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   BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93   

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https://dejure.org/1993,389
BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93 (https://dejure.org/1993,389)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93 (https://dejure.org/1993,389)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1993 - XI ZR 70/93 (https://dejure.org/1993,389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397
    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 379
  • ZIP 1993, 1849
  • MDR 1994, 156
  • WM 1994, 13
  • BB 1994, 105
  • DB 1994, 138
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
    Die Kläger haben unter Berufung auf das Senatsurteil vom 29. Mai 1990, BGHZ 111, 287 ff. [BGH 29.05.1990 - XI ZR 231/89] die Auffassung vertreten, daß das von der Beklagten einbehaltene Disagio den laufzeitabhängigen Zinsen zuzurechnen sei, und anteilige Erstattung verlangt.

    Nicht zu beanstanden ist die auf das Senatsurteil vom 29. Mai 1990, BGHZ 111, 287 ff. [BGH 29.05.1990 - XI ZR 231/89] gestützte Auffassung des Berufungsgerichts, daß im vorliegenden Fall das Disagio einen laufzeitabhängigen Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins darstelle und deshalb bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages vom Darlehensnehmer aus § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. BGB anteilig auch dann zurückverlangt werden könne, wenn - wie hier - der Darlehensvertrag insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält.

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muß ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763 und vom 18. April 1989 - X ZR 85/88, WM 1989, 1180, 1182).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 217/85

    Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages auf einen

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
    Die Frage, ob und inwieweit ein beiderseitiger Rechtsirrtum über die Pflicht zur Disagioerstattung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Fehlens der Geschäftsgrundlage eine Anpassung der zwischen Bank und Kreditnehmer getroffenen Aufhebungsvereinbarung an die wahre Rechtslage begründen könnte, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung; denn die Beklagte hat keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich Ansprüche ergeben, die ihr bei Kenntnis und Berücksichtigung der Pflicht zur Disagiorückerstattung von den Klägern billigerweise auch eingeräumt worden wären (vgl. BGHZ 99, 333 [BGH 15.01.1987 - III ZR 217/85]).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muß ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763 und vom 18. April 1989 - X ZR 85/88, WM 1989, 1180, 1182).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muß sich deren Aufgabe aus einem unzweideutigen Verhalten ergeben (BGH, Urt. v. 16. November 1993 - XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380; v. 22. Juni 1995 - VII ZR 118/94, WM 1995, 1677, 1678).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Da ein Verzicht auf Rechte im Allgemeinen nicht zu vermuten ist, wäre ein unzweideutiges Verhalten erforderlich, das von dem Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - XI ZR 70/93, WM 1994, 13).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Ein stillschweigender Verzicht setzt jedoch einen rechtsgeschäftlichen Aufgabewillen voraus, der im allgemeinen nicht zu vermuten ist; deswegen ist ein solcher Verzicht regelmäßig ausgeschlossen, wenn es sich um Rechte handelt, die dem Erklärenden unbekannt sind und mit deren Bestehen er nicht rechnet (BGH, Urt. v. 16. November 1993 - XI ZR 7O/93, NJW 1994, 379, 380).
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