Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1993 - V ZR 145/92   

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https://dejure.org/1993,1921
BGH, 05.11.1993 - V ZR 145/92 (https://dejure.org/1993,1921)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1993 - V ZR 145/92 (https://dejure.org/1993,1921)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1993 - V ZR 145/92 (https://dejure.org/1993,1921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZGB-DDR §§ 68, 282; BGB 516
    Formwirksamkeit eines Rückschenkungsversprechens

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksschenkung - Notarielles Schenkungsversprechen - Rückschenkungsversprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: ZGB § 68 Abs. 2, § 282 Abs. 3
    Unwirksamkeit eines notariellen Schenkungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1905
  • MDR 1994, 164
  • DNotZ 1994, 297
  • NJ 1994, 124
  • WM 1994, 250
  • DB 1994, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Nach dem Rechtsverständnis der DDR sollten mit dem Verbot einer Bedingung oder Auflage einseitige Festlegungen des Zuwendenden ausgeschlossen werden, um Abhängigkeiten von diesem zu vermeiden; einvernehmliche Abreden z.B. über die Verwendung der Leistung waren hingegen zulässig (vgl. Lehrbuch des Zivilrechts der DDR - 1981 - Bd. II S. 163; s.a. BGH, Urteil vom 5. November 1993 - V ZR 145/92 - ZIP 1993, 1905, 1906).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05

    Grundstücksschenkung in der Übergangszeit

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof für eine Grundstücksschenkung bereits entschieden, dass ein Schenkungsversprechen nach § 282 Abs. 3 ZGB kein Rechtsgeschäft gewesen sei, unabhängig von seiner Form keinerlei Wirksamkeit gehabt habe und Rechte und Pflichten erst mit dem Vollzug einer Schenkung entstanden seien (Urt. v. 05.11.1993 - V ZR 145/92, ZIP 1993, 1905).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    So verpflichtet § 139 ZPO das Gericht u.a. auf die Stellung sachdienlicher, nicht aber völlig neuer Anträge hinzuwirken (Senat, Urt. v. 5. November 1993, V ZR 145/92, WM 1994, 250).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 176/94

    Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen

    Auch ein (Rück-) Schenkungsversprechen, welches das Berufungsgericht zusätzlich zu der Überlassung in Erwägung zieht, würde dem Parteiwillen nicht gerecht (zu einem solchen Falle vgl. Senatsurt. v. 5. November 1993, V ZR 145/92, WM 1994, 250).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 309/95

    Reprivatisierung einer in der DDR in Volkseigentum übergeleiteten KG

    Damit handelt es sich bei einem Schenkungsversprechen im Sinne des ZGB um eine "Verbindlichkeit", die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 5. November 1993 - V ZR 145/92 - WM 1994, 250, 251) [BGH 05.11.1993 - V ZR 145/92] .
  • OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 39/94

    Rechtsnatur eines Grundstücksüberlassungsvertrags: gemischte Schenkung -

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  • OLG Brandenburg, 20.06.1996 - 8 U 145/95

    Rückübertragung eines Grundstücks; Unzulässigkeit einer Bedingung oder Auflage

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2414
BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93 (https://dejure.org/1993,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1993 - 7 B 153.93 (https://dejure.org/1993,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1993 - 7 B 153.93 (https://dejure.org/1993,2414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Vermögenswert i.S.d. VermG - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenswert; Erbanwartschaftsrecht

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2
    Vermögensgesetz: Erberwartung nicht als Vermögenswert i.S. von § 2 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 470
  • NJW 1994, 471
  • ZIP 1993, 1905
  • NVwZ 1994, 374 (Ls.)
  • NJ 1994, 137
  • DB 1994, 93
  • DB 1994, 930
  • DÖV 1994, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Die Chance, kraft staatlicher Genehmigung als Erbe eines Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer einzutreten, zählt indes ebensowenig zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten wie die bloße Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. zu letzterem Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, NJW 1994, 470 = ZOV 1994, 64).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Das folgt zwar nicht aus der Enttäuschung der bloßen Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, VIZ 1994, 73).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 7 B 30.94

    Anforderungen an die Bejahung des Verfahrensmangels der fehlenden

    Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, daß der Kläger gesetzlicher Miterbe nach seinem Onkel geworden war, und hatte schon aus diesem Grunde keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, ob der Erblasser "faktisch gezwungen" gewesen sei, "den Kläger von der Erbfolge auszuschließen"; überdies hat es - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Senats vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 - NJW 1994, 470 - einen solchen "Ausschluß" nicht als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG angesehen.
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