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   BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89   

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https://dejure.org/1989,1278
BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89 (https://dejure.org/1989,1278)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1989 - II ZR 43/89 (https://dejure.org/1989,1278)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1989 - II ZR 43/89 (https://dejure.org/1989,1278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung eines gewährten Gesellschafterdarlehens mangels Zinszahlungen sowie eigenkapitalersetzende Funktion - Kreditunwürdigkeit einer Gesellschaft im Zeitpunkt des Stehenlassens des Gesellschafterdarlehens - Auswirkungen von Rangrücktrittserklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30, § 31
    Anspruch des Gesellschafters auf Rückzahlung eines "stehengelassenen" Gesellschafterdarlehens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 290
  • ZIP 1990, 98
  • MDR 1990, 603
  • WM 1990, 182
  • BB 1990, 164
  • DB 1990, 266
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Ist es nämlich unstreitig oder erwiesen, daß ein Gesellschafterdarlehen Eigenkapital ersetzt hat, so trifft die Beweislast für den nachträglichen Wegfall der eigenkapitalersetzenden Funktion grundsätzlich denjenigen, der sich auf diesen Wegfall beruft, im Falle der Geltendmachung des Darlehensrückzahlungsanspruchs durch den Gesellschafter also diesen (vgl. BGHZ 90, 370, 381; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 7. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 46; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 7. Aufl. 2. Bearb. Ergänzungsbd. § 32 a, 32 b Rdnr. 62; Roth, GmbHG 2. Aufl. § 32 a Anm. 2.5; a.A. Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbHG 12. Aufl. § 32 a/b Rdnr. 51).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung besteht die Rückzahlungssperre für eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen so lange und so weit die von dem Gesellschafter zur Verfügung gestellten Mittel zum Ausgleich einer Unterbilanz und auch einer weitergehenden Überschuldung dienen (vgl. BGHZ 76, 326, 335; 81, 311, 318 [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; 365, 367).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Der tragende Grund für die Qualifizierung von Gesellschafterleistungen als eigenkapitalersetzend ist nach dieser Rechtsprechung sowohl bei der ersten Gewährung solcher Leistungen als auch bei ihrem späteren Stehenlassen der gleiche: Muß der Gesellschafter erkennen, daß die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig ist, so muß er ihr entweder seine weitere Unterstützung versagen und dadurch die Liquidation der Gesellschaft herbeiführen oder er hat, wenn er sich zur Fortsetzung seiner Hilfe entschließt, diese der Gesellschaft auf eigene Gefahr zu belassen, bis ihr Stammkapital wieder nachhaltig auf andere Weise gedeckt ist (vgl. statt aller BGHZ 81, 252, 257 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung besteht die Rückzahlungssperre für eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen so lange und so weit die von dem Gesellschafter zur Verfügung gestellten Mittel zum Ausgleich einer Unterbilanz und auch einer weitergehenden Überschuldung dienen (vgl. BGHZ 76, 326, 335; 81, 311, 318 [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; 365, 367).
  • BGH, 11.05.1987 - II ZR 226/86

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals - Versagung des

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Es ist in diesem Falle Sache der Gesellschaft, die dem klagenden Gesellschafter nicht mehr zugänglichen Jahresabschlüsse vorzulegen und darzulegen, daß sich ihre Verhältnisse seit dem letzten vorzulegenden Jahresabschluß nicht verbessert haben (vgl. auch Sen.Urt. v. 11. Mai 1987 - II ZR 226/86, WM 1987, 1040, 1041).
  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70

    Wirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters von anderen Gesellschaftern

    Auszug aus BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89
    Zwar kann, wie der Senat an anderer Stelle ausgesprochen hat (Urt. v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, WM 1972, 931, 933), die Gewährung von Vorteilen nur an einzelne Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch der nicht begünstigten Gesellschafter auf eine entsprechende Ausgleichsleistung begründen.
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Krise ist nach der Legaldefinition des § 32a Abs. 1 Satz 1 GmbHG der Zeitpunkt, in dem ein Gesellschafter der Gesellschaft als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital statt eines Darlehens gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, und BGH-Urteil vom 27. November 1989 II ZR 43/89, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1990, 98), wobei nach den zu §§ 30, 31 GmbHG entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BGH-Urteil vom 13. Juli 1992 II ZR 269/91, BGHZ 119, 201, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2891 unter II.3. der Gründe) und über § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG das Stehenlassen eines Gesellschafterdarlehens in der Krise gleichgestellt wird.

