Rechtsprechung
BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine Sozialplanabfindung bei einem Aufhebungsvertrag - Für die Einlegung der Berufung und ihrer Begründung zur Verfügung stehende Frist - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG §§ 112, 75
Sozialplanabfindungen: Unzulässiger Ausschluß von Mitarbeitern, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags ausscheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.05.1990 - 8 Ca 337/89
- LAG Hessen, 21.01.1992 - 5 Sa 1605/90
- BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 1403
- BB 1993, 1807
- DB 1993, 2034
- JR 1993, 528
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 27/88
Betriebseinschränkung: Begriff - Erheblichkeit der Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Mit Beschluß vom 27. Juni 1989 (- 1 ABR 27/88 -) hat das Bundesarbeitsgericht den Antrag der Beklagten abgewiesen.Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (…BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).
Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit dem Beschlußverfahren - 1 ABR 27/88 -, in dem der Antrag der Beklagten, festzustellen, daß der Sozialplan unwirksam ist, zurückgewiesen worden ist.
Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (…Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.
Wegen der Anfechtung des Sozialplans im Verfahren - 1 ABR 27/88 - befand sich die Beklagte bis zur Entscheidung in diesem Beschlußverfahren nicht in Schuldnerverzug (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
Teilunwirksamkeit eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).
Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Das Landesarbeitsgericht hatte über die Berufung des Klägers auch in der Sache zu entscheiden; eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht schied nach § 68 ArbGG aus (BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979).
- BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74
Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
Eingruppierung eines Laboringenieurs
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Danach liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, weil das Urteil als nicht mit Gründen versehen zu betrachten ist (§ 551 Nr. 7 ZPO), wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt (BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Wegen der Anfechtung des Sozialplans im Verfahren - 1 ABR 27/88 - befand sich die Beklagte bis zur Entscheidung in diesem Beschlußverfahren nicht in Schuldnerverzug (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82
Billigkeitskontrolle eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Die Betriebspartner und die Einigungsstelle dürfen dabei nach der Schwere der möglichen Nachteile und deren Vermeidbarkeit differenzieren (BAG Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 393/86
Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung bei Kündigung eines Arbeitnehmers …
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 und vom 28. April 1993, aaO).
- BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"
Liegt aber innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist eine mit Gründen versehene Entscheidung nicht vor, darf dies dem Berufungsführer nicht zum Nachteil gereichen (BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93
Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Es verstößt gegen § 75 BetrVG, wenn die Betriebspartner in einem Sozialplan solche Arbeitnehmer von Sozialplanansprüchen ausnehmen, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages ausgeschieden sind, den der Arbeitgeber im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung veranlaßt hat, wenn den vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern solche Ansprüche eingeräumt werden (im Anschluß an, BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang
Zu berücksichtigen ist weiter der Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Köln, 11.07.2023 - 4 Sa 359/23
Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Die Lehre vom Betriebsrisiko; Keine …
Ergänzend sind der wirkliche Wille der Betriebsparteien und der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 28.04.1993, 10 AZR 222/92). - BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär
Die Berufung ist auch fristgerecht und ordnungsgemäß begründet worden, obwohl eine Auseinandersetzung mit den Gründen des Urteils des Arbeitsgerichts nicht möglich war (BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68).Das Landesarbeitsgericht hat über die Berufung des Klägers zutreffend in der Sache entschieden; eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht schied nach § 68 ArbGG aus (BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68).
- BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule
Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29; BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68). - BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97
Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen …
Eine den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO gerechtwerdende Berufungsbegründung ist vielmehr (u.a.) auch dann möglich, wenn der Berufungsführer auf andere Weise - etwa durch hinreichend deutliche Erläuterungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung, durch einen Hinweisbeschluß oder durch eine immerhin denkbare mündliche Urteilsbegründung - Kenntnis von den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils erlangt hat oder diese für ihn aus sonstigen Umständen offenkundig waren (vgl. auch für den Fall des Fehlens der Gründe bis zum Ablauf der Berufungs- und Begründungsfrist: BAG, Urt. v. 28.4.1993 - 10 AZR 222/92, ZIP 1993, 1403, 1404 f.;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 519 Rdn. 29). - BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93
Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung
Sozialpläne sind, obwohl ihnen nach dem Wortlaut von § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nur "die Wirkung einer Betriebsvereinbarung zukommt", Betriebsvereinbarungen im Sinne des BetrVG (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93
Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage
- BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 22/97
Sozialplanabfindung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 367/02
Revisionsbegründung vor Zustellung des Berufungsurteils
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung
- LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13
Offene und verdeckte Teilklage
- BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 8/95
Öffnungsklausel in einem Rationalisierungsschutzabkommen
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG Hessen, 02.03.1995 - 3 Sa 425/94
Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicherklärung - Günstigkeitsprinzip
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 540/95
Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente bei bedarfsorientierter …
- BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG München, 05.03.1999 - 10 Sa 778/98
Sozialplan: Geltung für aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Arbeitnehmerin - …
- BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 868/94
Ausschluss von Sozialplanansprüchen bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin - …
- LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer …
- BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 374/94
Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan bei Eintritt in den Vorruhestand - …
- ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- LAG Hessen, 28.11.1996 - 12 TaBV 86/96
Betriebsrat: Informationsrecht bei Mitarbeiterbefragung
- BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 581/94
Anspruch auf Ausgleich der Nachteile aus vorzeitigen Pensionierungen
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 877/93
Anspruch eines Lagerarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wegen Verlegung eines …
- LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz. Zulässigkeit einer …
- LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1093/96
Anspruch als teilzeitbeschäftigte Arbeitnmerhin auf Pflegezulage in voller Höhe
- LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 287/98
Höhe einer Abfindung aus Sozialplan; Arbeitsrechtlicher …
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 556/96
Ausschluss des Arbeitnehmers von dem Abfindungsanspruch nach dem Sozialplan wegen …
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 84/95
Öffnungsklausel in einem Rationalisierungsschutzabkommen - Auswirkungen der …
- ArbG Düsseldorf, 20.03.2006 - 11 Ca 9172/05
Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrags zwischen Abfindungssummen aus zwei …
- LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 286/98
Sachliche Rechtferigung von Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Zahlung von …
- LAG Hessen, 24.10.1995 - 9 Sa 890/94
Zulage: Entgiftungsabteilung einer Einrichtung für Drogenabhängige als "Heim"
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01
Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch …
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 371/95
- LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs …
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 554/96
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 555/96
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 83/95