Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,996
BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88 (https://dejure.org/1990,996)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1990 - V ZR 249/88 (https://dejure.org/1990,996)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - V ZR 249/88 (https://dejure.org/1990,996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 108
  • NJW 1990, 1177
  • NJW-RR 1990, 688 (Ls.)
  • ZIP 1990, 298
  • MDR 1990, 528
  • DNotZ 1990, 559
  • WM 1990, 345
  • BB 1990, 587
  • DB 1990, 729
  • JR 1990, 461
  • JR 1990, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Dieser Auslegung, die in Anbetracht der überregionalen Verwendung der Formularurkunde uneingeschränkter revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (BGHZ 98, 256, 258) [BGH 19.09.1986 - V ZR 72/85], folgt der Senat nicht.

    Maßgebend ist der Sinn, der sich einem durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Sicherungsgeber aus dem objektiven Inhalt der Formularregelung erschließt (vgl. BGHZ 79, 117, 118/119; 98, 256, 260).

  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Ein solcher Sicherungsgeber aber muß die Klausel nicht dahin verstehen, daß er - nach Fälligkeit des abgetretenen Rückgewähranspruchs - mit seinem Grundstück über Betrag und Zinsen der bestellten Grundschuld hinaus haften soll (ebenso BGH Urt. v. 3. Dezember 1987, III ZR 261/86, NJW 1988, 707, 708 für den ähnlichen Fall der dieselbe Forderung wie die Grundschuld sichernden persönlichen Haftungsübernahme durch den Eigentümer; anders wohl BGHZ 99, 274, 280).
  • OLG Koblenz, 15.04.1988 - 10 U 1743/86
    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben; das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen (Urteilsabdruck in WM 1988, 1049 = ZIP 1988, 1109).
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Ein solcher Sicherungsgeber aber muß die Klausel nicht dahin verstehen, daß er - nach Fälligkeit des abgetretenen Rückgewähranspruchs - mit seinem Grundstück über Betrag und Zinsen der bestellten Grundschuld hinaus haften soll (ebenso BGH Urt. v. 3. Dezember 1987, III ZR 261/86, NJW 1988, 707, 708 für den ähnlichen Fall der dieselbe Forderung wie die Grundschuld sichernden persönlichen Haftungsübernahme durch den Eigentümer; anders wohl BGHZ 99, 274, 280).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Maßgebend ist der Sinn, der sich einem durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Sicherungsgeber aus dem objektiven Inhalt der Formularregelung erschließt (vgl. BGHZ 79, 117, 118/119; 98, 256, 260).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 79/87

    Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf Rückgewähr vorrangiger Grundschulden

    Auszug aus BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88
    Die Abtretung der Rückgewähransprüche an den Gläubiger der nachrangigen Grundschuld kann entweder zur Verstärkung dieser Sicherheit oder zur Erhöhung des Sicherungsumfanges im Interesse der Ausweitung des Kreditrahmens dienen (BGHZ 104, 26, 29 f).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Ob dies im Hinblick darauf, daß der Rückgewähranspruch in der Kreditsicherungspraxis vor allem als zusätzliche Sicherheit eines nachrangigen Grundpfandgläubigers (vgl. BGHZ 104, 26, 29; Senatsurt. v. 19. Januar 1990, V ZR 249/88 - für BGHZ vorgesehen; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Band II § 28 IV 2, S. 440; Staudinger/Scherübl, BGB 12. Aufl. § 1191 Rdn. 62) mittelbar auch für den Sicherungsgeber besondere Bedeutung erlangt hat, für alle denkbaren Vertrags- oder Fallgruppen gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung;

    Jedenfalls ist nach dem im Individualrechtsstreit gemäß § 5 AGBG anzuwendenden Grundsatz der sog. kundengünstigen Auslegung (dazu z.B. BGHZ 110, 108, 112) davon auszugehen, daß der Kunde die Erklärung des AGB-Verwenders in dem Sinne verstehen darf, dieser wolle dafür einstehen, daß das Fahrzeug die Garantiefrist ohne Mangel überstehe.
  • OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 9 U 204/02

    Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr der vorrangig eingetragenen Grundschuld:

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 = WM 1990, 345 = NJW 1990, 1177), auf die sich das Landgericht berufe, trage die landgerichtliche Entscheidung nicht.

    Die Klägerin weist jedoch zu Recht darauf hin, dass das Landgericht seine Entscheidung, die Klausel Ziff. 1 a der Sicherungszweckerklärung vom 8.2.1996 sei überraschend im Sinne des § 3 AGBG und daher nicht Vertragsbestandteil geworden, nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 f = WM 1990, 345 = ZIP 1990, 298) stützen kann.

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsfinanzierung in Allgemeinen

    Die Auslegung des Berufungsgerichts unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, denn das Berufungsgericht stellt entscheidend auf die von der Klägerin verwendeten Allgemeinen Darlehensbedingungen im Hypothekengeschäft und den für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Verwendungen bestimmten Formularvertrag ab, der über den Bereich eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus verwendet wird (BGHZ 98, 256, 258 [BGH 19.09.1986 - V ZR 72/85] m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 19. Januar 1990 - V ZR 249/88, WM 1990, 345, 346).
  • LAG Bremen, 23.08.1994 - 1 Sa 171/93

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Bewährungsaufstieg zum

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht