Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 06.05.1987

Rechtsprechung
   BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89   

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https://dejure.org/1990,315
BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 (https://dejure.org/1990,315)
BAG, Entscheidung vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 (https://dejure.org/1990,315)
BAG, Entscheidung vom 07. August 1990 - 1 AZR 445/89 (https://dejure.org/1990,315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1426
  • NZA 1991, 113
  • BB 1990, 2271
  • DB 1991, 760
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87

    Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Auch dabei hat er auf die Zahlenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 - AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972; Beschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972).

    In der Entscheidung vom 6. Dezember 1988 (BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972) hat er geprüft, ob durch die Auflösung der Reinigungsabteilung andere Arbeitnehmer des Betriebes nachteilig betroffen werden können.

  • BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Betriebsänderung - Anhaltender

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    In der Entscheidung vom 6. Juni 1978 (- 1 AZR 495/75 - AP Nr. 2 zu § 111 BetrVG 1972) hat er ausgeführt, daß nicht ersichtlich sei, daß die Lackiererei - aus der heraus Arbeitnehmer entlassen worden waren - für die betriebliche Gesamtorganisation von wesentlicher Bedeutung sei, da dort im wesentlichen nur Lohnaufträge ausgeführt würden, die das Geschehen im sonstigen Betrieb unberührt ließen, so daß die Einschränkung der Lackiererei keine Auswirkungen auf die übrige Belegschaft habe.
  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Auch dabei hat er auf die Zahlenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 - AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972; Beschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Von Betriebsanlagen im Sinne dieser Vorschrift kann, wenn nur eine einzige Maschine in Rede steht, nur dann gesprochen werden, wenn durch den Wegfall dieser Maschine eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern betroffen wird (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1982, BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Er hat in seiner Entscheidung vom 17. August 1982 (BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972) entschieden und im einzelnen begründet, daß § 111 Satz 2 BetrVG für die hier genannten Betriebsänderungen fingiere, daß diese wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können.
  • BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85

    Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Er hat diese Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1987 (BAGE 55, 356 = AP Nr. 19 zu § 111 BetrVG 1972) bestätigt.
  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
    Er hat daran in späteren Entscheidungen festgehalten und zuletzt in seiner Entscheidung vom 2. August 1983 (BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972) ausgesprochen, bei der Frage, ob ein Personalabbau so erheblich ist, daß er eine Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG darstelle, könne auf die Zahlen- und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG n.F. als Richtschnur abgestellt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß von dem Personalabbau mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sein müßten.
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Mit neun Arbeitnehmern erreichte sie nicht annähernd den Zahlenwert des § 17 Abs. 1 KSchG, der grundsätzlich erforderlich ist, um von einem wesentlichen Betriebsteil iSv. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG ausgehen zu können (vgl. BAG 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27, zu III 1 der Gründe).

    Daher konnte dahinstehen, ob ein Betriebsteil auch unabhängig von der Zahl der in ihm Beschäftigten auf Grund anderer Umstände, insbesondere seiner Bedeutung für den Gesamtbetrieb, als wesentlicher Betriebsteil angesehen werden kann (ebenfalls offen gelassen von BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237, zu B II 3 c der Gründe; 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - aaO, zu III 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Dies beurteilt sich nach den Anforderungen des § 17 Abs. 1 KSchG (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Dort ist eine Betriebseinschränkung iSd. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 vH der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - zu C III 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27) .
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5054
LAG Köln, 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86 (https://dejure.org/1987,5054)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86 (https://dejure.org/1987,5054)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 9 Sa 1288/86 (https://dejure.org/1987,5054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensbegriff; Schaden; Betriebsstillegung; Arbeitsverhältnis; Langfristig; Unkündbar; Kündigung; Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 1467
  • ZIP 1990, 1426
  • NZA 1987, 668 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt.
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