Rechtsprechung
BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes durch einen neuen Pächter - Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber - Rechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebsstillegung - Allgemeiner ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613 a Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1595
- NZA 1987, 123
- BB 1987, 63
- JR 1987, 132
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Bei § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist der allgemeine Betriebsbegriff zugrunde zu legen (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 46;… vgl. auch Seiter, Betriebsinhaberwechsel, Schriften zur AR-Blattei, Band 9, S. 49, zu B IV 3 a aa).Unter einer Betriebsstillegung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft verstanden, die ihre Veranlassung und ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernsthaften Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAG 41, 72, 78 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B III 2 a der Gründe).
Es müssen nicht unmittelbare rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber bestehen (BAG 35, 104, 106 f. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B II 2 der Gründe;… Seiter, aaO, S. 46; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133; Schreiber, RdA 1982, 137, 143).
Die verschiedenen Rechtsgeschäfte müssen jedoch insgesamt auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes oder Betriebsteils ausgerichtet sein (BAG 39, 208, 213 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B II 2 der Gründe; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133).
- BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören zu einem Betrieb i.S. des § 613 a Abs. 1 BGB die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, wobei diese einen Betrieb dann ausmachen, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 45, zu II 1 der Gründe).Das hängt entscheidend davon ab, ob der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder einen Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAG 27, 291, 296 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - aaO).
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat inzwischen mit Urteil vom 22. Mai 1985 (- 5 AZR 30/84 - aaO, zu II 3 c der Gründe) entschieden, ein Betriebsübergang i.S. des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB liege nicht vor, wenn es lediglich zu einer Funktionsnachfolge zwischen dem neuen und alten Betriebsinhaber gekommen sei, ohne daß wesentliche sächliche und immaterielle Betriebsmittel übergegangen seien.
Entscheidend ist, ob der neue Betriebsinhaber die Befugnis zur Betriebsführung aus einem Rechtsgeschäft herleiten kann (BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aaO, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören zu einem Betrieb i.S. des § 613 a Abs. 1 BGB die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, wobei diese einen Betrieb dann ausmachen, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 45, zu II 1 der Gründe).Der Betriebsnachfolger soll nicht das Recht haben, Einzelne oder Teile der Belegschaft vom Übergang des Arbeitsverhältnisses auszuschließen (BAG 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe, m.w.N.).
Es müssen nicht unmittelbare rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber bestehen (BAG 35, 104, 106 f. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe;… BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B II 2 der Gründe;… Seiter, aaO, S. 46; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133; Schreiber, RdA 1982, 137, 143).
- BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84
Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Da die Beklagte seit ihrer Gründung am 26. September 1983 unstreitig die Räumlichkeiten nutzt, ist jedenfalls der Beweis des ersten Anscheins erbracht, daß die Nutzungsrechte aus dem Mietvertrag über die Räumlichkeiten inzwischen durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen ihr und Frau Be - sei es durch Gesellschaftsvertrag oder aufgrund einer anderen Vereinbarung - auf die Beklagte übergegangen ist (vgl. BAG Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 43).Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 15. Mai 1985 (aaO) entschieden, daß dann, wenn der Arbeitnehmer, der einen Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613 a BGB geltend mache, darlege, daß der in Anspruch genommene Betriebserwerber die wesentlichen Betriebsmittel nach Einstellung des Geschäftsbetriebs des bisherigen Geschäftsinhabers verwende, um einen gleichartigen Geschäftsbetrieb zu führen, der Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, daß dies aufgrund eines Rechtsgeschäfts i.S. von § 613 a BGB geschehen sei.
