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   BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84   

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https://dejure.org/1985,2607
BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84 (https://dejure.org/1985,2607)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1985 - 4 AZR 431/84 (https://dejure.org/1985,2607)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 (https://dejure.org/1985,2607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage wegen Masseunzulänglichkeit - Gehaltsansprüche als Masseansprüche - Drohende Masseunzulänglichkeit als zulässige Einwendung - Feststellung der Massezunzulänglichkeit - Enstehen von vorgetragenen Tatsachen nach dem Schluss ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 1338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher nur entschieden, daß eine Vollstreckungsgegenklage auf eine festgestellte Masseunzulänglichkeit, bei der sich die Quote nach § 60 Abs. 1 KO errechnen läßt, gestützt werden kann (BAG 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO).

    Deshalb käme für die rechtskräftig festgestellten Gehaltsforderungen der Beklagten bei drohender Masseunzulänglichkeit in Fortentwicklung der vom Bundesarbeitsgericht für das Erkenntnisverfahren aufgestellten Grundsätze allenfalls eine Aussetzung des Verfahrens über die Vollstreckungsgegenklage in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO in Betracht (vgl. BAG 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO).

    Dem Konkursverwalter ist zwar eine angemessene Einarbeitungszeit zuzubilligen, bis er sich einen Überblick über den Stand der Masse verschafft (vgl. BAG 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97

    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

    Er muß die von ihm behauptete Masseunzulänglichkeit jedenfalls dann durch einen zeitnahen Konkursstatus darlegen und ggf. beweisen, wenn er die Masseunzulänglichkeit nicht öffentlich bekannt gemacht hat (Bestätigung BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

    Besteht Streit über die Berechtigung der von dem Konkursverwalter erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit, hat der Konkursverwalter die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Gefährdung der Gläubigeransprüche ergibt ( st. Rspr. vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

    Besteht - wie hier - Streit über die Berechtigung der von dem Konkursverwalter erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit, hat der Konkursverwalter die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Gefährdung der Gläubigeransprüche ergibt (st. Rspr. vgl. BAG 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP ZPO § 767 Nr. 5).
  • KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in

    Fehlt es an einer solchen Darlegung muss es bei dem Ausspruch der Leistungspflicht verbleiben; der Insolvenzverwalter kann dann im Verfahren nach § 767 ZPO gegen den Vollstreckungstitel vorgehen (vgl. BAG ZIP 1986, 1338; Münchener Kommentar/Hefermehl, InsO, § 208 Rn. 60).
  • LAG Hamm, 23.09.1999 - 4 Sa 1007/98

    Arbeitnehmer als Massegläubiger - Massearmut - Darlegungs- und beweislast des

    Dabei ist ihm eine je nach der Größe des Konkurses abzuschätzende Einarbeitungszeit zuzubilligen (BAG v. 16.10.1985, AP Nr. 5 zu § 767 ZPO = EWiR 1986, 1255 [Wellensieck] = KTS 1986, 132 = ZIP 1986, 1338).
  • BGH, 05.07.1988 - IX ZR 7/88

    Anwendung der Rang- und Quotenordnung bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Dies hat bereits das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1979 (BAGE 31, 288, 295 = AP KO § 60 Nr. 1) ausgeführt (vgl. auch BAG ZIP 1986, 1338, 1339).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2002 - 7 U 37/02

    1. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Insolvenzverfahren bei

    Für die Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs als Leistungsklage hätte dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, da die zu erstreitende Entscheidung nach § 210 InsO nicht mehr vollstreckbar gewesen wäre, und die Leistungsklage deshalb unzulässig gewesen wäre (BAG ZIP 1986, 1338; BGH ZIP 1988, 1068; Kilger/K. Schmidt, KO, 16. Aufl., § 60 Anm. 1).
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