Weitere Entscheidungen unten: FG Köln, 24.06.2004 | OLG Dresden, 18.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,290
BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03 (https://dejure.org/2004,290)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2004 - V ZR 213/03 (https://dejure.org/2004,290)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - V ZR 213/03 (https://dejure.org/2004,290)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138; ZPO § 286
    Liegt nach der Vergleichswertmethode kein die Sittenwidrigkeit indizierendes Missverhältnis vor, so kann dies auch nicht nach einer anderen Wertermittlungsmethode indiziert werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages - Wertermittlungsmethode bei Ermittlung des Wertes eines Wohnungseigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaufertrag; Sittenwidrigkeit; Missverhältnis des Kaufpreises zum Wert des Kaufobjekts; Verkehrswert eines Grundstücks; Vergleichswertverfahren; Verkehrswert einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung

  • Judicialis

    BGB § 138 Bc; ; ZPO § 286 D

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; ZPO § 286
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags: Ermittlung des Verkehrswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 138; ZPO § 286
    Liegt nach der Vergleichswertmethode kein die Sittenwidrigkeit indizierendes Missverhältnis vor, so kann dies auch nicht nach einer anderen Wertermittlungsmethode indiziert werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks (IBR 2004, 654)

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 8
  • NJW 2004, 2671
  • ZIP 2004, 1758
  • MDR 2005, 27
  • NVwZ 2004, 1527 (Ls.)
  • NZM 2004, 709
  • DB 2005, 279
  • Rpfleger 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Mit einer Verkehrswertüberschreitung von 57, 59 v.H. (56.667,74 EUR = 110.832,46 DM Verkehrswert, 174.665 DM Kaufpreis) bzw. bei Übernahme der Abrundung durch den Sachverständigen auf 55.000 EUR (= 107.570,65 DM) von 62, 37 v.H. bleibt der Leistungsaustausch der Parteien außerhalb des Bereichs eines besonders groben Mißverhältnisses, das der Senat erst bei einer Verzerrung um knapp das Doppelte bejaht (Urt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, NJW 1992, 899, 900; v. 4. Februar 2000, V ZR 146/98, NJW 2000, 1487, 1488).

    Sollte sich, wofür sich das Berufungsgericht allerdings nicht auf das eingeholte Gutachten stützen könnte, an Ort und Stelle noch kein gefestigter Markt gebildet haben, ginge das jedenfalls nicht einseitig zu Lasten der Beklagten (vgl. Senatsurt. v. 4. Februar 2000, V ZR 146/98, WM 2000, 1107, 1109).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Die Rechtsprechung (grundsätzlich zuletzt Senat BGHZ 146, 298) läßt auf der objektiven Grundlage eines besonders groben Mißverhältnisses von Leistung zu Gegenleistung den Schluß auf das - für das Unwerturteil des § 138 Abs. 1 BGB unerläßliche (Senatsurt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, WM 2003, 154) - subjektive Unrechtsmerkmal der verwerflichen Gesinnung zu.

    Kennt der Verkäufer die nach einer anderen Methode ermittelte Wertverzerrung nicht, kann ihm, woraus der Senat den Sittenwidrigkeitsvorwurf gegenüber dem Unwissenden herleitet (BGHZ 146, 298, 303 f.), nicht vorgehalten werden, er habe sich leichtfertig der Erkenntnis der Zwangslage seines Vertragspartners oder des besonders groben Mißverhältnisses verschlossen.

  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 212/95

    Minderung des Kaufpreises bei Fehlen einer von zwei zugesicherten Eigenschaften

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Die Auswahl der geeigneten Wertermittlungsmethode steht nach der Rechtsprechung, wenn das Gesetz nicht, wie in § 1376 Abs. 4 BGB (Wert eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zugewinnausgleich), die Anwendung eines bestimmten Verfahrens anordnet, im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHZ 17, 236, 238; Urt. v. 26. April 1972, IV ZR 114/70, WM 1972, 687, 688; v. 25. Oktober 1996, V ZR 212/95, WM 1997, 33 = NJW 1997, 129).

