlung (BGH, NJW 2000, 1571).

  • LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12

    Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der

    Denn bei Personenidentität zwischen Geschäftsführer und Alleingesellschafter besteht für eine haftungsauslösende Obliegenheitsverletzung grundsätzlich kein Raum (BGH, Urt. v. 31.1.2000 - II ZR 189/99, NJW 2000, 1571; KG, Urt. v. 20.2.2009 - 17 U 41/08, zitiert nach juris, Tz. 14 m.w.N.).
  • OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

    Von einem Direktanspruch der Gläubiger gegen den Allein-Gesellschafter als herrschendes Unternehmen im Rahmen eines qualifizierten faktischen Konzerns ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, weil in diesem Fall eingriffsbedingte Verluste der abhängigen Gesellschaft nicht im Interesse der Gläubiger in einem geordneten Verfahren durch den Insolvenzverwalter gegenüber dem herrschenden Unternehmen geltend gemacht werden können (Anschluß an BGH v. 17. September 2001 - II ZR 189/99 - Bremer Vulkan, GmbHR 2001, 1036 ).«.
  • OLG Köln, 13.04.2006 - 7 U 31/05

    Managementfehler und Vorstandshaftung aufgrund existenzvernichtenden Eingriffs -

    Die - zu unterstellende - Initiierung des Rücknahmesystems durch den Beklagten machte den Vertrieb der Wohnungen auch nicht zu einem hoch spekulativen Geschäft, dessen Risiken außer Verhältnis zur Vermögenslage der E. standen (vgl. BGH ZIP 00, 493, 494).
  • OLG Stuttgart, 30.05.2000 - 20 W 1/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens;

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  • OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05

    Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche

    aa) Grundsätzlich kann allerdings die aus § 43 Abs. 2 GmbHG resultierende Haftung entfallen, falls der Geschäftsführer die Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund einer Weisung der Gesellschafterversammlung bzw. des Alleingesellschafters oder in deren Kenntnis und Einverständnis begangen hat (vgl. BGH NJW 2000, 1571; BGH NZG 2003, 528; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 18. Aufl., § 43 Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 6 U 2/05

    Vermögensentziehung durch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • OLG Koblenz, 20.03.2003 - 6 U 850/00

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für eine Minderung des Gesellschaftsvermögens

  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

  • KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08

    Geschäftsführerhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung eines

  • LG Bielefeld, 25.09.2020 - 18 O 301/19

    D&O-Versicherung bei GmbH - Eintrittspflicht in Zweipersonen-Gesellschaft

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