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   BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90   

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BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1936)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1991 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1936)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Eröffnung einer Annexzuständigkeit kraft Sachzusammenhangs - Vorausgehen einer Werbung vor dem Vertragsabschluß in dem Staat des Wohnsitzes des Verbrauchers - Bezug des Gegenstandes des Rechtsstreits auf ...

  • unalex.eu

    Art. 13 EuGVÜ
    Begriff des Verbrauchers - Nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnende Geschäfte

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1632 (Ls.)
  • ZIP 1991, 1209
  • WM 1991, 360
  • WM 1993, 1109
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    Ob diese Voraussetzung hier erfüllt ist, kann der Senat - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 22. November 1978 (Rs 33/78 = EuGHE 1978, 2183, 2193) und vom 9. Dezember 1987 (Rs 218/86 = RIW 1988, 136, 137)- nicht zweifelsfrei beantworten.

    Auch das läßt sich im Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urteil vom 22. November 1978 - Rs 33/78 = EuGHE 1978, 2183, 2194) nicht von vornherein bejahen.

  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    In seinem Urteil vom 27. September 1988 (Rs 189/87 = EuGHE 1988, 5565, 5585) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, daß ein Gericht, das nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ für die Entscheidung über eine auf deliktische Ansprüche gestützte Klage zuständig sei, über die Klage nicht auch unter anderen, nicht deliktischen Gesichtspunkten entscheiden könne.

    Eine solche Schlußfolgerung ist nicht einmal in bezug auf Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ zwingend; so könnten etwa die engen Bindungen, die ein Vertrag schafft, dafür sprechen, sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vor das Gericht zu bringen, das zur Entscheidung über die vertraglichen Ansprüche berufen ist (vgl. Schlußanträge Darmon Rs 189/87 = EuGHE 1988, 5565, 5577; Geimer IPrax 1986, 80, 82; ders. in Zöller, ZPO, 16. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rdn. 6; Kommission Rs 189/87 = EuGHE 1988, 5565, 5571; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., Art. 5 Rdn. 39; Mansel IPrax 1989, 84, 85; anders Gottwald IPrax 1989, 272, 274; Welter WuB VII B 1. Art. 5 EuGVÜ 1.89).

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    Auf der Grundlage der bisherigen tatrichterlichen Feststellungen ist es nur in Anwendung dieser Bestimmung möglich, die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - die der revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (BGHZ 44, 46, 47 ff.) [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] - umfassend zu bejahen.
  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    Im Hinblick auf Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erkannt, daß der Vertragsbegriff EuGVÜ-autonom auszulegen ist (Urteil vom 22. März 1983 - Rs 34/82 = EuGHE 1983, 987, 1002) und daß zu den Ansprüchen aus einem Vertrag grundsätzlich Schadensersatzansprüche aus einer Vertragsverletzung gehören (Urteil vom 8. März 1988 - Rs 9/87 = EuGHE 1988, 1539, 1555).
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    Im Hinblick auf Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erkannt, daß der Vertragsbegriff EuGVÜ-autonom auszulegen ist (Urteil vom 22. März 1983 - Rs 34/82 = EuGHE 1983, 987, 1002) und daß zu den Ansprüchen aus einem Vertrag grundsätzlich Schadensersatzansprüche aus einer Vertragsverletzung gehören (Urteil vom 8. März 1988 - Rs 9/87 = EuGHE 1988, 1539, 1555).
  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
    Ob diese Voraussetzung hier erfüllt ist, kann der Senat - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 22. November 1978 (Rs 33/78 = EuGHE 1978, 2183, 2193) und vom 9. Dezember 1987 (Rs 218/86 = RIW 1988, 136, 137)- nicht zweifelsfrei beantworten.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung seiner Person als Verbraucher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auf entsprechende Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1987 - II ZR 71/86 - WM 1987, 883; vgl. auch Vorlagebeschluß vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90 - WM 1991, 360) hat der Europäische Gerichtshof aber für den Bereich des - hier allerdings nicht einschlägigen - EUGVÜ eine Ausdehnung der Entscheidungskompetenz eines für deliktische Ansprüche zuständigen Gerichts auf andere, nicht deliktische Gesichtspunkte verneint.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Weiter trifft die Annahme des Berufungsgerichts zu, dass regelmäßig ein Verbrauchervertrag vorliegt, wenn eine natürliche Person einen Unternehmer beauftragt, ihr Privatvermögen zu verwalten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 f).

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung ihrer Person als Verbraucherin nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).

  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Der Senat hat mit Beschluß vom 29. Januar 1991 (WM 1991, 360) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg einige Fragen zur Auslegung des Art. 13 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung ihrer Person als Verbraucherin nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung seiner Person als Verbraucher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung seiner Person als Verbraucher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Insbesondere steht das Vorliegen eines Gewinninteresses der Einordnung seiner Person als Verbraucher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90, ZIP 1991, 1209, 1210; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, 2009, Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG Richtlinie des Rats über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Rn. 11).
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

    Die Absicht, durch die Geschäfte Gewinn zu erzielen, begründet für sich allein weder eine berufliche noch eine gewerbliche Tätigkeit (BGH WM 1991, 360).

    Insbesondere traf die dem EuGH vom Bundesgerichtshof vorgelegte Frage, ob Botenstellung eine Niederlassungseigenschaft begründen kann (WM 1991, 360) nicht den vorliegenden Fall.

  • OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91

    Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen

    Hiernach bedürfen weitere Tatbestandsmerkmale in Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 EuGVÜ im gegebenen Falle keiner Prüfung mehr, nämlich die Frage, ob zu den "Verbrauchern" auch der Teilnehmer an spekulativen Termingeschäften zählt und ob der zwischen dem Kläger und der beklagten ... geschlossene Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ zum Gegenstand hat (vgl. Vorlagebeschluß des BGH WM 1991, 360 f).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 251/07

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands in

  • OLG Köln, 05.11.2003 - 13 U 12/03

    Prozessualer Schutz des Art. 13 EuGVÜ; Luxemburger Auslegungsprotokoll -

  • OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00

    EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 12 W 193/01
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