Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,400
BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92 (https://dejure.org/1993,400)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1993 - 10 AZR 222/92 (https://dejure.org/1993,400)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 (https://dejure.org/1993,400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung bei einem Aufhebungsvertrag - Für die Einlegung der Berufung und ihrer Begründung zur Verfügung stehende Frist - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1403
  • BB 1993, 1807
  • DB 1993, 2034
  • JR 1993, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 27/88

    Betriebseinschränkung: Begriff - Erheblichkeit der Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Mit Beschluß vom 27. Juni 1989 (- 1 ABR 27/88 -) hat das Bundesarbeitsgericht den Antrag der Beklagten abgewiesen.

    Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).

    Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit dem Beschlußverfahren - 1 ABR 27/88 -, in dem der Antrag der Beklagten, festzustellen, daß der Sozialplan unwirksam ist, zurückgewiesen worden ist.

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.

    Wegen der Anfechtung des Sozialplans im Verfahren - 1 ABR 27/88 - befand sich die Beklagte bis zur Entscheidung in diesem Beschlußverfahren nicht in Schuldnerverzug (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).

    Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Das Landesarbeitsgericht hatte über die Berufung des Klägers auch in der Sache zu entscheiden; eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht schied nach § 68 ArbGG aus (BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Danach liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, weil das Urteil als nicht mit Gründen versehen zu betrachten ist (§ 551 Nr. 7 ZPO), wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt (BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Wegen der Anfechtung des Sozialplans im Verfahren - 1 ABR 27/88 - befand sich die Beklagte bis zur Entscheidung in diesem Beschlußverfahren nicht in Schuldnerverzug (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Die Betriebspartner und die Einigungsstelle dürfen dabei nach der Schwere der möglichen Nachteile und deren Vermeidbarkeit differenzieren (BAG Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 393/86

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung bei Kündigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).

    Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 und vom 28. April 1993, aaO).

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Liegt aber innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist eine mit Gründen versehene Entscheidung nicht vor, darf dies dem Berufungsführer nicht zum Nachteil gereichen (BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht