Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.1992 - C-214/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1256
EuGH, 10.03.1992 - C-214/89 (https://dejure.org/1992,1256)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - C-214/89 (https://dejure.org/1992,1256)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - C-214/89 (https://dejure.org/1992,1256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Powell Duffryn / Petereit

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 17, in der Fassung des Beitrittsübereinkommens von 1978
    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Begriff - Autonome Auslegung - In der Satzung einer Aktiengesellschaft enthaltene ...

  • EU-Kommission

    Powell Duffryn / Petereit

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und in Handelssachen durch den Gerichtshof; Begriff der Gerichtsstandsvereinbarung i.S.v. Art. 17 Brüsseler Übereinkommen; ...

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen vom 27.09.1968 Art. 17

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Begriff - Autonome Auslegung - In der Satzung einer Aktiengesellschaft enthaltene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gunterreiner.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel in der Satzung einer AG

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Gerichtsstandsvereinbarung - In der Satzung einer Aktiengesellschaft enthaltene Klausel.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1671
  • ZIP 1992, 472
  • WM 1992, 943
  • DB 1992, 1039
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
    24 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76 (Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7) festgestellt hat, sollen die Formerfordernisse des Artikels 17 gewährleisten, daß die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht.
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
    14 Der Begriff der Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Artikels 17 ist deshalb, wie der Gerichtshof aus analogen Gründen insbesondere hinsichtlich der Wendung "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" sowie anderer Begriffe in Artikel 5 des Übereinkommens entschieden hat, die als Kriterium für besondere Zuständigkeiten dienen (vgl. Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, Randnummern 9 und 10), als autonomer Begriff anzusehen.
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
    12 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Tessili, Slg. 1976, 1473) ausgeführt hat, gebührt keiner dieser beiden Möglichkeiten unter Ausschluß der anderen der Vorrang, da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann; hierbei ist jedoch dessen volle Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt der Ziele des Artikels 220 EWG-Vertrag sicherzustellen.
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteile Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 37, und Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 31).

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 31).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    aa) Voraussetzung für das Vorliegen einer wirksamen, in seinen Merkmalen autonom zu bestimmenden Gerichtsstandsvereinbarung (EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, NJW 1992, 1671 Rn. 13 f. - Powell Duffryn) ist nach Art. 23 Abs. 1 EuGVVO - in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den zuvor schon nach Artikel 17 des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (BGBl. II 1972 S. 774; EuGVÜ) geltenden Anforderungen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-533/07, NJW 2009, 1865 Rn. 48 ff. - Falco Privatstiftung; BGH, Urteil vom 30. März 2006 - VII ZR 249/04, BGHZ 167, 83 Rn. 14) - das tatsächliche Vorliegen einer Willenseinigung zwischen den Parteien über eine die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts begründende Abrede oder Klausel, welche klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

    Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer

    (1) Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 LugÜ beziehungsweise Art. 25 Abs. 1 EuGVVO wirksam zustande gekommen ist, ist durch autonome Auslegung der in diesen Bestimmungen aufgeführten Merkmale ohne Berücksichtigung der Anforderungen und Begriffsverständnisse der einzelnen nationalen Rechte zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, NJW 1992, 1671 Rn. 13 f. - Powell Duffryn; Senatsurteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14, aaO Rn. 31; Oberster Gerichtshof, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 2 Ob 280/05y, aaO; schweizerisches Bundesgericht, BGE 139 III, 345, 347; Urteil vom 31. Juli 2013 - 4A_149/2013, aaO S. 3; jeweils mwN).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Aus dem klaren Wortlaut von Artikel 21 EuGVÜ ergibt sich, dass es dem zuerst angerufenen Gericht obliegt, über seine Zuständigkeit zu entscheiden, im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung einer Gerichtsstandsvereinbarung, die vor ihm geltend gemacht wird und die als autonomer Begriff anzusehen ist, der allein anhand des Tatbestands des Artikels 17 zu beurteilen ist (Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89, Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-421/18

    Ordre des avocats du barreau de Dinant

    In der Folge wandte der Gerichtshof diese Rechtsprechung im Urteil Powell Duffryn(25) entsprechend an und stellte fest, dass die Satzung einer Gesellschaft als Vertrag anzusehen ist, der sowohl die Beziehungen zwischen den Aktionären als auch die Beziehungen zwischen diesen und der von ihnen gegründeten Gesellschaft regelt.