    In dieser Situation hatten die Kläger --wie das FG zutreffend festgestellt hat-- nur die Wahl, entweder auf alsbaldiger Rückzahlung der Darlehen zu bestehen und damit die Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen oder dem Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise, die es ohne Zufuhr von neuem Eigenkapital aus eigener Kraft nicht mehr hätte bewältigen können, ihre schon früher gewährten Hilfen auch modifiziert bis zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Gesundung zu belassen (vgl. BGH-Urteil in ZIP 1990, 98).

    Etwas anderes würde nur für den Fall gelten, dass die S-GmbH das Stammkapital wiederhergestellt und darüber hinaus so viel Überschuss erzielt hätte, dass sie die von den Klägern gewährten Darlehen ohne Antastung des Stammkapitals hätte zurückzahlen können (vgl. BGH-Urteil in ZIP 1990, 98).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Denn hat der anfechtende Verwalter für einen bestimmten Zeitpunkt den ihm obliegenden Beweis der Zahlungseinstellung des Schuldners geführt, muß der Anfechtungsgegner grundsätzlich beweisen, daß diese Voraussetzung zwischenzeitlich wieder entfallen ist (ebenso zum nachträglichen Wegfall einer Eigenkapitalersatzfunktion von Gesellschafterdarlehen BGH, Urt. v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, NJW 1989, 1219, 1220; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, NJW-RR 1990, 290, 291).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auf derselben Linie liegen diejenigen Urteile, die ausdrücklich auf die Entscheidung abstellen, die dem Gesellschafter abverlangt wird, der erkennen muß, daß die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig sein wird (s. dazu BGHZ 81, 252, 257 und Urt. v. 27. November 1988 - II ZR 43/89, WM 1990, 182, 183 [BGH 27.11.1989 - II ZR 43/89] li. Sp.).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90

    Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen

    Die Veranlassung der weiteren Darlehensgewährung durch das Gesellschaftsverhältnis setzt danach zunächst die Möglichkeit voraus, den Darlehensbetrag zurückzuerlangen (vgl. BGH-Urteile vom 27. November 1989 II ZR 43/89, Betriebs-Berater - BB - 1990, 164; vom 5. Februar 1990 II ZR 114/89, Der Betrieb - DB - 1990, 926; vom 24. September 1990 II ZR 174/89, DB 1990, 2365).

    Die Möglichkeit, das Darlehen abzuziehen, setzt ferner voraus, daß der Gesellschafter von der Gefährdung seiner Forderung, d. h. von der Krise der Gesellschaft, Kenntnis hat (vgl. BGH-Urteile in DB 1990, 2365, und in BB 1990, 164).

  • BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03

    Anforderungen an den Nachweis des Eigenkapitalersatzcharakters einer Leistung auf