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79
Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Es müssen nicht unmittelbare rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber bestehen (BAG 35, 104, 106 f. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe;… BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B II 2 der Gründe;… Seiter, aaO, S. 46; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133; Schreiber, RdA 1982, 137, 143). - BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80
Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Die verschiedenen Rechtsgeschäfte müssen jedoch insgesamt auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes oder Betriebsteils ausgerichtet sein (BAG 39, 208, 213 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe;… BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO, zu B II 2 der Gründe; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76
Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse - …
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Das hängt entscheidend davon ab, ob der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder einen Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAG 27, 291, 296 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 a der Gründe;… BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - aaO). - BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (Senatsurteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 40, zu B III 2 und 3 b bb der Gründe). - BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84
Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der …
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Es ist dann Sache desjenigen, der im Rechtsstreit als neuer Arbeitgeber in Anspruch genommen wird, diese Vermutung durch Darlegung von Tatsachen, die für eine Stillegung sprechen, zu widerlegen (Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - nicht veröffentlicht, zu B III 3 der Gründe). - BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Konkurs - Antrag auf Konkurseröffnung - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - …
Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Die Stillegung muß ferner für eine unbestimmte, nicht unerhebliche Zeitspanne erfolgen, anderenfalls liegt nur eine unerhebliche Betriebspause oder Betriebsunterbrechung vor (…KR-Etzel, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 88; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - 2 AZR 570/84 - nicht veröffentlicht, zu B I der Gründe). - BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …
- BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74
Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
So ändert sich der Kundenkreis eines Textilgeschäftes, wenn vor der "Betriebsübernahme" Markenware wie Lacoste, Boss usw. geführt wird, danach aber billige Massenwaren verkauft werden (BAG v. 03.07.1986 - 2 AZR 68/85, NZA 1987, 123 = ZIP 1986, 1595).Die Nichtübernahme von Restware des Vorgängers schließt einen Betriebsübergang dann nicht aus, wenn der Erwerber in der Lage ist, sich das gleiche Warensortiment alsbald zu beschaffen und hiervon auch Gebrauch macht (BAG v. 03.07.1986 - 2 AZR 68/85, aaO.).
Nur in diesem Fall kann der neue Inhaber das Geschäft im wesentlichen unverändert fortführen (BAG v. 03.07.1986 - 2 AZR 68/85, aaO.;… BAG v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94, aaO.).
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
Dies äußert sich darin, daß der Betriebsinhaber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht mehr weiterzuverfolgen (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, 388 = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu B III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - AP Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86
Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung
Eine Betriebsstillegung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (vgl. BAGE 41, 72, 78 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III 1 der Gründe).
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Läßt sich der Sachverhalt nicht ausreichend klären, so hat das Landesarbeitsgericht zu beachten, daß der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Betriebsübergangs trägt, die ihm allerdings durch einen Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden kann (vgl. u.a. BAGE 48, 345, 349 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 5 b der Gründe; Hillebrecht, NZA 1989, Beilage 4 S. 10, 20;… MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 36 a;… RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 265 ff.;… Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 205;… KR-Wolf, 3. Aufl., § 613 a BGB Rz 55). - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …
Gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn der Betrieb alsbald wiedereröffnet wird oder es vor Ablauf der Kündigungsfrist zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang kommt (BAG Urteil vom 26. Februar 1987, aa0; BAGE 47, 13 = AP, aa0; BAG Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe; Urteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b der Gründe). - BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86
Veräußerung von notleidendem Betrieb
Ein Betriebsübergang eines Fertigungsbetriebes ist dann gegeben, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgen kann (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe;… Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14, aaO, zu 11 1 a der Gründe;… BAGE 35, 104, 106 : AP Nr. 24, aaO, zu 1 der Gründe;… Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - AP Nr. 42, aaO, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - zu B II 4 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - LG Düsseldorf, 10.08.2010 - 4a O 132/09
Anspruch auf Erfindervergütung bzw. Schadensersatz wegen der Verletzung eines …
Dass ggf. nicht sämtliches dem Geschäftsbereich E zuzuordnendes Vermögen der Insolvenzschuldnerin auf die Dübertragen wurde, steht der Annahme einer Veräußerung des Geschäftsbetriebes grundsätzlich nicht entgegen (BAG, NZA 1987, 123 ff. Rn 42, zitiert nach juris).Die bloße Einstellung der Produktion bedeutet noch keine Betriebseinstellung, es muss vielmehr die Auflösung der dem Betriebszweck dienenden Organisation hinzukommen (BAG, NZA 1987, 123 ff. Rn 51, zitiert nach juris).
Bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (BAG, NZA 1987, 123 ff. Rn 51; BAG, NZA 1988, 170 ff. Rn 28; jeweils zitiert nach juris).
