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   BSG, 14.06.1984 - 10 RAr 9/83   

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https://dejure.org/1984,2888
BSG, 14.06.1984 - 10 RAr 9/83 (https://dejure.org/1984,2888)
BSG, Entscheidung vom 14.06.1984 - 10 RAr 9/83 (https://dejure.org/1984,2888)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 (https://dejure.org/1984,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entrichtung von Säumniszuschlägen - Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit - Ermessensausübung

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1513
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Er bezweckt, der Säumnis bei der Erfüllung von Beitragspflichten entgegenzuwirken und den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren (BSG 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 - ZIP 1984, 1513, 1514; 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 - BSGE 68, 158, 160; Hauck/Haines SGB IV K § 24 Rn. 1; KassKomm-Seewald § 24 SGB IV Rn. 1, 5; zur Vorgängerregelung des § 397 a RVO BSG 1. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 - BSGE 35, 78, 81).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Die bereits angefallenen Säumniszuschläge gehören zu diesen zu berichtigenden Forderungen (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 in USK 8482).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Hierbei gehören, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, die Säumniszuschläge zu den Masseschulden iS des § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; SozR 7910 § 59 Nr. 13; ZIP 1984, 1513; 1991, 880), soweit auch die entsprechende Hauptforderung Masseschuld ist.
  • BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90

    Erhebung von Säumniszuschlägen bei Masselosigkeit

    Auch die nach dem Insolvenzereignis anfallenden Säumniszuschläge sind Masseschulden iS von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e) KO (BSGE 52, 42, 44; 56, 55, 60; BSG SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSG ZIP 1984, 1513, 1514; vgl zuletzt mwN Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1984 (ZIP 1984, 1513, 1514) ausgesprochen, daß Säumniszuschläge einerseits dazu dienen, den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren.

    Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens setzt nicht nur voraus, daß die Behörde von ihrem Ermessen überhaupt Gebrauch macht, erforderlich ist darüber hinaus auch, daß das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 aaO; vom 20. Juli 1988 - 12 RK 53/86 - ZIP 1988, 1342 ff; BSGE 64, 24, 27) [BSG 10.08.1988 - 10 RAr 2/86].

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 12/90

    Säumniszuschlag

    Rechtsprechung des BSG nicht entgegen, daß es sich um Säumniszuschläge für Zeiten nach Eröffnung des Konkursverfahrens handelt (BSGE 56, 55, 60; SozR 7910 § 59 Nr. 13; SozR 4100 § 141n Nr. 6; Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 - = USK 8482; vgl auch Brackmann, Handbuch der.

    Bereits der Wortlaut des § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO bringt mit der Formulierung "wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Verfahrens" zum Ausdruck, daß nur die Hauptforderung zeitlich begrenzt wird, während die auf sie entfallenden Nebenforderungen auch zu den Masseschulden gehören, soweit sie für Zeiten nach der Konkurseröffnung angefallen sind, weil mit der Konkurseröffnung der Verzug des Gemeinschuldners nicht beseitigt worden ist (BSG Urteil vom 14. Juni 1984 aaO; BSGE 63 aaO).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG dienen Säumniszuschläge dazu, auf den Schuldner Druck auszuüben und den Sozialversicherungsträgern einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zukommen zu lassen (Urteil vom 14. Juni 1984 aaO mwN).

  • KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06

    Unerlaubte Handlung; Schutzgesetz: Verpflichtung des Geschäftsführers eines

    Freilich sah der Bundesrechnungshof (a.a.O. Ziff. 17.6 - S. 46) wie auch das BSG (ZIP 1984, 1513; NZS 1999, 562) in der neuen wie in der alten Regelung des § 24 Absatz 1 SGB IV auch ein Instrument, durch säumiges Zahlungsverhalten entstehende Nachteile auszugleichen.
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 4/93

    Zahlung von Säumniszuschlägen an die Einzugsstelle für Zeiten nach dem Eintritt

    Das LSG hat sich dabei an der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 14. Juni 1984 aaO - 10 RAr 9/83 - (ZIP 1984, 1513) orientiert.
  • LSG Saarland, 31.07.1997 - L 6/1 Ar 83/96

    Zulassung der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstandes; Abführung von

    Denn es ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 14.06.1984, Az.: 10 RAr 9/83; Urteil vom 22.11.1994, Az.: 10 RAr 4/93) durch die Vorschrift des § 141 n Abs. 1 AFG die Versicherungsträger wirtschaftlich so gestellt werden sollen, als stünde ihnen weiterhin ein zwar im Verzug befindlicher, jedoch solventer Arbeitgeber gegenüber.
  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 52, A2, UA; 56, 55, 60; SozR 7910 S 59 Nr. 13; ZIP 1984, 1513, 151M) zählen zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitragsrückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind.
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