    In den vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen hat der Senat die Anwendung der Ertragswertmethode auf die dort zu beurteilenden, auf laufende Ertragserzielung eingerichteten Objekte für unbedenklich erachtet (Urt. v. 25.Oktober 1996, V ZR 212/95, aaO; v. 12. Januar 2001, V ZR 420/99, WM 2001, 997 = NJW-RR 2001, 732, hier in Kombination mit dem Sachwertverfahren).

  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Die Auswahl der geeigneten Wertermittlungsmethode steht nach der Rechtsprechung, wenn das Gesetz nicht, wie in § 1376 Abs. 4 BGB (Wert eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zugewinnausgleich), die Anwendung eines bestimmten Verfahrens anordnet, im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHZ 17, 236, 238; Urt. v. 26. April 1972, IV ZR 114/70, WM 1972, 687, 688; v. 25. Oktober 1996, V ZR 212/95, WM 1997, 33 = NJW 1997, 129).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Mit einer Verkehrswertüberschreitung von 57, 59 v.H. (56.667,74 EUR = 110.832,46 DM Verkehrswert, 174.665 DM Kaufpreis) bzw. bei Übernahme der Abrundung durch den Sachverständigen auf 55.000 EUR (= 107.570,65 DM) von 62, 37 v.H. bleibt der Leistungsaustausch der Parteien außerhalb des Bereichs eines besonders groben Mißverhältnisses, das der Senat erst bei einer Verzerrung um knapp das Doppelte bejaht (Urt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, NJW 1992, 899, 900; v. 4. Februar 2000, V ZR 146/98, NJW 2000, 1487, 1488).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Dem Erfahrungssatz, aus dem der Senat den Schluß auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten herleitet, außergewöhnliche Gegenleistungen würden nicht ohne Not oder andere den Benachteiligten hindernde Umstände zugestanden (Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 - Aa - Nr. 22; v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155 f.), fehlt es in diesem Falle am Substrat.
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Wie auch in anderen Fällen, in denen die Bemessung nach Vergleichswerten, Sachwerten oder dem Ertrag rechtlich zu keinen Beanstandungen geführt hat (Urt. v. 13. Juli 1970, VII ZR 189/68, NJW 1970, 2018; v. 6. April 1995, III ZR 27/94, NJW-RR 1995, 911, 912; Senat, Urt. v. 12. Januar 1996, V ZR 289/94, NJW 1996, 1204), hat der Bundesgerichtshof die Tatsacheninstanzen aber nicht auf eine bestimmte, etwa die in den entschiedenen Fällen angewandte, Wertermittlungsmethode festgelegt.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Zu Recht rügt die Revision, daß das Berufungsgericht die von dem Sachverständigen gewählte Wertermittlungsmethode gegen eine andere ausgetauscht hat, ohne, was hierzu Voraussetzung gewesen wäre, seine eigene Sachkunde auszuweisen, insbesondere einleuchtend und nachvollziehbar aufzuzeigen, daß seine abweichende Beurteilung nicht auf einem Mangel an Sachkunde beruht (BGH, Urt. v. 9. Mai 1989, VI ZR 268/88; v. 22. Dezember 1992, III ZR 173/91; v. 21. Januar 1997, VI ZR 86/96: BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Sachverständigenbeweis 4, 12 und 26).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Wie auch in anderen Fällen, in denen die Bemessung nach Vergleichswerten, Sachwerten oder dem Ertrag rechtlich zu keinen Beanstandungen geführt hat (Urt. v. 13. Juli 1970, VII ZR 189/68, NJW 1970, 2018; v. 6. April 1995, III ZR 27/94, NJW-RR 1995, 911, 912; Senat, Urt. v. 12. Januar 1996, V ZR 289/94, NJW 1996, 1204), hat der Bundesgerichtshof die Tatsacheninstanzen aber nicht auf eine bestimmte, etwa die in den entschiedenen Fällen angewandte, Wertermittlungsmethode festgelegt.
  • BGH, 22.12.1992 - III ZR 173/91

