Rechtsprechung
BVerfG, 06.06.1986 - 1 BvR 574/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör - Äußerung ohne Fristsetzung - Konkurs - Mitwirkungspflicht - Postsperre - Stellungnahme - Einholung zusätzlicher Informationen - Gemeinschuldner - Vollmachterteilung - Ausland - Telefonsperre
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1336
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör hat das Gericht lediglich eine angemessene Äußerungsfrist abzuwarten, bevor es entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 573 Rdn. 5;… Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., § 573 Rdn. 10;… MünchKommZPO/Braun, § 573 Rdn. 3). - BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98
Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten
Dem Anspruch auf rechtliches Gehör wird vielmehr bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß das Gericht erst nach einer angemessenen Frist, innerhalb der für den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung in der Sache besteht, entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; 18, 399, 406; 49, 212, 215; 60, 313, 317; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337; BVerfG, Beschl. v. 7.4.1989 - 2 BvR 395/89 u. Beschl. v. 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92, beide in Juris dokumentiert). - BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor …
Kündigt der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift an, eine Begründung seines Rechtsmittels kurzfristig nachreichen zu wollen, ist das Beschwerdegericht zu einer Fristsetzung nach § 571 Abs. 3 Satz 1 ZPO zwar nicht verpflichtet (vgl. BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337).
- BGH, 06.10.2005 - IX ZB 417/02
Umfang des rechtlichen Gehörs nach Aufhebung und Zurückverweisung
Eine Frist von zwei Wochen reicht zwar in einem Beschwerdeverfahren regelmäßig noch aus, um einer Partei Gelegenheit zu geben, auch ohne gerichtliche Aufforderung auf einen Schriftsatz der Gegenseite zu erwidern, jedenfalls wenn dieser nur Rechtsausführungen enthält und zusätzliche Informationen des Verfahrensbevollmächtigten durch die Partei nicht erforderlich sind (BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337;… Zöller/Gummer, aaO § 571 Rn. 15). - OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag …
Das Landgericht ist deshalb mit seiner Begründung, die sich im Wesentlichen auf die sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt, noch hinter dem zurückgeblieben, was als notwendige Begründung im Rahmen des § 121 KO angesehen worden ist (dazu: BVerfG, ZIP 1986, 1336; OLG Bremen, ZIP 1992, 1757; LG Stuttgart, ZIP 1986, 1591;… weitere Nachweise bei Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rz. 3 m. Fußn. 6). - OLG Celle, 29.03.2001 - 4 W 81/01
Beschwerde ; Zwangsversteigerungsverfahren; Rechtliche Gehör; Äußerungsfrist; …
(BVerfG ZIP 1986, 1336; BayObLG NJW-RR 1986, 1446;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 573, Rdnrn. 10 und 11). - OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95
Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund …
Für den Streitfall kann daher dahinstehen, ob das Gericht bei entscheidungserheblichem Vorbringen verpflichtet ist, von sich aus eine Frist zur Gegenäußerung zu setzen ( verneinend BVerfG ZIP 1986, 1336 m.Anm. Schneider sowie Senat NJW-RR 1986, 862; MK-ZPO/Braun (1992), § 573 Rn.3; weitergehend selbst bei angekündigter Begrüdung eine Fristsetzungsnotwendigkeit verneinend OLG Oldenburg MDR 1990, 1125). - OLG Köln, 22.01.2001 - 2 W 244/00 Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht dann, wenn dem Rechtsmittelführer nicht mitgeteilt wird, dass er die angekündigte (weitere) Begründung des Rechtsmittels innerhalb einer bestimmten Frist zu den Akten reichen solle, lediglich verpflichtet, vor dem Erlass der Entscheidung über das Rechtsmittel eine angemessene Zeit abzuwarten, und zwar im Regelfall zwei bis drei Wochen (vgl. BVerfG ZIP 1986, 1336 mit Anm. Schneider; Senat, MDR 1984, 1033 f.; Senat, NJW-RR 1986, 1124, 1125; OLG Oldenburg, MDR 1990, 1125).
- BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 554/17
Markenbeschwerdeverfahren - "petso/PETCO (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder …
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör hat das Gericht lediglich eine angemessene Äußerungsfrist abzuwarten, bevor es entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337;… BGH GRUR a. a. O - Ceco). - OLG Köln, 31.05.2000 - 2 W 90/00
Zwangsvollstreckungsverfahren; Rechtsmittel; Weitere Beschwerde; Neue Beschwer; …
Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht dann, wenn dem Rechtsmittelführer nicht mitgeteilt wird, daß er die angekündigte (weitere) Begründung des Rechtsmittels innerhalb einer bestimmten Frist zu den Akten reichen solle, lediglich verpflichtet, vor dem Erlaß der Entscheidung über das Rechtsmittel eine angemessene Zeit abzuwarten, und zwar im Regelfall zwei bis drei Wochen (vgl. BVerfG ZIP 1986, 1336 mit Anm. Schneider; Senat, MDR 1984, 1033 f; Senat, NJW-RR 1986, 1124 [1125]; OLG Oldenburg, MDR 1990, 1125;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 573, Rdn. 10). - OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
Fehlendes rechtliches Gehör im familiengerichtlichen Verfahren