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Nach seinem Wortlaut verlangt § 613a Abs. 1 BGB kein einheitliches Rechtsgeschäft, sondern lässt auch mehrere Rechtsgeschäfte genügen, wenn sie nur in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines lebendigen, funktionstüchtigen Betriebes und den Übergang der Leitungsmacht gerichtet sind, wenn also mit dieser Zielvorgabe ein "Bündel von Rechtsgeschäften" vorliegt (…BAG, Urt. v. 22.05.1985 - 5 AZR 73/84, NZA 1985, 773 = ZIP 1985, 1343; BAG, Urt. v. 03.07.1986 - 2 AZR 68/85, NZA 1987, 123 = ZIP 1986, 1595;… BAG, Urt. v. 18.02.1999 - 8 AZR 485/97, NZA 1999, 648 = ZInsO 1999, 483 = ZIP 1999, 1142). - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Nach seinem Wortlaut verlangt § 613a Abs. 1 BGB kein einheitliches Rechtsgeschäft, sondern lässt auch mehrere Rechtsgeschäfte genügen, wenn sie nur in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines lebendigen, funktionstüchtigen Betriebes und den Übergang der Leitungsmacht gerichtet sind, wenn also mit dieser Zielvorgabe ein "Bündel von Rechtsgeschäften" vorliegt (…BAG, Urt. v. 22.05.1985 - 5 AZR 73/84, NZA 1985, 773 = ZIP 1985, 1343; BAG, Urt. v. 03.07.1986 - 2 AZR 68/85, NZA 1987, 123 = ZIP 1986, 1595;… BAG, Urt. v. 18.02.1999 - 8 AZR 485/97, NZA 1999, 648 = ZInsO 1999, 483 = ZIP 1999, 1142). - BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung …
Es spricht nicht für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB, wenn von den für einen Baubetrieb wesentlichen sachlichen Bestandteilen Büroräume, Bauhof, Geräte wie LKW, PKW, Kräne, Mannschaftswagen, Schalungsteile und Kleingeräte lediglich einzelne, leicht austauschbare Wirtschaftsgüter übernommen wurden und Bauhof und Büroräume nicht übernommen wurden (vergleiche Urteil des BAG vom 03.07.1986, 2 AZR 68/85 = AP Nr. 53 zu § 613a BGB).Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB;… BAGE 47, 13 = AP, aaO, Nr. 39;… BAGE 48, 345 = AP, aaO, Nr. 41;… BAGE 48, 365 = AP, aaO, Nr. 42; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP, aaO, Nr. 53, zu B II 4 der Gründe) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel.
- BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils
- BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89
Betriebsübergang und Konkursausfallgeld
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung …
- BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89
Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat - …
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue …
- BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG - …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05
Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im …
- BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
Tarifvertragliche Abfindung bei Betriebsstillegung
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94
Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86
Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf …
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88
Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen - …
- LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb
- BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94
Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96
Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister; …
- LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96
Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung …
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 374/92
Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnises
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94
Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel
- BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 2 Sa 6/96
Betriebsstillegung und/oder Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe
- ArbG Berlin, 01.11.2018 - 41 Ca 1674/18
Betriebs(teil)übergang - Zeitpunkt - Zuordnung des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 726/87
Berufung: Entscheidung über Hilfsantrag; Verwirkung des Klagerechts; …
- BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 66/88
Betriebsübergang: Haftung des Übernehmers, auch bei Ablehnung des …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 165/87
Betriebsnachfolge vor Konkurseröffnung - Einstehen für Versorgungsanwartschaft …
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 586/86
Anspruch auf Betriebsrente aus Versorgungszusage - Eintritt in das …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 163/87
Einstandspflicht für eine betriebliche Versorgungsanwartschaft - Übergang eines …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 159/87
Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - Übergang eines Betriebsteils …
- LAG Bremen, 15.12.1995 - 4 Sa 91/95
Weiterbeschäftigung trotz Betriebsübernahme während eines …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 168/87
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 76/86
Betriebsübergang durch Veräußerung von notleidender GmbH & Co. KG - Eintritt in …
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 88/87
Einstehenmüssen der Betriebsnachfolgerin für Versorgungsanwartschaften bei …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 162/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 157/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 158/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- LAG Köln, 31.05.1996 - 11 Sa 162/96
Betriebsübergang: Abgrenzung zwischen Betriebsstillegung und …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 160/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 84/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 161/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 167/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 166/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 164/87