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   BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83   

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https://dejure.org/1985,6437
BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83 (https://dejure.org/1985,6437)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1985 - V ZR 290/83 (https://dejure.org/1985,6437)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1985 - V ZR 290/83 (https://dejure.org/1985,6437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts - Auslegung der Verwendung des Begriffs "sämtliche angefallenen Kosten" beim Ersatz von Aufwendungen - Bindung der Parteien eines genehmigungsbedürftigen Vertrages schon während des Schwebezustandes ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Parteien eines genehmigungsbedürftigen Vertrages schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden sind (vgl. BGHZ 14, 1, 2 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 67, 34, 35; Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Parteien eines genehmigungsbedürftigen Vertrages schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden sind (vgl. BGHZ 14, 1, 2 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 67, 34, 35; Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    Ist zur Veräußerung eines Erbbaurechts die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich, so ist nach dieser Vorschrift bis zur Erteilung der Zustimmung oder deren gerichtlicher Ersetzung gemäß § 7 Abs. 3 ErbbauVO nicht nur das dingliche Erfüllungsgeschäft, sondern auch der schuldrechtliche Verpflichtungsvertrag schwebend unwirksam (BGHZ 33, 76, 85).
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    Die Unwirksamkeit kann sich hier gemäß § 139 BGB auf den Grundstückskaufvertrag erstrecken (BGHZ 53, 174, 179; 315, 318).
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Parteien eines genehmigungsbedürftigen Vertrages schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden sind (vgl. BGHZ 14, 1, 2 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 67, 34, 35; Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
    Darüber hinaus können die Vertragsparteien, soweit sie sich damit nicht in Widerspruch zu Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm setzen, mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung oder Genehmigung wirksame Vereinbarungen treffen, insbesondere auch Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes begründen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98

    Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der

    Insbesondere können sie verabreden, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung zu hinterlegen und/oder zu verzinsen ist, weil hierdurch die endgültige Erfüllung der Pflicht zur Grundstücksübertragung und zur Zahlung des Kaufpreises nicht vorweggenommen wird (Senatsurteile v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, aaO und v. 29. März 1985, V ZR 290/83, ZIP 1986, 37, 38).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 157/87

    Auslegung einer mit einem Erbbaurechtsvertrag verknüpften Ankaufsvereinbarung.

    Es handelt sich insoweit zwar um eine absolute, aber schwebende Unwirksamkeit (vgl. Senatsurteile BGHZ 33, 76, 85 und v. 29. März 1985, V ZR 290/83, ZIP 1986, 37, 38).

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Vertragspartner schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden sind (vgl. Senatsurt. v. 29. März 1985 a.a.O. S. 38).

  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der

    Die Vereinbarung von Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes ist zudem überhaupt nur dann zulässig, wenn sie nicht Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm zuwider läuft (BGH, Urteil vom 06. Oktober 1978, V ZR 211/77 = NJW 1979, 373; Urteil vom 29. März 1985, V ZR 290/83 = ZIP 1986, 37 - 39).
  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 95/89

    Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung an einem Wohnungserbbaurecht ohne

    Das Zustimmungserfordernis dient dem Interesse und dem Schutz des Grundstückseigentümers: Im Hinblick auf einen etwaigen späteren Erwerb des Erbbaurechts, vor allem durch Heimfall ( § 2 Nr. 4, § 32 ff. ErbbauVO ) und das Bestehenbleiben von Belastungen gem. § 33 ErbbauVO soll der Eigentümer in der Lage sein zu verhindern, daß das Erbbaurecht in unzuverlässige Hände fällt oder im Übermaß mit- Hypotheken, Grundschulden oder Reallasten belastet wird (BGH ZIP 1986, 37 /38; Palandt/Bassenge Anm. 1, MünchKomm/von Oefele Rdnr. 1, jeweils zu § 5 ErbbauVO ; Ingenstau Rdnr. 1, Räfle ErbbauVO Rdnr.'1, jeweils zu § 5; von Oefe/e/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 4. Kapitel Rdnr. 187).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und

    Eine solche Vereinbarung ist möglich; sie steht nicht im Widerspruch zum Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit des Erbbaurechtskaufes anordnenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 ErbbauVO (vgl. hierzu Senatsurt. v. 29. März 1985, V ZR 290/83).
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