Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90   

Granulat

Handelsrechtlichen Gattungskauf, Sachmängelgewährleistung bei aliud nach Erfüllung der Rügeobliegenheit, § 378 HGB, § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>;

(Hinweis zur Schuldrechtsreform: die Abgrenzung zwischen Sachmangel und Aliudlieferung fällt nun gem. § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02> weg)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 325, § 326, § 459, § 480: HGB § 377, § 378: ZPO § 263

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gattungskauf als Handelsgeschäft: Sachmängelhaftung bei einer genehmigungsfähigen Falschlieferung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gleichbehandlung von Schlechtlieferung und genehmigungsfähigem aliud beim Gattungskauf unter Kaufleuten, nicht aber im Bereich privater Kaufverträge

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen zum kleinen Schadensersatz als Klageänderung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Falschlieferung und Mängelhaftung beim Handelskauf (Gattungskauf)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung des Sachmängelrechts auf Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Gattungs-Handelskauf

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 115, 286
  • NJW 1992, 566
  • ZIP 1992, 477
  • MDR 1992, 231
  • WM 1992, 147
  • BB 1992, 23
  • DB 1992, 207
  • JR 1992, 328



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05  

    Bankrecht - Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen?

    Darüber hinaus lässt die Würdigung des prozessualen Verhaltens des Beklagten zu 3) durch das Berufungsgericht, zu dessen abweichender Bewertung der Senat befugt ist (vgl. BGHZ 115, 286, 290; BGH, Urteil vom 17. Mai 2002 - V ZR 123/01, aaO), auch unberücksichtigt, dass für ihn kein Anlass bestand, sein diesbezügliches Vorbringen in der Berufungsinstanz zu vertiefen.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02  

    Verfahrensrecht - Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Im Licht der von dem Kläger gegen die Verwertbarkeit der Bilanzen erhobenen Einwände ist dieses - als Prozeßerklärung einer uneingeschränkten Auslegung durch das Revisionsgericht zugängliche (BGHZ 115, 286, 290; BGH, Urt. v. 9. Mai 1990 - VIII ZR 237/89, NJW 1990, 2683 f. jew. m.w.N.) - Vorbringen des Beklagten ersichtlich dahin zu verstehen, daß der Zeuge die ihm unterbreiteten Belege vor Erstellung der Bilanz einer Kontrolle auf Richtigkeit und Vollständigkeit unterzogen hat.
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03  

    Immobilienmakler - Beauftragung des Maklers auch mit Vertragsverhandlungen

    Dies stand ihnen (auch), ohne daß hierzu die Zustimmung der Beklagten nach § 263 ZPO erforderlich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 9. Oktober 1991, VIII ZR 88/90, NJW 1992, 566), frei; ob sie, worauf die Revision abhebt, unbeschadet des Weiterverkaufs den durch die Nichterfüllung des ganzen Vertrags entstandenen Schaden ("großer Schadensersatz") hätten geltend machen können, kann dahinstehen.
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