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   BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91   

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https://dejure.org/1992,2057
BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,2057)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1992 - II ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,2057)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,2057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalanleger - Treuhand - Treuhandkommanditist - Kommanditist - Publikums - KG - Piublikumsmommanditgesellschaft - Mittelfreigabekriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 161
    Haftung von Kapitalanlegern bei Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaft nach Maßgabe von Mittelfreigabekriterien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 161
    Haftung von Kapitalanlegern im Konkurs einer Publikums-KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 930
  • ZIP 1992, 836
  • MDR 1992, 756
  • WM 1992, 685
  • DB 1992, 1283
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91
    Der Anspruch der H. gegen die Treugeber, von dieser Schuld befreit zu werden, hat sich mit Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen in einen in die Masse fallenden Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BGHZ 57, 78, 81).
  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91
    Gemäß § 151 BGB reichte es deshalb aus, daß der Annahmewille hinsichtlich der Offerte der persönlich haftenden Gesellschafterin nach außen eindeutig durch die Annahme der Beitrittserklärung der Treugeber hervortrat (vgl. BGHZ 74, 352, 356).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91
    Denn die Vereinbarung mit der persönlich haftenden Gesellschafterin der R. KG über die Erweiterung von Einlage und Haftsumme ergibt sich aus Gesellschafts- und Treuhandvertrag, die, da es sich um das Vertragswerk einer Publikumsgesellschaft handelt, vom Revisionsgericht selbständig - nach objektivem Erklärungsbefund - auszulegen sind (vgl. Sen.Urt. v. 16. November 1981 - II ZR 213/80, WM 1982, 40, 41 = ZIP 1982, 54).
  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 247/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis

    Auszug aus BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91
    Die Revision greift sie unter Bezugnahme auf das dieselbe Gesellschaft betreffende Urteil des Senats vom 10. Juni 1991 (II ZR 247/90, WM 1991, 1502, 1503 = ZIP 1991, 1211) mit dem Hinweis an, daß die Verzugszinsen nicht zum Ausgleich eines Verzugsschadens, sondern als "Druckmittel" gedacht waren, um die pünktliche Zahlung der Raten sicherzustellen.
  • BGH, 18.11.1985 - II ZR 51/85

    Steuerliche Verlustzuweisung als wesentliche Bedingung für

    Auszug aus BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91
    Wie der Senat schon in dem dasselbe Abschreibungsprojekt betreffende Urteil vom 18. November 1985 (II ZR 51/85, WM 1986, 255, 256) ausgeführt hat, haben die Treugeber, als sie sich trotz andauernder Ungewißheit damit einverstanden erklärten, daß das Projekt durchgeführt wird, das Risiko bewußt auf sich genommen, daß das Projekt steuerrechtlich unter keine Einkunftsart fällt und aus diesem Grunde eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospekterstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798 Rn. 11; Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, ZIP 1992, 836, 839 ff.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).
  • KG, 11.12.2001 - 4 U 8633/00

    Zur Prospekthaftung einer Bank und zur Haftung der Kapitalanleger bei mittelbarer

    a) Die für Publikumsgesellschaften gebotene Auslegung nach objektiven Kriterien führt hier unter Berücksichtigung des gesamten Vertragswerks (bestehend aus dem im Prospekt bereits festgeschriebenen Gesellschaftsvertrag nebst Treuhandvertrag und Vertrag über die Mittelverwendung) zu der Einschränkung, daß der Beitritt der Treuhänderin für Rechnung der Anleger nur unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt ist, daß die Mittelfreigabekriterien erfüllt sind Das gebieten die Interessen der Anleger, die nach der Vertragsgestaltung gewahrt werden sollen Der Senat folgt der Rechtsprechung des BGH, der dies in einem insoweit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall angenommen hat (BGH WM 1991, 1502 = NJW 1991, 2906, WM 1992, 685 und DStR 1993, 365, sämtlich ein Anlagemodell betreffend) Dadurch, daß in einer besonderen Vereinbarung Mittelfreigabekriterien festgelegt sind, sollen die Anleger davor geschützt werden, daß die Mittel anderweit eingesetzt werden und verloren gehen Dem Treuhänder ist es deshalb verboten, die Gelder an die Kommanditgesellschaft weiterzuleben, bevor die Freigabekriterien vorliegen Es bedeutete darüber hinaus aber auch, daß die Treuhändern vor diesem Zeitpunkt ihre Einlageverpflichtung und die Haftsumme nicht für Rechnung der Treugeber um deren Zeichnungsbeträge erweitern durfte; denn nur auf diese Weise waren Vermögensnachteile der Treugeber ausgeschlossen, falls das Projekt scheiterte.