    Rechtsprechung zum "Anliegergebrauch" - Zweifel hinsichtlich eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
    Zu Recht rügt die Revision, daß das Berufungsgericht die von dem Sachverständigen gewählte Wertermittlungsmethode gegen eine andere ausgetauscht hat, ohne, was hierzu Voraussetzung gewesen wäre, seine eigene Sachkunde auszuweisen, insbesondere einleuchtend und nachvollziehbar aufzuzeigen, daß seine abweichende Beurteilung nicht auf einem Mangel an Sachkunde beruht (BGH, Urt. v. 9. Mai 1989, VI ZR 268/88; v. 22. Dezember 1992, III ZR 173/91; v. 21. Januar 1997, VI ZR 86/96: BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Sachverständigenbeweis 4, 12 und 26).
  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92

    Methode für die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Höhe der

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74

    Sittenwidrigkeit von Grundstücksgeschäften im Hinblick auf einen

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 289/94

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks bei sittenwidriger Übervorteilung

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Nicht zu beanstanden ist zunächst, dass das Oberlandesgericht das Sachwert- und das Ertragswertverfahren kombiniert hat (vgl. dazu BGHZ 160, 8, 12 ; BGH Urteile vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 - NJW-RR 2001, 732, 733 und vom 11. März 1993 - III ZR 24/92 - [...]).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004, V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).

    Es hat weiter richtig gesehen, dass dann, wenn kein besonders grobes, sondern nur ein auffälliges Missverhältnis besteht, die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, wenn weitere Umstände hinzutreten, die in Verbindung mit dem auffälligen Missverhältnis den Vorwurf der sittenwidrigen Übervorteilung begründen (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.; Urteil vom 4. Juni 2013 - II ZR 207/10, WM 2013, 1556 Rn. 25).

    Der Einwand der Revision, das Berufungsgericht habe einem - im Revisionsverfahren zu unterstellenden - Verkehrswert von 106.000 EUR nicht einen Verkaufspreis von 190.000 EUR, sondern wegen einer nachträglichen Erstattung in Höhe von 11.400 EUR lediglich einen Betrag von 178.600 EUR gegenüberstellen dürfen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, weil das Berufungsgericht auch auf der Grundlage einer Verkehrswertüberschreitung von nur 68% zwar nicht von einem besonders groben (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, ZIP 2003, 894, 895), wohl aber von einem auffälligen Missverhältnis ausgehen durfte (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 aaO).

    Dass der Kläger den Kaufpreis voll finanziert, macht den Kaufvertrag nicht sittenwidrig (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 17; Staudinger/Sack/Fischinger, BGB, Neubearb. 2011, § 138 Rn. 274 a.E.).

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 222/12

    Schadensersatz bei Eigentumsverletzung: Wertminderung eines Grundstücks durch

    Das Sachwertverfahren ist eine von mehreren im Grundsatz gleichrangigen Methoden zur Ermittlung des Grundstückswerts (vgl. §§ 21 ff. ImmoWertV; Senat, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 12).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3115
FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02 (https://dejure.org/2004,3115)
FG Köln, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 K 2241/02 (https://dejure.org/2004,3115)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 K 2241/02 (https://dejure.org/2004,3115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de

    Nichtanrechnung ausländischer Körperschaftsteuerbeträge europarechtswidrig?

  • rechtsportal.de

    Nichtanrechnung ausländischer Körperschaftsteuerbeträge europarechtswidrig?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Nichtanrechnung ausländischer Körperschaftsteuerbeträge europarechtswidrig?