    25 Urteil vom 10. März 1992 (C-214/89, EU:C:1992:115).

    26 Vgl. Urteil vom 10. März 1992, Powell Duffryn (C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 16 bis 18).

    27 Vgl. Urteil vom 10. März 1992, Powell Duffryn (C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 19).

    35 Urteil vom 10. März 1992 (C-214/89, EU:C:1992:115).

    47 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1992, Powell Duffryn (C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Es soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 10.03.1992, C-214/89, Rn. 31 bei juris - Powell Duffryn ; OLG Bamberg, Urteil vom 24.04.2013, 3 U 198/12 , Rn. 44 f. bei juris).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Außerdem ist die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Sache des nationalen Gerichts, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89, Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745, Randnr. 37).
  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger

    Nach den Erfordernissen des Art. 25 EuGVVO ist die Geltung einer Gerichtsstandsvereinbarung allerdings auf diejenigen Rechtsstreitigkeiten beschränkt, die ihren Ursprung in dem Rechtsverhältnis haben, anlässlich dessen die Vereinbarung geschlossen wurde dies soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich derer die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, ZIP 2015, 2043, Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide ; EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, Slg 1992, I-1745, Rn. 31 - Powell Duffryn , zu Art. 17 EuGVÜ).

    Gegen die Annahme eines Finanzierungspaketes spricht bei alledem nicht, dass die Rechtsprechung des EuGH es im Sinne eines Überrumpelungsschutzes vermeiden will, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich derer die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, ZIP 2015, 2043, Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide ; EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, Slg 1992, I-1745, Rn. 31 - Powell Duffryn , zu Art. 17 EuGVÜ).

    Dies hat der EuGH am Beispiel einer in der Satzung einer Gesellschaft enthaltenen Gerichtsstandsklausel hinsichtlich einer künftigen, aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchem entspringenden Rechtsstreitigkeit entschieden (vgl. Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, Slg 1992, I-1745, Rn. 32 - Powell Duffryn , zu Art. 17 EuGVÜ).

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 249/04

    Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Architektenvertrag bei im EG-Ausland zu

    Die vorgeschriebene Schriftform soll gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, Urteile vom 10. März 1992 - Rs. C-214/89, NJW 1992, 1671, 1672 Tz. 24 und vom 9. November 2000 - Rs. C-387/98, NJW 2001, 501, 502, Tz. 13 m. Nachw.).
  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche

    Es soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich derer die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (zu Art. 17 EuGVÜ EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - C-214/89, Slg. 1992, I-1745 Rn. 31 = ZIP 1992, 472, 474 - Powell Duffryn; Urteil vom 21. Mai 2015- C-352/13, ECLI:EU:C:2015:335, ZIP 2015, 2043 Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide; vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1993 - II ZR 155/92, BGHZ 123, 347 Rn. 8 ff.).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für Streitigkeiten im Zusammenhang

  • EuGH, 18.11.2020 - C-519/19

    DelayFix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

  • OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14

    Internationale Zuständigkeit bei Inanspruchnahme einer schweizer Bank durch einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • BGH, 11.10.1993 - II ZR 155/92

    Gerichtsstandklausel einer AG-Satzung

  • EuGH, 07.02.2013 - C-543/10

    Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Castelletti

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 40/04

    Vereinbarung des Verfrachters im Konnossement; Vorrang der Individualvereinbarung

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 59/00

    "Produktvermarktung"; Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach dem

  • LG Dortmund, 29.04.2013 - 13 O (Kart) 23/09

    Vorlagefrage an EuGH, ob Schieds- und Gerichtsstandsklauseln bei auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98

    Coreck

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10

    Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
  • LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13

    Vereinbarung über den Gerichtsstand hinsichtlich Zuständigkeit i.R.v.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15

    Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02

    Gasser

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17

    Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18

    Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung

  • OLG München, 25.06.1999 - 23 U 4834/98

    Internationale Zuständigkeit; Luganer Übereinkommen; Sondergerichtsstand;

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21

    AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art)

  • OLG Saarbrücken, 30.05.2007 - 1 U 652/03

    Internationale Zuständigkeit bei Honorarprozess

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-366/13

    Profit Investment SIM

  • LG München I, 13.04.2006 - 5 HKO 4326/05

    Satzungsregelung zur ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-106/95

    Mainschiffahrts-Genossenschaft eG (MSG) gegen Les Gravières Rhénanes SARL. -

  • LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-294/02

    Kommission / AMI Semiconductor Belgium (früher Alcatel Microelectronics) -

  • LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 24/11

    Möbelbeschlag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht