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   LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03   

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https://dejure.org/2003,2726
LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03 (https://dejure.org/2003,2726)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03 (https://dejure.org/2003,2726)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 10 (11) Sa 246/03 (https://dejure.org/2003,2726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO, § 134 BGB
    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung; Vollzug der geplanten Betriebsstilllegung, wenn in Vollzug dieser Planung Arbeitsverhältnisse gekündigt werden

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO, § 134 BGB
    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.; BGB § 134
    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1811
  • NZA 2003, 1096 (Ls.)
  • BB 2003, 2468
  • NZA-RR 2003, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03
    Kündigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsverhältnisse der bei der Gemeinschuldnerin beschäftigten Arbeitnehmer wegen geplanter Betriebsstilllegung, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Betriebsstilllegung (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO) nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegt (im Anschluss an BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210).

    Bestehen dafür bestimmte Voraussetzungen, kann erst nach deren Vorliegen gekündigt werden (BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer Handbuch des Kündigungsrechts 4. Aufl. Kap. 13 Rn. 29; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner KSchR § 1 KSchG Rn. 321; Bichlmeier Anm. zu BAG Urteil vom 29.06.2000 AiB 2001, 370).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05

    Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolenzverwalter

    Die Zustimmung des Insolvenzgerichts sei Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs (LAG Düsseldorf 8. Mai 2003 - 10 (11) Sa 246/03 - LAGE InsO § 22 Nr. 1; LAG Hamburg 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 - ZIP 2004, 869, 872; KR-Weigand 7. Aufl. InsO §§ 113, 120ff. Rn. 4; Braun/Kind InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 13 Fußnote 5).
  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    Die Rechtsprechung folgert aus dieser Regelung, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 8.5. 2003 -10 (11) Sa 346/03 - ZIP 03, 1811; wohl auch BAG, Beschluss v. 29.6.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = NZA 00, 1180, 1184, zu IV 2 c) bb) d. Gr.).
  • LAG Hessen, 01.11.2004 - 7 Sa 88/04

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04

    Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung. Der etwaige

    Nur im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO von Bedeutung sein, ob das Insolvenzgericht einer beabsichtigten Stilllegung des Betriebes zugestimmt hat (LAG Düsseldorf vom 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03 - NZA-RR 2003, 466 = ZIP 2003, 1811).
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