  • Der Betrieb

    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ? Ist das alte Anrechnungsverfahren EG-rechtswidrig, soweit es die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer verbietet? ? Vorlage an den EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Inlandsdividenden und Auslandsdividenden mit der garantierten Kapitalverkehrsfreiheit; Notwendigkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wegen entscheidungserheblicher Zweifel der Auslegung einer Norm

Sonstiges

  • IWW (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Kapitalanlage - Ausländische Körperschaftsteuer anrechenbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1758
  • DB 2004, 1864
  • EFG 2004, 1374
  • NZG 2004, 1079 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) habe im Urteil vom 6. Juni 2000 (Rs. C-35/98, Verkooijen, EuGHE I 2001, 1327) in einer niederländischen Rechtssache entschieden, dass es mit dem EG-Vertrag (EGV) unvereinbar sei, wenn bei der Einkommensteuer für Inlandsdividenden eine Steuerbefreiung gewährt werde, die für Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten verweigert werde.

    Insoweit könne neben dem EuGH-Urteil vom 6. Juni 2000 (a.a.O.) auf die bereits im Vorverfahren zitierte Begründung des deutschen Gesetzgebers für die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens verwiesen werden.

  • FG München, 26.01.1998 - 15 K 3861/93

    Anrechnung von Körperschaftsteuer auf Einkommensteuerschuld; Aussetzung eines

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Insoweit kann einerseits auf die vorgenannte Stellungnahme der Kommission, andererseits aber auch auf die Ausführungen des FG München in seinem Urteil vom 26. Januar 1998 (15 K 3861/93, EFG 1998, 1076) verwiesen werden.

    b) Entgegen der vom FG München im Urteil vom 26. Januar 1998 (a.a.O.) geäußerten Ansicht hält es der Senat für erheblich zweifelhaft, ob der vorgenannte mittelbare Eingriff in die Freiheit des Kapitalverkehrs europarechtlich gerechtfertigt ist und ob Deutschland danach nicht vielmehr in den Streitjahren im Gegenteil dazu gezwungen war, auch im grenzüberschreitenden Fall das System der (indirekten) Steueranrechnung zur Anwendung zu bringen.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Der Gerichtshof hat zwar die Wahrung der Kohärenz des Steuersystems als ein von der Gemeinschaftsrechtsordnung gebilligtes Ziel angesehen, auf welches sich die Mitgliedstaaten zur Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten berufen können (EuGH-Urteile vom 28. Januar 1992 C-204/90, Bachmann, EuGHE I 1992, 249 und C-300/90, Kommission ./. Belgien, EuGHE I 1992, 305).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-168/01

    DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Danach ist die Berufung auf die Wahrung der Kohärenz des nationalen Steuersystems ausgeschlossen, wenn in der Sache verschiedene Steuerarten bzw. Steuerpflichtige betroffen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 18. September 2003 C-168/01, Bosal, BFH/NV Beilage 2004, 13, Rz. 29 ff.).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Der Gerichtshof hat zwar die Wahrung der Kohärenz des Steuersystems als ein von der Gemeinschaftsrechtsordnung gebilligtes Ziel angesehen, auf welches sich die Mitgliedstaaten zur Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten berufen können (EuGH-Urteile vom 28. Januar 1992 C-204/90, Bachmann, EuGHE I 1992, 249 und C-300/90, Kommission ./. Belgien, EuGHE I 1992, 305).
  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) habe im Urteil vom 6. Juni 2000 (Rs. C-35/98, Verkooijen, EuGHE I 2001, 1327) in einer niederländischen Rechtssache entschieden, dass es mit dem EG-Vertrag (EGV) unvereinbar sei, wenn bei der Einkommensteuer für Inlandsdividenden eine Steuerbefreiung gewährt werde, die für Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten verweigert werde.
  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Da die Erzielung von Nettoerträgen letztlich das wirtschaftliche Ziel einer entsprechenden Geldanlage ist und eine geringere Rendite mittelbar die Attraktivität der Anlage berührt und ausländischen Gesellschaften damit zudem die Kapitalbeschaffung erschwert (vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott in der Rs. Manninen, a.a.O., Tz. 29 und 33), liegt demnach ein mittelbarer Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit vor, weil letztlich jede Maßnahme, die den grenzüberschreitenden Kapitaltransfer erschwert oder weniger attraktiv macht und daher geeignet ist, die Anleger davon abzuhalten, eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt (vgl. EuGH-Urteil vom 16. März 1999 C-222/97, Trummer und Mayer, EuGHE I 1999, 1661, Rz. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-319/02

