Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10372
OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91 (https://dejure.org/1992,10372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1992 - 7 U 238/91 (https://dejure.org/1992,10372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1992 - 7 U 238/91 (https://dejure.org/1992,10372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen von Aktionären durch eine Anlegervereinigung ist daher von einem anderen Senat des Berufungsgerichts als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten angesehen worden, weil der klagende Verein von der inneren Einstellung getragen war, in künftigen Fällen ähnlicher Art auf dieselbe Weise vorzugehen (OLG Düsseldorf, ZIP 1993, 347, 350).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des S ... e. V., vertreten durch den Vorstand, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dietrich Hoffmann und Partner, Kaiserswerther Straße 119, Düsseldorf - gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1993 - II ZR 249/92 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. November 1992 - 7 U 238/91 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.

    Auf die Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 7 RBerG könne sich der Beschwerdeführer nicht berufen, da er mangels Beziehung zu einer bestimmten Berufsgruppe keine berufsstandsähnliche Vereinigung im Sinn dieser Vorschrift sei (das Urteil des Oberlandesgerichts ist unter anderem abgedruckt in: ZIP 1993, S. 347).

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Das LG hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie als unzulässig abgewiesen (vgl. ZIP 1993, 347ff.).

    Interessant ist, daß zu Art. 1 § 7 RBerG der II. Zivilsenat nicht auf die - den Begriff berufsstandsähnlich eng auffassende - Argumentation des Berufungsgerichts (ZIP 1993, 347, 348) eingegangen ist, der Kl. sei keine auf berufsständischer oder ähnlicher Grundlage errichtete Vereinigung, sondern entscheidend auf die in Art. 1 § 7 RBerG vorgenommene Differenzierung der Verbandsstärke abgestellt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht