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   OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 6 W 232/86   

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https://dejure.org/1986,3044
OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 6 W 232/86 (https://dejure.org/1986,3044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.1986 - 6 W 232/86 (https://dejure.org/1986,3044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 1986 - 6 W 232/86 (https://dejure.org/1986,3044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 696
  • ZIP 1987, 132
  • GRUR 1987, 62
  • VersR 1987, 572
  • afp 1987, 528
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auch wenn die Werbung das Presseerzeugnis selbst nicht transportiert, stellt sie es doch der Öffentlichkeit vor und dient damit als Kommunikationsmittel, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, daß die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 1987, 132, 133).
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17

    Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der

    So können bereits dort etwa Fälle erfasst werden, bei denen Bedenken an der Bildnisveröffentlichung gerade aus einer unwahren Begleitberichterstattung im konkreten Kontext entstehen (vgl. zur Gefahr einer Personenverwechslung und § 23 Abs. 2 KUG etwa BGH v. 15.01.1965 - Ib ZR 44/63, NJW 1965, 1374 - wie uns die anderen sehen; v. 05.01.1962 - VI ZR 72/61, NJW 1962, 1004 - Doppelmörder und zur Verfälschung des Lebensbildes BGH v. 15.11.1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52 - juris Tz. 29; den Gesichtspunkt ebenfalls schon bei § 23 Abs. 1 KUG prüfend OLG Frankfurt v. 18.09.1986 - 6 W 232/86, GRUR 1987, 62 - Missmanagement und deutlich zum Wahrheitsschutz Endress Wanckel , Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 214).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    So können bereits dort etwa Fälle erfasst werden, bei denen Bedenken an der Bildnisveröffentlichung gerade aus einer unwahren Begleitberichterstattung im konkreten Kontext entstehen (vgl. zur Gefahr einer Personenverwechslung und § 23 Abs. 2 KUG etwa BGH v. 15.01.1965 - Ib ZR 44/63, NJW 1965, 1374 - wie uns die anderen sehen; v. 05.01.1962 - VI ZR 72/61, NJW 1962, 1004 - Doppelmörder und zur Verfälschung des Lebensbildes BGH v. 15.11.1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52 - juris Tz. 29; den Gesichtspunkt ebenfalls schon bei § 23 Abs. 1 KUG prüfend OLG Frankfurt v. 18.09.1986 - 6 W 232/86, GRUR 1987, 62 - Missmanagement und deutlich zum Wahrheitsschutz Endress Wanckel , Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 214).
  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Anders als in den Entscheidungen des BGH in AfP 95, 495 - "..." und GRUR 2002, 690 - ..., sowie den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt in NJW 1989, 402/403 - "..." und NJW-RR 1987, 696 - ... ist die Berufung der Beklagten auf die Meinungs- und Pressefreiheit vorliegend deswegen stark abgeschwächt, weil ein entsprechender, konkreter Beitrag von Anfang an nicht existiert hat und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte.
  • LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des

    Auch wenn die Werbung das Presseerzeugnis selbst nicht transportiert, stellt sie es doch der Öffentlichkeit vor und dient damit als Kommunikationsmittel, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 1987, 132, 133).
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