    Manninen

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Diese Zweifel werden noch durch die inzwischen veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-319/02 (Petri Mikael Manninen, IStR 2004, 313; vgl. dazu bereits Schön, IStR 2004, 289, 298 f.; Schnitger, IStR 2004, 320 f.; Hahne/Hamacher, DB 2004, 1340 f.) bestärkt, in denen diese die Auffassung vertreten hat, dass die im finnischen Recht vorgesehene Beschränkung der Körperschaftsteueranrechnung auf Dividenden von Inlandsgesellschaften mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar sei.
  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Dies hat letztlich auch der deutsche Gesetzgeber erkannt, der die Abschaffung des vorgenannten Anrechnungsverfahrens im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) unter anderem damit begründet hat, dass das Halbeinkünfteverfahren die Kapitalverkehrs- und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union gewährleiste, während das Anrechnungsverfahren national beschränkt gewesen sei und zu Bela-stungsunterschieden geführt habe (vgl. die Begründung zum StSenkG, BTDrs. 14/2683 S. 95; vgl. zur isolationistischen Wirkung des Anrechnungsverfahrens im übrigen Knobbe-Keuk, EC Tax Review 1992, 22, 30 ff.; Herzig, DStJG 19 -1996- 121, 141 ff.; Schön, Gedächtnisschrift Knobbe-Keuk, 1997, 743, 774 ff.; Raupach, DStJG 20 -1997--, 21, 56; Herzig/Dötsch, DB 1998, 15, 16; Breuninger/Prinz, JbFStR 1999/2000, 502, 504).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
    Er hält daher eine Vorlage an den EuGH für geboten (ebenso Schön, JbFStR 1997/98, 135, 144; Dautzenberg, FR 1998, 745, 746 f.; wohl auch Heinicke, DStR 1998, 1332, 1338; Mössner/Kellersmann, DStZ 1999, 505, 516; Witzel, IStR 2002, 758, 761 f.; Cordewener, Europäische Grundfreiheiten und nationales Steuerrecht, 2002, S. 761; Schnitger, IStR 2004, 320, 321).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Vorangegangen waren die jeweiligen Anrufungsbeschlüsse des Finanzgerichts (FG) Köln vom 24. Juni 2004  2 K 2241/02, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1374, sowie vom 14. Mai 2009  2 K 2241/02, abgedruckt in EFG 2009, 1491.
  • BFH, 14.07.2004 - I R 17/03

    Vorlage an den EuGH: Abzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen bei

    Die Rechtsfrage ist Gegenstand des derzeit beim EuGH anhängigen Verfahrens C-292/04 auf das Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln durch Beschluss vom 24. Juni 2004 2 K 2241/02 (IStR 2004, 580) und des EuGH-Urteils vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02 "Manninen" (DB 2004, 2023), das das entsprechende finnische Körperschaftsteuerrecht betrifft.
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Diese Einschätzung ist sowohl vom FG Köln (Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2004 2 K 2241/02, EFG 2004, 1374 unter Hinweis auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Manninen) als auch im Schlussantrag des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Meilicke (IStR 2005, 810) bestätigt worden.
  • FG Köln, 11.12.2014 - 10 K 2414/12

    Übergangsfrist und Nachweiserfordernisse nach "Meilicke II"

    Mit Schreiben vom 23.03.2005 beantragte die Klägerin beim Beklagten unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 07.09.2004 in der Rs. "Manninen" (C-319/02) und den Vorlagebeschluss des FG Köln vom 24.06.2004 (Az. 2 K 2241/02, EFG 2004, 1374) die "Anrechnung der auf die Gewinnausschüttungen der C in Belgien gezahlten Körperschaftsteuer unter gleichzeitiger Erfassung der Körperschaftsteuer als Betriebseinnahme".