    Ist danach im letzten Jahr vor Anbringung des Insolvenzantrags - oder dem nach § 6 AnfG gleichstehenden Zeitpunkt - von der Gesellschaft eine Leistung auf ein Gesellschafterdarlehen erbracht worden, das zuvor eigenkapitalersetzenden Charakter gehabt hat, ist dem Gesellschafter - anders als im Geltungsbereich der sog. Rechtsprechungsregeln (Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; BGHZ 90 aaO S. 381) - der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt eine Krise nicht mehr bestanden hat; im Interesse des von dem Gesetzgeber mit der Schaffung der §§ 32 a und b GmbHG und der zugehörigen Anfechtungsvorschriften beabsichtigten Gläubigerschutzes wird in diesem Fall der Eigenkapitalersatzcharakter der Gesellschafterhilfe für den Zeitpunkt der Leistung unwiderleglich vermutet.
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Nur in diesem Zusammenhang, d.h. bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Krise", kann den Konditionen der Finanzierungsmaßnahme und damit auch der Unentgeltlichkeit einer Bürgschaftsübernahme Bedeutung zukommen (vgl. --zu Darlehenskonditionen bei Gesellschafterdarlehen-- BGH, Urteil vom 27. November 1989 II ZR 43/89, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1990, 98, unter 2. der Gründe; von Gerkan/Hommelhoff, a.a.O., Nr. 3.3.5; Hachenburg/Ulmer, a.a.O., § 32a Rdnr. 54; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 14. Aufl., § 32a/b Rdnr. 24; zweifelnd: Scholz/ K. Schmidt, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl., § 32a, b Rdnr. 37).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Seiner Auffassung, die Klägerin habe die von der Beklagten behauptete Kreditunwürdigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht substantiiert bestritten, hält die Revision zu Recht entgegen, daß die im Grundsatz für die Entstehungsvoraussetzungen der Eigenkapitalfunktion darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Sen.Urteile v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, WM 1989, 60, 61; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.) ihrerseits zu der behaupteten Kreditunwürdigkeit nicht substantiiert vorgetragen habe.
  • OLG Frankfurt, 23.06.1992 - 5 U 69/90

    Eigenkapitalersetzende Hingabe von Darlehen durch einen Gesellschafter

    Zur Darlegungs- und Beweislast vgl. BGH NJW 1989 S. 1219, 1220; NJW-RR 1990 S. 290, 291; v. Gerkan , GmbHR 1990 S. 384, 388.

    BGH DB 1990 S. 266 = NJW-RR 1990 S. 290, 291.

    BGH DB 1990 S. 266 = NJW-RR 1990 S. 290, 291 f.; DB 1980 S. 1159 = NJW 1980 S. 1524, 1526.

  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des

    Vielmehr kommt hinzu, dass der Insolvenzschuldnerin keine positive Fortführungsprognose zu stellen war, da die Ertragsaussicht fehlte (BGH NJW 1992, 1169; ZIP 1990, 98; Lutter/Hommelhoff §§ 32a/b Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 6 U 245/92

    Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH nach § 43 GmbHG

    Daß die Gemeinschuldnerin bei Rückzahlung des angeblichen Überbrückungskredits am 05.07.1990 nicht mehr kreditunwürdig und auch nicht mehr konkursreif war, also die eigenkapitalersetzende Funktion der Überbrückungskredite entfallen war, muß der Beklagte darlegen und beweisen (vgl. BGH WM 1990, 182, 184).

    Von einem Stehenlassen der Mittel kann nur die Rede sein, wenn der Gesellschafter sie der Gesellschaft über den Zeitpunkt hinaus beläßt, bis zu dem er sie nach Eintritt der Krise unter Berücksichtigung einer zur Beurteilung der Lage und Vorbereitung seiner Entscheidung angemessenen Frist hätte abziehen können (vgl. BGH WM 81, 870; 90, 182, 183; 90, 2041, 2042).

  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

  • OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 U 21/05

    Rückgewähr von auf Kapital ersetzende Darlehen erbrachten Leistungen;

  • OLG Dresden, 09.12.2003 - 2 U 1530/03

    GmbH-Satzungsklausel betreffend die Erstattungspflicht der Gesellschafter bei

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1993 - 5 M 748/93

    Anspruch der beamteten Lehrerin auf Dienstbefreiung zur Wahrnehmung von

  • OLG Dresden, 22.06.2006 - 2 U 326/06

    Kreditunwürdigkeit; Krise; Erkennbarkeit einer Krise

  • OLG Celle, 14.07.1999 - 9 U 332/98

    "Stehenlassen" der Provisionsforderung als eigenkapitalersetzend ; Aufrechnung

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