    Die Vereinbarung der Mittelfreigabekriterien sollte im Interesse der Treugeber sicherstellen, daß sie ihr Geld zurückerhielten, falls sich herausstellen sollte, daß die Kriterien endgültig ausgefallen und damit das Anlageprojekt gescheitert ist (BGH NJW-RR 1992, 930/931 li Sp. zu 2 b).

    Auch hat die TT GmbH keinen Anspruch auf Befreiung von ihrer Schuld gegenüber den Anlegern vor Eintritt der Bedingung (vgl. BGH NJW-RR 1992, 930/931 li Sp. unten).

  • BFH, 09.10.2001 - VIII B 30/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Mitunternehmerschaft - Treuhandverhältnis

    Sie betrifft die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und der Treuhandvereinbarung (vgl. u.a. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Februar 1992 II ZR 89/91, Der Betrieb --DB-- 1992, 1283, unter I. 2. d der Gründe; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 1986 VII R 193/82, BFHE 147, 200, BStBl II 1986, 872).

    Davon ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass die stillen Gesellschafter schon ihren Beitritt zur Gesellschaft nur unter dem Vorbehalt des Eintritts bestimmter, vom Treuhänder zu bestätigender Bedingungen erklären (vgl. dazu u.a. BGH-Urteile vom 19. November 1984 II ZR 47/84, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 1080, und in DB 1992, 1283, unter I. 2. d der Gründe).

  • LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 459/13

    Beweislast des Anlageinteressenten für Nichtübergabe des Prospekts und

    Allein der Hinweis auf einzelne Betriebskostenstudien aus den Jahren 2009 und 2012 kann ersichtlich nicht genügen (vgl. BGH, Urt. v. 24.02.1002 - II ZR 89/91; OLG Hamm, Urt. v. 09.03.2011 - 8 U 133/10, I-8 Z 133/10; 8 U 132/10, I-8 U 132/10).
  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

    Allein der Hinweis auf einzelne Betriebskostenstudien aus den Jahren 2009 und 2012 kann ersichtlich nicht genügen (vgl. BGH, Urt. v. 24.02.1002 - II ZR 89/91; OLG Hamm, Urt. v. 09.03.2011 - 8 U 133/10, I-8 Z 133/10; 8 U 132/10, I-8 U 132/10).
  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Die Treuhandkommanditistin und nicht der Anleger ist damit Träger der Kommanditistenrechte und -pflichten (vgl. BGHZ 76, 127, 130; BGH NJW 1980, 2708, 2709; BGHZ 104, 50, 55; BGH NJW-RR 1992, 930, 931 ff.; siehe auch OLG Düsseldorf ZIP 1991, 1494 ff.; Ebenroth u. a. - Strohn, HGB, 2001, § 171 Rn 120).
  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 169/13

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospekterstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798 Rn. 11; Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, ZIP 1992, 836, 839 ff.).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4 K 3143/12

    Schenkungsteuer: Gewährung eines zinslosen Darlehens - Freigebige Zuwendung trotz

    Da er unstreitig nicht selbst Gesellschafter der M-SA war, hätte eine Verpflichtung zur Zahlung der Einlage eine entsprechende vertragliche Vereinbarung erfordert (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Februar 1992 II ZR 89/91, NJW-RR 1992, 930).
  • LG Dortmund, 13.06.2014 - 3 O 306/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Dortmund, 17.10.2014 - 3 O 376/13

    Kein Schadensersatzanspruch nach Beitritt zu Schiffsfonds bei "Diagonallesen" des

  • LG Dortmund, 06.06.2014 - 3 O 394/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Dortmund, 11.09.2015 - 3 O 247/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der

  • LG Dortmund, 31.10.2014 - 3 O 450/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 485/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

  • LG Dortmund, 06.02.2015 - 3 O 467/13

    Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 407/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 35/15

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 397/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten im

  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 519/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • LG Dortmund, 07.10.2016 - 3 O 588/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der Verletzung von

  • LG Dortmund, 10.12.2015 - 12 O 19/14

    Rückabwicklung einer Beteiligung als Treugeber-Kommanditist an einer

  • LG Dortmund, 27.02.2015 - 6 O 40/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in

  • LG Dortmund, 19.11.2015 - 12 O 23/14

    Rückabwicklung der Beteiligung eines Treugeber-Kommanditisten an einer

  • LG Hamburg, 18.11.2015 - 322 O 317/14

    Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Anlageberatungsvertrages bzw. aus

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