    Hiergegen wendete sich die Klägerin mit ihrem Einspruch vom 10.06.2005 und beantragte zugleich das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das zu diesem Zeitpunkt noch beim EuGH anhängige, auf den Vorlagebeschluss des FG Köln vom 24.06.2004 (2 K 2241/02, EFG 2004, 1374) hin eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren "Meilicke I" (C-292/04).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2988
OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.02.2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Dividendenzahlung; Erbringung einer Sacheinlage mittels Übertragung des Betriebsvermögens; Umstrukturierung einer werbend tätigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Angleichung des übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die ...

  • Judicialis

    AktG § 27; ; AktG § 58; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 69

  • rechtsportal.de

    Fehlerfreies Entstehen einer Akteingesellschaft, deren Gründungsaktionärin eine LPG ist, die als Sacheinlage ihr Betriebsvermögen einbringt - Verfügung des Liquiditators einer LPG über das Betriebsvermöben durch Einbringung in eine Aktiengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 171/93

    Geltung des Vorkaufsrechts zu Gunsten ausgeschiedener Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.

    Hierfür spricht insbesondere, dass bei jenen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die sich nicht bis zum Jahresende 1991 umgewandelt haben, die kollektive Bindung des Betriebsvermögens entfallen und statt dessen den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit für eine eigenwirtschaftliche Unternehmensführung eröffnet werden sollte (vgl. BGH VIZ 1995, 236 [237]).

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 259/96
    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    bb) Dies bliebe aber ohne Auswirkungen auf den Gründungsakt als solchen, da dann die nichtige Absprache zur Übernahme einer Sacheinlage durch die Verpflichtung zur Leistung einer Bareinlage in Höhe des Nennwertes der übernommenen Aktien ersetzt würde (vgl. BGH VIZ 2000, 475 [476]; BGH GmbHR 1997, 545 f.; Kraft in: Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 27 Rn. 70 a.E. m.w.N.; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 27 Rn. 18; Pentz in: Kropff/Semler, Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50 f.; Heckschen, Beilage II/2003 in AUR 7/2003, 9 [12]).
  • BGH, 30.09.1991 - II ZR 47/91

    Aktienumtausch bei Kapitalherabsetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Sollte sich nämlich der Aufenthalt der Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht ermitteln lassen, käme nach den zu § 1911 BGB in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen in Betracht, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für die unbekannten Mitglieder Abwesenheitspfleger bestellt werden und diese dann das Stimmrecht ausüben (vgl. zu Letzterem bei Aktiengesellschaft: BGH WM 1991, 1880 ff.; Hanseatisches OLG Hamburg WM 1991, 951 ff.).
  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60
    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Maßgebend hierfür ist, dass Aspekten der Rechtssicherheit und Kontinuität der Rechtsfindung Vorrang vor den dargelegten rechtsdogmatischen Bedenken und vor gesellschaftsrechtlichen Prinzipien einzuräumen ist (vgl. zur Rechtssicherheit: BGHZ 132, 119 [129 f.] m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 285/98

    Zusammenschluß von LPG

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98

    Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums einer LPG; Besitzrecht des

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • OLG Naumburg, 12.02.1997 - 10 Wx 1/97

    Aufgelöste GmbH als übernehmender Rechtsträger

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f. ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f; Wenzel AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Die Antragstellerinnen hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Die Antragstellerin hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden, VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f. ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

    Diese Auffassung, dass auch ein auf Grund der Verweisung in § 69 Abs. 3 Satz 4, § 42 Abs. 1 LwAnpG gefasster Fortsetzungsbeschluss gem. § 79a GenG auf die Fälle gewillkürter Liquidation beschränkt und mithin nach dem Eintritt der gesetzlich angeordneten Auflösung nicht mehr statthaft sei, wird inzwischen im Schrifttum (vgl. Wenzel, AgrarR 2000, 349, 354) und in der Rechtsprechung (OLG Dresden, NL-BzAR 1999, 112, 113; OLG Dresden, VIZ 2004, 283, 285) überwiegend vertreten.
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